Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2362 7. Wahlperiode 03.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Illegale Migration und Transitverfahren im Grenzraum Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Laut Nordkurier betont der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Vincent Kokert, dass aus Polen illegal nach Mecklenburg-Vorpommern eingereiste Asylsuchende von der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst betreut werden. Zuletzt stieg die Zahl illegaler Einreisen nach Mecklenburg -Vorpommern. In der 41. Sitzung des Landtages sprach zudem der Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, davon, dass das Land Mecklenburg- Vorpommern seit längerem darauf gewartet hat, Wiedereinreisesperren durch den Bund konsequent an Grenzen umzusetzen (https://www. youtube.com/watch?v=tIneUccYE_w). 1. Wie viele Personen, die über die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern betreut wurden, sind über Polen oder über Seeweg direkt nach Deutschland gekommen? Die Reisewege der Asylsuchenden werden durch Landesbehörden in der Erstaufnahmeeinrichtung statistisch nicht erfasst, so dass der Landesregierung hierzu keine Informationen vorliegen. Drucksache 7/2362 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen, die vom Land Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben worden sind, haben seit 2015 trotz Wiedereinreisesperre in Mecklenburg-Vorpommern erneut einen Asylantrag gestellt (bitte nach Anzahl und Jahr aufgliedern)? a) Wenn die Landesregierung hierüber keinerlei Informationen hat, wie werden nach Kenntnis der Landesregierung entsprechende Daten auf Bundesebene erhoben? b) Wird nach Kenntnis der Landesregierung das nach einer Abschiebung ausgesprochene Wiedereinreiseverbot mittlerweile auch an der Grenze zu Polen effektiv umgesetzt? c) Seit wann hat die Landesregierung gegenüber dem Bund gefordert, dass Wiedereinreiseverbote konsequent an Deutschlands Grenzen umgesetzt werden müssen (bitte aufgliedern nach entsprechenden Die Landesregierung hat hierzu keine Informationen. Zu a) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das nicht der parlamentarischen Kontrolle des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns untersteht, hat hierzu aufgrund seiner sehr hohen Arbeitsbelastung keine Angaben gegenüber der Landesregierung gemacht. Zu b) Die Landesregierung hat hiervon keine Kenntnis. Die Zuständigkeit liegt bei der Bundespolizei Zu c) Die Landesregierung trat und tritt unverändert jederzeit für die Durch- und Umsetzung geltenden Rechtes ein. 3. Sollen zukünftig sogenannte Transitverfahren an der Grenze zu Polen durchgeführt werden? a) Wenn ja, welche Behörden von Bund und Ländern sind für die Durchführung von Transitverfahren im Grenzraum zu Polen beteiligt ? b) Wenn ja, welche Regularien sind für effektive Transitverfahren geplant? c) Wenn nicht, aus welchen Gründen geschieht dies nicht? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2362 3 Zu den Fragen 3, a), b) und c) liegen der Landesregierung keine Informationen seitens des Bundes vor. 4. Hat die Landesregierung trotz primärer Zuständigkeit der Bundespolizei Kenntnisse über die Entwicklung der illegalen Migration im Grenzraum zu Polen und der Ostsee? Stehen die Landesregierung oder ihr untergeordnete Behörden des Landes im Austausch mit Kräften der Bundespolizei, damit eine Lagebeurteilung zur illegalen Migration nach Mecklenburg- Vorpommern durch entsprechende Landesbehörden erfolgen kann? Das Ministerium für Inneres und Europa und das Landeskriminalamt Mecklenburg- Vorpommern erhalten tägliche Lageinformationen der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und somit einen Überblick über aktuelle grenzpolizeiliche Feststellungen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Innerhalb der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ein täglicher Informationsaustausch zur polizeilichen Lage. Das Lage- und Informationszentrum des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern erstellt daraus eine tägliche Lageinformation und steuert diese auch an die Bundespolizeiinspektionen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) informiert Landesregierung und Landespolizei täglich über die Belegungs- und Bewegungszahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. In den regelmäßig durch das Bundespolizeipräsidium herausgegebenen Reporten des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) werden die zuständigen Stellen des Landes über nationale und internationale Ereignisse und Trends im Zusammenhang mit illegaler Migration informiert. Abgebildet werden die Beiträge aller Kooperationsbehörden zur „Täglichen Lagebesprechung“ (ISAA) im GASIM, einschließlich der daraus resultierenden Bewertungen. Die dauerhaft eingerichtete Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schleuser (GES M-V) aus Vertretern des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock ermittelt gemeinsam bei herausragenden Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Migration. Darüber hinaus werden besondere Phänomene im Zusammenhang mit der illegalen Migration durch entsprechende Auswerteund Ermittlungsprojekte näher untersucht. Zur Bekämpfung der illegalen Migration und ihrer Begleit- und Folgestraftaten werden wiederholt gemeinsame Kontrollmaßnahmen von Kräften der Bundespolizei und der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Durch die Gesamtheit dieser Maßnahmen wird eine Lagebeurteilung zur illegalen Migration nach Mecklenburg-Vorpommern durch die Landespolizei ermöglicht. Drucksache 7/2362 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Werden Informationen über registrierte illegale Migration in polizeilichen Informationssystemen von Bund und Ländern aufgeführt? Wenn ja, a) welche Informationen zur Entwicklung illegaler Migration werden hierzu in Informationssystemen des Landes aufgeführt? b) welche Informationen bezüglich illegaler Migration nach Mecklenburg-Vorpommern stehen der Landesregierung damit zur Verfügung? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im elektronischen Vorgangsbearbeitungssystem (EVA) des Landes Mecklenburg- Vorpommern werden sämtliche durch die Landespolizei bearbeiteten Straftaten und Vorgänge erfasst. Darüber hinaus werden in bundesweiten Verbundanwendungen INPOL-Fall zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung Informationen zu Personen und Sachen gesammelt und ausgewertet, um Tat- und Täterzusammenhänge zu erkennen und unbekannte Täter zu identifizieren sowie um Kriminalitätsbrennpunkte zu erkennen. Der Landesregierung stehen somit alle vorhandenen Informationen zu Straftaten im Zusammenhang mit illegaler Migration zur Verfügung, soweit sie in den beschriebenen Informationssystemen gesammelt wurden. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage, dass laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) zwei Drittel der im Jahr 2017 festgestellten unerlaubten Einreisen nicht an bayerischen Grenzen erfolgt sind? a) Wie bewertet die Landesregierung die gegenwärtige Diskussion zu Fragen der illegalen Migration im Allgemeinen? b) Welche negativen Auswirkungen für Mecklenburg-Vorpommern sieht die Landesregierung durch nicht verhinderte unerlaubte Einreisen ? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat keine Kenntnis davon, wie die Einschätzung der GdP zustande gekommen ist, so dass ihr eine Bewertung dieser Aussage nicht möglich ist. Die Landesregierung gibt keine allgemeine Bewertung zum Stand der „gegenwärtigen Diskussion“ zu Fragen der illegalen Migration ab. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, allgemeine gesellschaftliche Diskussionen zu bewerten. Viele damit zusammenhängende Aspekte fallen in keiner Weise in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Darüber hinaus gilt aber unverändert, dass die Landesregierung sinnvolle Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Migration (etwa die Bekämpfung von Fluchtursachen) unterstützt.