Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2359(neu) 7. Wahlperiode 27.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Parkplatzsituation in Wismar und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Kommunen sind selbstständige Gebietskörperschaften und haben das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Sie sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet , alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Hierzu zählt auch die Ausweisung von Stellflächen und Parkplätzen und deren Zweckbestimmung, zum Beispiel für schwerbehinderte Menschen oder Anwohner. Die Hansestadt Wismar wurde kurzfristig von der Landesregierung für die Beantwortung mit einbezogen. Nach jüngsten Medienberichten sind in Wismar einerseits Stellflächen für Parkplätze errichtet (Schweriner Volkszeitung vom 1. Juni 2018) und andererseits reduziert worden (Ostsee-Zeitung vom 8. Juni 2018). Drucksache 7/2359(neu) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über errichtete Stellflächen in Wismar (bitte Standort und Differenzierung nach Stellflächen, wie für Kurzzeitparkplätze, Dauerparkplätze, Schwerbehindertenparkplätze , Frauenparkplätze, Motorradparkplätze etc. seit 2011 jährlich in Quadratmeter aufschlüsseln)? a) Aus welchen Gründen sind die Stellflächen errichtet worden? b) Welche Maßnahmen zur Realisierung von Parkplätzen sind in den nächsten Jahren in Planung (bitte Standort und Anzahl der Parkplätze nach Jahr aufschlüsseln und Maßnahmen begründen)? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Hansestadt Wismar hat Folgendes mitgeteilt: „… möchte ich Ihnen zur vorliegenden Anfrage mitteilen, dass es sich beim Parken um eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Stadt handelt, weshalb die Beantwortung daher nur allgemeiner Art ist. Grundlage für das Parken in Wismar, speziell im Bereich der Altstadt, ist das von der Bürgerschaft beschlossene Parkraumkonzept, das über die Internetseite der Stadt von jedermann abrufbar ist. Das Konzept beinhaltet eine Reihe von Zielen und Maßnahmen, die seit dem Jahr 2012 bereits umgesetzt wurden bzw. noch zu realisieren sind. Eine der baulichen Maßnahmen war die Errichtung des Parkhauses im alten Hafen.“ Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat die Hansestadt Wismar bei der Errichtung des Parkhauses im alten Hafen mit Mitteln aus der Städtebauförderung finanziell unterstützt. Im Rahmen der Antragstellung hat die Hansestadt Wismar - auch mit Verweis auf das Parkraumkonzept - den Bedarf und die Notwendigkeit für die zusätzlichen Stellflächen in diesem Bereich nachgewiesen. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über reduzierte Stellflächen in Wismar (bitte Standort und Differenzierung nach Stellflächen, wie für Kurzzeitparkplätze, Dauerparkplätze, Schwerbehindertenparkplätze , Frauenparkplätze, Motorradparkplätze etc. seit 2011 jährlich in Quadratmeter aufschlüsseln)? a) Aus welchen Gründen sind die Stellflächen reduziert worden? b) Welche Maßnahmen zur Reduzierung von Parkplätzen sind in den nächsten Jahren in Planung (bitte Standort und Anzahl der Parkplätze nach Jahr aufschlüsseln und Maßnahmen begründen)? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2359(neu) 3 3. Welche Potenziale für öffentliche Stellflächen bestehen in der Hansestadt Wismar nach Ansicht der Landesregierung (bitte Standort nach Anzahl potenzieller Stellflächen sowie in Quadratmeter aufschlüsseln )? Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Entwicklung der privaten Stellflächen für Parkplätze in Wismar seit 2011? Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die der Bürgerschaft Wismar vorgestellten Konzepte und Untersuchungen zum ruhenden Verkehr beziehungsweise zur Parkplatzsituation in der Hansestadt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Wie ist die Entwicklung der Anmeldungen für den motorisierten Individualverkehr in Wismar (bitte jährlich seit 2011 aufschlüsseln nach Kraftfahrzeugen des motorisierten Individualverkehrs)? Die Landesregierung erfasst keine Daten über Kraftfahrzeuge, da die statistische Bearbeitung der Datenmeldungen der Zulassungsbehörden und der Haftpflichtversicherungen (Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen) sowie des Bestandes im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) obliegt. Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen und außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge, denen ein Kennzeichen zugeteilt wurde. Die Fahrzeuge der Bundeswehr sowie Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit Ausfuhrkennzeichen sind nicht einbezogen. Alle hier aufgeführten statistischen Angaben wurden der vom KBA veröffentlichten Statistik „Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Gemeinden FZ 3“ des jeweiligen Stichtages entnommen (wie zum Beispiel: https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/ZulassungsbezirkeGemeinden/zulassung sbezirke_node.html). Die nachstehenden Zahlen geben jeweils die zum Stichtag 1. Januar des angegebenen Jahres im ZFZR als Bestand gespeicherte Anzahl der Personenkraftwagen (M 1) zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und der Krafträder in der Hansestadt Wismar wieder. Drucksache 7/2359(neu) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Der Bestand an Lastkraftwagen, Zugmaschinen, sonstigen Kraftfahrzeugen einschließlich Kraftomnibusse, Kraftfahrzeuganhänger sowie Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen ist darin ausgenommen. Die Gliederungstiefe der Statistik des KBA macht keine Angaben über den wirtschaftlichen Gebrauch. Fahrzeugklasse 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Pkw (M 1) 18.498 18.549 18.623 18.695 18.856 19.128 19.266 19.454 Krafträder 1.105 1.165 1.182 1.207 1.255 1.228 1.252 1.316 Quelle: Kraftfahrbundesamt 7. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über Pendlerströme von und nach Wismar (bitte jährlich seit 2011 aufschlüsseln nach Kraftfahrzeugen des motorisierten Individualverkehrs)? Aussagen zu Pendlerströmen werden nur durch die Bundesagentur für Arbeit erhoben und veröffentlicht. Die methodischen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit lauten dazu: „Pendler im Sinne der Beschäftigungsstatistik sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten , deren Arbeitsort sich vom Wohnort unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist aus dem Blickwinkel der Beschäftigungsstatistik unerheblich. Bei den Pendlern im Sinne der Beschäftigungsstatistik handelt es sich um eine Untermenge des Bestands der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stichtag, daher sind Pendlerdaten auf die Merkmale beschränkt, die im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung erhoben werden. Pendlerdaten werden wegen des hohen Erstellungsaufwandes nur jeweils zum 30. Juni eines Jahres ausgewertet.“ Aus dieser Definition wird ersichtlich, dass eine Aufschlüsselung nach Kraftfahrzeugen des motorisierten Individualverkehrs nicht möglich ist. In der nachfolgenden Tabelle ist die Pendlerstatistik der Hansestadt Wismar aufgeführt, die im Ergebnis einen negativen Saldo, also mehr Aus- als Einpendler, aufweist. Jahr (jeweils zum 30.06.) Einpendler Auspendler 2011 5.703 7.562 2012 5.806 7.417 2013 5.710 7.813 2014 5.674 8.445 2015 5.845 8.564 2016 6.092 8.574 2017 6.121 8.798 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte - Pendler nach Gemeinden verschiedene Jahrgänge