Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2368 7. Wahlperiode 18.09.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern an den Schulen des Landes und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit welchem Stundenumfang gibt es derzeit an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte gibt es derzeit insgesamt 351 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit unterschiedlichen Stundenumfängen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Landkreise/ kreisfreie Städte Stundenumfang je Woche Summe 13 h 20 h 25 h 30 h 32 h 35 h 36 h 37,5 h 38 h 39 h 40 h Nordwestmecklenburg 37 2 1 2 20 3 9 Rostock 41 1 1 31 7 1 Vorpommern-Rügen (eine Stelle wurde vom Landkreis nicht untersetzt) 47 2 2 16 27 Vorpommern- Greifswald 62 4 1 8 1 23 9 1 4 11 Mecklenburgische Seenplatte 48 2 41 1 4 Drucksache 7/2368 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Landkreise/ kreisfreie Städte Stundenumfang je Woche Summe 13 h 20 h 25 h 30 h 32 h 35 h 36 h 37,5 h 38 h 39 h 40 h Ludwigslust- Parchim 52 1 3 1 9 29 1 2 6 Landeshauptstadt Schwerin 21 1 4 16 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 43 3 15 25 2. An welchen Schulen des Landes gibt es keine Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und somit auch kein Angebot der Schulsozialarbeit (bitte einzeln nach Schulen auflisten und das Fehlen des Angebots der Schulsozialarbeit begründen)? Die von den Landkreisen und kreisfreien Städten genannten Schulen ohne ein Angebot der Schulsozialarbeit sowie die von den Landkreisen und kreisfreien Städten angegebenen Gründe für diese Situation werden in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Landkreis Nordwestmecklenburg Schulen Grund Geschwister-Scholl-Gymnasium Wismar Keine Angaben Regionale Schule Mühlen Eichsen Einrichtung einer Stelle wird geprüft Grundschule Bobitz, Grundschule Boltenhagen, Grundschule Carlow, Grundschule Dreveskirchen , Grundschule „Fritz Reuter“ Grevesmühlen, Grundschule „Ploggensee“ Grevesmühlen, Grundschule Kalkhorst, Grundschule Lübow, Grundschule Roggendorf, Grundschule „Fritz Reuter“ Wismar, Grundschule „Am Friedenshof“ Wismar, Grundschule „Rudolf Tarnow“ Wismar, Grundschule „Seeblick“ Wismar Kein Bedarf angezeigt beziehungsweise es bestehen Kooperationen außerhalb der Schule mit der Jugendsozialarbeit Landkreis Rostock Grund Grundschule Kröpelin, Grundschule Lüssow, Grundschule Diekhof, Grundschule Parkentin, Grundschule Kritzmow, Grundschule Brodersdorf, Kersting-Grundschule Güstrow Kein Bedarf angezeigt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2368 3 Landkreis Vorpommern-Rügen Grund Freie Schule Dreschvitz, Freie Schule Glowe, Freie Schule Prerow/Darß, Evangelische Grundschule Barth, Evangelische Grundschule „Löwenzahn“, Evangelische Schule Dettmannsdorf, Sonderpädagogisches Zentrum für mehrfach Hörgeschädigte, Schule zur individuellen Lebensbewältigung in Patzig, Christliche Gemeinschaftsschule „Jona-Schule“, CJD Christophorusschule Rügen, Förderschule „Astrid Lindgren“ mit Förderschwerpunkt Lernen, Förderschule „Ernst von Haselberg“ (Klinikschule), Förderschule „Sonnenblumenschule“ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Förderschule „Rosenhofschule“ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Regionale Schule mit Grundschule Insel Hiddensee, Grundschule „Abtshagen“, Grundschule Bad Sülze, Grundschule Brandshagen, Grundschule „Schwalbennest“, Grundschule Horst, Grundschule „Thomas Müntzer“, Grundschule „Theodor Bauermeister“ Ribnitz-Damgarten, Grundschule „Karl Krull“ Steinhagen, Grundschule „Süderholz“, Grundschule Velgast, Zentrale Grundschule „F.-A.-Norbert“, Grundschule „Andershof“ Stralsund, Grundschule „Mönchgut“, Grundschule Boddenwind“, Grundschule „Halbinsel Jasmund“, Grundschule Wiek Kein Bedarf angezeigt beziehungsweise fehlende finanzielle Mittel Landkreis Vorpommern-Greifswald Grund Berufliche Schule der Universitätsmedizin, Ostseegymnasium Greifswald, Freie Waldorfschule Greifswald, Evangelisches Schulzentrum Martin Schultze, Montessori Schule Greifwald, Grundschule Jarmen, Diesterweg-Grundschule Loitz, Grundschule Peenetal Görmin, Grundschule Tutow, Grundschule „Lütte Nordlichter“ Dersekow, Grundschule Heringsdorf, Grundschule Lassan, Grundschule „Lütt Matten“ Wusterhusen, Grundschule „Fritz Reuter“ Kröslin, Schule mit Förderschwerpunkt Lernen „Janusz-Korczak- Schule“ Wolgast (Außenstelle Usedom), Evangelische Grundschule Benz, Integrierte Gesamtschule in freier Trägerschaft Zinnowitz, Kleine Dorfschule Lassaner Winkel, Grundschule „Schwalbennest“ Krien, Kein Bedarf angezeigt bzw. keine Förderanträge bei der Kommune gestellt Drucksache 7/2368 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Landkreis Vorpommern-Greifswald Grund Evangelische Schule Peeneburg Anklam, Grundschule Ahlbeck, Grundschule Leopoldshagen, Sonderpädagogisches Förderzentrum Eggesin - Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Ferdinandshof, Grundschule „Am See“ Löcknitz, Grundschule Mewegen, Grundschule Ueckertal Pasewalk, Grundschule Penkun, Grundschule Jatznick, Randow-Schule - Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Löcknitz, Regionale Schule Löcknitz, Regionale Schule Penkun, Berufliche Schule der Asklepiosklinik, Evangelische Grundschule mit Orientierungsstufe Pasewalk Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Keine Angaben Landkreis Ludwiglust-Parchim Grund Grundschule Dabel, Grundschule Gammelin, Grundschule Groß Godems, Grundschule Kummer, Grundschule Techentin, Grundschule Matzlow, Grundschule Mestlin, Grundschule Pampow, Grundschule Sukow, Grundschule „Alexander Behm“ Sternberg, Grundschule „Boizetal“ Gresse, Grundschule „Dr. Otto Steinfatt“ Wittenförden, Grundschule „J. W. v. Goethe“ Parchim, Grundschule „J. W. v. Goethe“ Neustadt-Glewe, Grundschule „Kantor Carl Ehrich“ Plau am See, Grundschule „Theodor Körner“ Wöbbelin, Grundschule „Viktor Bausch“ Neu Kaliß, Regionale Schule mit Grundschule Malliß Bedarfsprüfung durch die Kommune noch nicht abgeschlossen Landeshauptstadt Schwerin Grund Mecklenburgisches Förderzentrum Fehlende finanzielle Mittel Sportgymnasium Bei der Kommune neu beantragt Hanse- und Universitätsstadt Rostock Grund Heinrich-Hoffmann-Schule vorrangig therapeutischer Kontext während des Klinikaufenthaltes der Kinder und Jugendlichen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2368 5 3. Wie hat sich die Anzahl der Stellen, die aus den Mitteln des Operationellen Programms (ESF) für die Finanzierung der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen, im Zeitraum der Jahre 2016 bis 2018 entwickelt (bitte getrennt nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten angeben )? a) Wie stellt sich der Mittelabfluss für die benannten Stellen jeweils für die Jahre 2016 bis 2018 dar? b) Wie hoch ist der durchschnittliche Beschäftigungsumfang der ESFgeförderten Stellen? Die Entwicklung der Zahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds im Zeitraum 2016 bis 2017 finanziert worden sind, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Für das Jahr 2018 können aufgrund der Umstellung der Abrechnungsmodalitäten im Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik internetgestützte Datenerfassung (ISAP-iDE) keine Angaben gemacht werden. Landkreise/kreisfreie Städte 2016 2017 Nordwestmecklenburg 19 21 Rostock 26 27 Vorpommern-Rügen 35 31 Vorpommern-Greifswald 33 33 Mecklenburgische Seenplatte 34 36 Ludwigslust-Parchim 33 34 Landeshauptstadt Schwerin 14 17 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 25 29 Summe 219 228 Datenquelle: Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik internetgestützte Datenerfassung. Zu a) Der Mittelabfluss für die Förderung der in der Antwort auf Frage 3 jeweils benannte Zahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stellt sich für die Jahre 2016 und 2017 wie folgt dar: 2016 2017 2018*) Auszahlungen pro Jahr in Euro 3.015.784,97 4.303.024,32 3.109.714,93 Datenquelle: Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik internetgestützte Datenerfassung. *) Stichtag 23. August 2018 Drucksache 7/2368 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu b) Der durchschnittliche Beschäftigungsumfang der aus dem ESF geförderten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in den Jahren 2016 und 2017 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Für das Jahr 2018 können aufgrund der Umstellung der Abrechnungsmodalitäten im Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik internetgestützte Datenerfassung (ISAP-iDE) keine Angaben gemacht werden. Landkreise/kreisfreie Städte 2016 2017 Nordwestmecklenburg 34 Wochenstunden 35 Wochenstunden Rostock 36 Wochenstunden 36 Wochenstunden Vorpommern-Rügen 37 Wochenstunden 37 Wochenstunden Vorpommern-Greifswald 36 Wochenstunden 34 Wochenstunden Mecklenburgische Seenplatte 35 Wochenstunden 35 Wochenstunden Ludwigslust-Parchim 32 Wochenstunden 32 Wochenstunden Landeshauptstadt Schwerin 35 Wochenstunden 34 Wochenstunden Hanse- und Universitätsstadt Rostock 38 Wochenstunden 38 Wochenstunden Datenquelle: Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik internetgestützte Datenerfassung. 4. Wie hat sich die Anzahl der Stellen in der Schulsozialarbeit, die aus den Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) finanziert werden, im Zeitraum der Jahre 2016 bis 2018 entwickelt (bitte getrennt nach Beschäftigungsumfang, Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten angeben)? Im Zeitraum 2016 bis 2018 hat sich nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte die Zahl der aus Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepakets finanzierten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wie in der nachfolgenden Übersicht dargestellt entwickelt. 2016 2017 2018 Landkreise/kreisfreie Städte Wochenstunden Fachkräfte Wochenstunden Fachkräfte Wochenstunden Fachkräfte Wochenstunden Nordwestmecklenburg 16 5 = 40 *) 2 = 36 5 = 35 2 = 30 1 = 25 1 = 20 16 5 = 40 2 = 36 5 = 35 2 = 30 1 = 25 1 = 20 16 5 = 40 2 = 36 5 = 35 2 = 30 1 = 25 1 = 20 Rostock 14 1 = 25 1 = 30 12 = 35 12 1 = 25 1 = 30 10 = 35 12 1 = 25 1 = 30 10 = 35 Vorpommern-Rügen 19 2 = 30 5 = 35 12 = 40 21 2 = 30 2 = 32 4 = 35 13 = 40 21 2 = 30 1 = 32 5 = 35 13 = 40 Vorpommern-Greifswald 19 4 = 20 19 3 = 20 20 2 = 20 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2368 7 2016 2017 2018 Landkreise/kreisfreie Städte Wochenstunden Fachkräfte Wochenstunden Fachkräfte Wochenstunden Fachkräfte Wochenstunden 2 = 30 8 = 35 3 = 36 2 = 40 3 = 30 1 = 32 7 = 35 3 = 36 2 = 40 1 = 25 3 = 30 1 = 32 7 = 35 2 = 36 1 = 38 3 = 40 Mecklenburgische Seenplatte 27 1 = 15 1 = 20 3 = 30 2 = 32 20 = 35 0 0 0 0 Ludwigslust-Parchim 21 1 = 13 2 = 30 14 = 35 4 = 40 21 1 = 13 2 = 30 14 = 35 4 = 40 Landeshauptstadt Schwerin 3 3 = 35 4 1 = 30 3 = 35 9 1 = 17,5 2 = 30 6 = 35 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 8 wurde nicht angegeben 0 0 0 0 *) Eine Stelle ist seit dem 01.07.2016 nicht besetzt. 5. Wie viele Stellen der Schulsozialarbeit wurden in den Jahren 2016 bis 2018 vollständig oder anteilig und in welcher Höhe aus Landesmitteln gefördert (bitte getrennt nach Beschäftigungsumfang, Schulformen und Landkreisen/kreisfreien Städten angeben)? Die zusätzliche Förderung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern erfolgte erstmalig seit dem 2. Januar 2017. Im Jahr 2017 wurden 102 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zusätzlich vom Land gefördert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Darstellung zur Höhe der Zuwendung nur bezogen auf den jeweiligen Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt. Für das Jahr 2018 können aufgrund der Umstellung der Abrechnungsmodalitäten im Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik internetgestützte Datenerfassung (ISAP-iDE) keine Angaben gemacht werden. Drucksache 7/2368 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Landkreis - kreisfreie Städte/Schulform Schulform Stellen Wochenstunden Zuwendung in Euro Nordwestmecklenburg Regionale Schule 2 2 x 35 180.968,40 Berufliche Schule 2 1 x 40 1 x 35 Gesamtschule 1 1 x 40 Gymnasium 2 1 x 40 1 x 35 Berufliche Schule 1 1 x 36 Rostock Gymnasium 3 3 x 35 171.700,00 Berufliche Schule 3 3 x 35 Förderschule 3 2 x 35 1 x 5 Vorpommern-Rügen Grundschule 14 8 x 40 1 x 32 3 x 35 2 x 30 237.535,20 Regionale Schule 2 1 x 40 1 x 35 Gymnasium 1 1 x 40 Berufliche Schule 2 1 x 40 1 x 32 Förderschule 1 1 x 40 Vorpommern- Greifswald Regionale Schule 3 1 x 36 1 x 32 1 x 30 265.318,20 Gymnasium 5 3 x 35 1 x 36 1 x 30 Berufliche Schule 3 1 x 40 2 x 35 Förderschule 1 1 x 20 Grundschule 3 1 x 36 2 x 20 Ohne Kategorie*) 1 1 x 35 Mecklenburgische Seenplatte Grundschule 20 1 x 40 16 x 35 1 x 30 1 x 20 1 x 15 253.609,62 Förderschule 1 1 x 17,5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2368 9 Landkreis - kreisfreie Städte/Schulform Schulform Stellen Wochenstunden Zuwendung in Euro Ludwigslust-Parchim Gymnasium 4 3 x 35 1 x 30 242.395,20 Grundschule 1 1 x 10 Gesamtschule 4 1 x 40 3 x 35 Berufliche Schule 3 2 x 35 1 x 30 Förderschule 5 5 x 35 Ohne Kategorie*) 1 1 x 40 Landeshauptstadt Schwerin Keine Landesmittel Hanse- und Universitätsstadt Rostock Förderschule 2 2 x 35 204.348,90 Grundschule 8 6 x 40 2 x 35 Datenquelle: Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik internetgestützte Datenerfassung. *) Hier handelt es sich um Schulen, die nicht nur einer Schulform zugeordnet werden können. 6. Wann wurden an welchen Standorten und auf welcher Grundlage Lehrerstellen mit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern besetzt (bitte nach Schulform und Fächern unterscheiden und begründen )? Die Möglichkeit, sich auf ausgeschriebene Lehrerstellen zu bewerben, ist eine persönliche Entscheidung . Demzufolge steht es auch Personen, die vorher (mit unterschiedlicher Ausgangsqualifikation ) als Schulsozialarbeiterin oder Schulsozialarbeiter gearbeitet haben, frei, sich auf Lehrerstellen zu bewerben. Ob diese Personen bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden können, hängt von ihrer Ausbildung ab. Da „Schulsozialarbeiterin“ beziehungsweise „Schulsozialarbeiter “ kein Abschluss ist, ist keine Aussage dazu möglich, wie viele eingestellte Lehrkräfte eventuell zuvor als Schulsozialarbeiterin oder Schulsozialarbeiter tätig waren. 7. Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher Begründung kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern veranlassen, dass Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Qualifikationsmaßnahmen wahrnehmen, die zu einer späteren Zuerkennung der Lehrbefähigung führen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern kann keine Qualifikationsmaßnahmen mit dem Ziel einer späteren Zuerkennung der Lehrbefähigung veranlassen. Dies ist auch nicht beabsichtigt. Drucksache 7/2368 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 8. In wie vielen Fällen und in welcher Form wurde seitens der Landesregierung im Laufe dieser Legislaturperiode darauf hingewirkt, dass Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine Qualifizierung mit dem Ziel einer späteren Zuerkennung der Lehrbefähigung absolvieren (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? a) Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter machen derzeit eine Qualifizierung, die zu einer Lehrbefähigung in Mecklenburg-Vorpommern führt (bitte nach Art der Qualifizierungsmaßnahme unterscheiden)? b) Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren auf welchen Wegen eine Lehrbefähigung erworben? c) Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten derzeit mit welcher fachlichen Ausrichtung als Lehrkräfte ohne entsprechende Qualifikation? Durch die Landesregierung erfolgte im Laufe der Legislaturperiode keine wie in der Frage beschriebene Einwirkung. Die Fragen a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Übersicht, welche Tätigkeiten die Lehrkräfte vor der Einstellung in den Schuldienst ausgeübt haben, wird nicht geführt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen. Vor diesem Hintergrund ist die Beantwortung dieser Fragen nicht möglich. Die Qualifizierungsmaßnahmen für eine spätere Zuerkennung der Lehrbefähigung richten sich zudem ausschließlich an die an den Schulen im Land tätigen Lehrkräfte im Landesdienst. 9. In welcher Form und in welchem Umfang werden Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an den staatlichen Schulen anteilig in der Schulsozialarbeit sowie als Lehrkräfte eingesetzt? Lediglich im Landkreis Ludwigslust-Parchim arbeitet eine Person mittels zweier Arbeitsverträge als Lehrkraft und als Schulsozialarbeiterin. Der Einsatz als Schulsozialarbeiterin erfolgt nicht im Rahmen des vertraglich vereinbarten Einsatzes als Lehrkraft. 10. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass es eine klare Trennung zwischen der Schulsozialarbeit und der Lehrtätigkeit gibt? Gemäß der aktuell gültigen Richtlinie zur Förderung der Schulsozialarbeit ist die Förderung an die Voraussetzung gebunden, dass die eingesetzte Fachkraft der Schulsozialarbeit in vollem Umfang ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit in der Schulsozialarbeit tätig ist.