Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2367 7. Wahlperiode 23.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Fernsehpanel und Feststellung der Einschaltquoten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio sind staatsferne, mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattete gemeinnützige Anstalten beziehungsweise Körperschaften (Deutschlandradio) des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen keiner Fachaufsicht und dürfen einer solchen unter dem Blickwinkel der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit auch nicht unterliegen. Aufgrund der aus der Rundfunkfreiheit abgeleiteten Programmautonomie der Rundfunkanstalten unterliegen sie zudem nur einer eingeschränkten Rechtsaufsicht durch die Landesregierungen der Länder. Die gesetzlichen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finden sich in den von den Landesparlamenten beschlossenen rundfunkrechtlichen Staatsverträgen (hier vor allem Rundfunkstaatsvertrag ) und den Landesrundfunkgesetzen. Die darin niedergelegte Ordnung des Rundfunks basiert auf einer aus Artikel 5 des Grundgesetzes abgeleiteten Verpflichtung der Landesgesetzgeber, die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Grundversorgungsauftrages der Rundfunkanstalten sicherzustellen. Die Arbeitsgemeinschaft Videoforschung GmbH (AGF Videoforschung) ist ein Zusammenschluss von Fernseh- und Streaminganbietern in Deutschland, in deren Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Markforschungsinstitut Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) und weiteren Marktforschungsinstituten die Einschaltquoten im deutschen Fernsehmarkt gemessen werden. Die veröffentlichten Daten über Zuschaueranteile werden im Rahmen eines sogenannten Fernseh-Panels erhoben. Drucksache 7/2367 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dies ist eine Stichprobe, die so beschaffen ist, dass von den Messergebnissen des Panels auf die Grundgesamtheit der Zuschauerinnen und Zuschauer in Fernsehhaushalten geschlossen werden kann. Die AGF wird von den Landesrundfunkanstalten der ARD und deren Werbegesellschaften, der ProSiebenSat.1 Media SE, der Mediengruppe RTL Deutschland, dem ZDF, der Discovery Communications Deutschland, der Sky Deutschland GmbH, Tele 5, Viacom und der WeltN24 GmbH als Gesellschafter getragen. Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Informationen beruhen daher im Wesentlichen auf beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) eingeholten Auskünften. Durch den jeweils vom Land eingegangenen Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, NDR-Staatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag und DeutschlandRadio-Staatsvertrag geht das Land eine Beziehung zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen ein. Die Einschaltquoten in Deutschland werden durch das Marktforschungsinstitut GfK im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) ermittelt. 1. Wie werden die Haushalte zur Messung der Einschaltquoten in Mecklenburg-Vorpommern im Detail ausgewählt? a) Wie oft werden die Haushalte gewechselt? b) Wie viele Personen sind an der Auswahl von Testhaushalten beteiligt? c) Welche Anreize („Incentives“) werden zur Teilnahme gesetzt? Die Rekrutierung der Panel-Haushalte erfolgt durch die GfK nach einem sogenannten „Hybridverfahren “. Danach kann potenziell jeder Privat-Haushalt mit einem deutschsprachigen Haupteinkommensbezieher für das Panel angeworben werden. Damit das Fernseh-Panel repräsentativ ist, muss seine Struktur möglichst ein Abbild der Struktur der Fernsehhaushalte in Deutschland sein. Dafür werden aus verschiedenen Quellen sogenannte Außen- und Sollvorgaben gewonnen; hierzu gehören die Media Analyse (jährliche Studie auf Basis von mehr als 60.000 Telefoninterviews), der Mikrozensus (amtliche Statistik) und eine sogenannte Plattformstudie . Weiterführende Hinweise finden sich unter: https://www.agf.de/forschung/methode/stichprobeanwerbung https://www.agf.de/forschung/qualitaetssicherung/repraesentativitaet https://www.agf.de/forschung/methode/aussensollvorgaben Zu a) Über die Häufigkeit der Wechsel der Panel-Haushalte liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Bekannt ist, dass die Teilnahme an dem Panel freiwilliger Natur und ein Ausstieg jederzeit möglich ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2367 3 Zu b) Über die Anzahl der an der Auswahl von Panel-Haushalten beteiligten Personen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu c) Für eine Teilnahme an dem Haushalts-Panel findet keine Bezahlung statt. So sollen Verzerrungen und Konditionierungen in der Nutzung vermieden werden. Die AGF verweist in einer innerhalb ihres Internet-Auftritts vorhandenen FAQ-Liste [FAQ = „Frequently Asked Questions“ (englisch) oder „häufig gestellte Fragen“] lediglich auf Incentives (Geschenke). Der Landesregierung liegen zu Inhalt und Umfang dieser Anreize keine Erkenntnisse vor. 2. Wie wird seitens des Landes ausgeschlossen, dass es sich nicht um abgesprochene oder subjektive Stichproben handelt? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat keinen Einfluss auf die technische Seite der Datenerhebung . Nach Auskunft des NDR unterliegt die Identität der jeweiligen Haushalte des Fernsehforschungspanels strengster Geheimhaltung, um so eine Beeinflussung der Panelteilnehmerinnen und Panelteilnehmer von vornherein auszuschließen. Weder die AGF noch die Rundfunkveranstalter kennen die Identität der einzelnen Panel-Haushalte. 3. Wie viele Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern haben technische Einrichtungen, um den Fernsehkonsum öffentlich-rechtlicher Sendungen zu messen? a) In welche Kategorien werden diese Haushalte unterteilt? b) Wie viele Haushalte gibt es in jeder Kategorie? c) Wie werden Haushalte ohne Fernsehgerät bei der Schätzung absoluter Zuschauerzahlen berücksichtigt? Nach Auskunft des NDR sind in Mecklenburg-Vorpommern in 200 Haushalten Messgeräte zur Feststellung der Fernsehnutzung installiert. Dabei wird sekundengenau die Fernsehnutzung aller Sender, der öffentlich-rechtlichen und der kommerziellen Angebote, im jeweiligen Haushalt gemessen. Angaben zur regionalen Verteilung der Haushalte sind unter https://www.agf.de/forschung/methode/stichprobeanwerbung/ verfügbar. Drucksache 7/2367 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu a) Um die Repräsentativität gemäß der in der Antwort zu Frage 1 genannten Außen- und Sollvorgaben zu schaffen, müssen die Haushalte eine Vielzahl von Kategorien abdecken. Eine Liste der wesentlichen Merkmale ist unter https://www.agf.de/forschung/methode/ aussensollvorgaben/ aufgeführt. Zu b) Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Anzahl der Haushalte pro Kategorie vor. Zu c) Die Hochrechnung für die klassische Fernsehnutzung basiert auf deutschsprachigen Haushalten mit mindestens einem Fernsehgerät und für Personen ab drei Jahren. Weiterführende Informationen finden sich unter: https://www.agf.de/forschung/methode/fernsehpanel. Seit Mai 2018 wird im AGF-System auch die Nutzung von Mediatheken ausgewiesen. Hierbei werden auch Haushalte ohne ein Fernsehgerät berücksichtigt. Weiterführende Informationen finden sich unter: https://www.agf.de/forschung/videostreaming_agf/ videostreaming_agf_methode/. 4. Welche anderen Studien oder Messungen zum Fernsehkonsum und den Marktanteilen in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung vor? Die Fernsehnutzung wird unter anderem im jährlichen Digitalisierungsbericht der Landesmedienanstalten mit abgefragt. Eine Messung oder gar die Ausweisung von Marktanteilen ist auf dieser Grundlage jedoch nicht möglich. 5. Welche Personen und Organisationen sitzen im Forschungsbeirat und im Aufsichtsrat der AGF? Gibt es Vertreter aus Mecklenburg-Vorpommern im Forschungsbeirat oder im Aufsichtsrat der AGF? Der Aufsichtsrat der AGF Videoforschung GmbH setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Gesellschafter sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) und der Organisation der Mediaagenturen (OMG e. V.) zusammen. Eine namentliche Auflistung der Gesellschafter und der Mitglieder des Aufsichtsrates ist jeweils unter https://www.agf.de/agf/mitglieder/ verfügbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2367 5 6. Wann wurde die Methodik der verschiedenen Messungen der AGF zuletzt durch das Land überprüft? a) Welche Ergebnisse lieferte die letzte Überprüfung hinsichtlich der Stichproben, der Reliabilität, der Validität und der Repräsentativität der Messung der Einschaltquoten in Mecklenburg-Vorpommern? b) Welche finanziellen und personellen Aufwendungen des Landes wurden eingesetzt, um die Einschaltquoten aus Mecklenburg- Vorpommern zu messen bzw. die Messungen zu kontrollieren (bitte auflisten nach Jahr, personeller Aufwand, finanzieller Aufwand und Ergebnis)? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist weder Gesellschafter der AGF Videoforschung GmbH noch deren Auftraggeber. Eine Überprüfung der Methodiken zur Messung des Fernseh- Nutzerverhaltens durch das Land findet daher nicht statt.