Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2363 7. Wahlperiode 03.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Gutshaus Grammow und ANTWORT der Landesregierung 1. Erfolgte seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Freigabe von Fördermitteln, die den Abriss des Gutshauses in Grammow bei Tessin unterstützen? Wenn ja, mit welcher Begründung werden Steuergelder für den Abriss von Kulturgütern bereitgestellt? Die Gemeinde Grammow stellte beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Nummer 13.1.2 der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) für das Vorhaben „Abbruch Gutshaus zur Schaffung eines Dorf- beziehungsweise Festplatzes mit Grünanlage“. Mit dem Bescheid des StALU MM vom 14. Mai 2018 wurde der Gemeinde die begehrte Zuwendung gewährt. Das Vorhaben ist nach der ILERL M-V förderfähig. Der Zuwendungsgewährung ging ein Verfahren zur Auswahl der Anträge, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit einer Zuwendung beschieden werden können, voraus. Im Rahmen dieser Auswahl werden alle Anträge anhand von Kriterien, die Bestandteil der ILERL M-V sind, bewertet. Mit diesem Bewertungssystem werden ein transparentes Verfahren und die Chancengleichheit für alle Antragsteller gewährleistet. Es besteht kein Ermessen, das Auswahlverfahren nicht auf den Antrag der Gemeinde Grammow anzuwenden. Drucksache 7/2363 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Erfolgte durch die zuständigen Stellen eine Überprüfung der Alternativen zu einem Abriss? Dem StALU MM obliegt lediglich die Durchführung des Antrags- und Zuwendungsverfahrens zum von der Gemeinde eingereichten Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der ILERL M-V. Die Prüfung von Alternativen zum Abriss obliegt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ausschließlich der Gemeinde Grammow. 3. Stand das Gutshaus Grammow in vergangener Zeit unter Denkmalschutz ? Wenn ja, wieso ist die Denkmaleigenschaft des Hauses erloschen? Das Gutshaus Grammow stand und steht nicht unter Denkmalschutz. Mithin ist eine Denkmaleigenschaft nicht erloschen.