Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2369 7. Wahlperiode 02.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Finanzierung des Brandschutzes im Land aus der Feuerschutzsteuer und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche finanziellen Auswirkungen hatte und hat die Unterhaltung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz und weitere gesetzliche Aufgaben des Landes (§ 25 Abs. 1 FAG M-V) für die Zuweisungen für Investitionen aus der Feuerschutzsteuer an die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach Jahren und den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten getrennt ausweisen)? Auf der Grundlage von § 25 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (FAG M-V) werden Zuwendungen an die Landkreise, kreisfreien und großen, kreisangehörigen Städte ausgezahlt. Aufgeschlüsselt nach Landkreisen, kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten ergibt sich folgendes Bild (Beträge in Euro): Landkreise 2015 2016 2017 2018 Rostock 760.334,97 756.004,32 860.100,30 644.494,60 Ludwigslust-Parchim 765.880,52 760.080,46 862.977,46 644.639,04 Mecklenburgische Seenplatte 721.697,87 711.754,37 803.962,59 599.365,64 Nordwestmecklenburg 408.668,61 404.822,09 458.586,49 343.193,94 Vorpommern-Greifswald 659.495,11 649.772,74 732.831,32 544.833,17 Vorpommern-Rügen 599.566,07 593.998,25 673.010,97 502.392,73 kreisfreie Städte Rostock 733.197,28 729.622,02 829.262,78 622.890,31 Schwerin 329.933,17 328.801,33 380.031,10 291.059,40 Drucksache 7/2369 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Landkreise 2015 2016 2017 2018 große kreisangehörige Städte Wismar 152.809,57 151.451,92 171.853,42 128.784,56 Stralsund 206.935,06 205.539,48 233.643,26 176.053,88 Greifswald 202.403,54 202.497,66 230.371,55 173.457,13 Neubrandenburg 229.114,18 226.995,32 256.724,64 192.065,65 Für 2019 liegt derzeit nur eine Schätzung für die Feuerschutzsteuer vor, nach der sich diese voraussichtlich auf 8,5 Millionen Euro belaufen wird. Da die Pauschalzuweisungen auf der Grundlage des § 25 Absatz 2 FAG M-V nach der Einwohnerzahl verteilt werden, ist derzeit keine Angabe zu den Pauschalzuweisungen möglich. Entsprechend § 27 Absatz 1 FAG M-V gelten die vom Statistischen Amt zum 31. Dezember des jeweils vorvergangenen Jahres fortgeschriebenen Einwohnerzahlen. Diese liegen zurzeit nicht vor. Nach § 4 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V ist es Aufgabe des Landes, die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz als Kompetenzzentrum fortzuentwickeln und zu unterhalten. Die bereitgestellten Finanzmittel im Einzelplan 04, Kapitel 0404, dienen der Erfüllung dieser Aufgabe. Darin enthalten sind einmalige Bedarfe für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen (vergleiche Einzelplan 04, Kapitel 0404, Titel 811.01) in Höhe von 220.000 Euro in 2018 und 310.000 Euro in 2019. Um die Ausbildungssituation der Feuerwehren im Land zu verbessern, sind zusätzliche Kosten für Personal, Ausstattung und Unterhaltung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz entstanden, die das verbleibende Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer verringern. Ebenso wie bei der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern sind die Kosten für die gesetzlichen Aufgaben des Landes gestiegen. Die Entwicklung der Kosten der gesetzlichen Aufgaben des Landes stellt sich wie folgt dar (in Euro): Jahr 2015 2016 2017 2018 geplant 2019 geplant Kosten 477.900 577.600 425.500 605.300 607.600 Die Entwicklung der Feuerschutzsteuer stellt sich wie folgt dar (in Euro): Jahr 2015 2016 2017 2018 geschätzt 2019 geschätzt Feuerschutzsteueraufkommen (in Euro) 7.808.546,88 8.199.346 7.992.468,95 8.400.00 8.500.000 Durch die voraussichtlich steigenden Einnahmen bei der Feuerschutzsteuer in den Jahren 2018 und 2019 wirken sich die Mehrbedarfe der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern und der gesetzlichen Aufgaben nicht vollumfänglich auf die Höhe der Zuweisungen des Landes an die Kommunen (vergleiche Einzelplan 04, Kapitel 0405, Maßnahmegruppe 01, Titel 883.03) aus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2369 3 2. Aus dem aktuellen Haushaltsplan ergibt sich, dass im Jahr 2016 ein Rest an Haushaltsmitteln in Höhe von 4,053 Mio. Euro und im Jahr 2017 ein Rest an Haushaltsmitteln in Höhe von 3,440 Mio. Euro an Zuweisungen des Landes an Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte für Investitionen verbleibt. a) Wie erklären sich diese Reste? b) Wie verteilen sich die Restmittel auf die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte? Zu a) Übersteigt das Aufkommen der Feuerschutzsteuer 4.600.000 Euro, wird der übersteigende Betrag im Folgejahr an die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als Zuweisungen nach Maßgabe des § 25 Absätze 1 und 2 FAG M-V verteilt. Die Verteilung erfolgt im Rahmen des Resteverfahrens. Im Jahr 2016 betrug die Feuerschutzsteuer 8.199.346 Euro. Nach Abzug der 4.600.000 Euro verbleibt ein Rest von 3.599.346 Euro. Nicht betrachtet in dieser Rechnung sind die Reste der einzelnen Titel der gesetzlichen Aufgaben des Landes und der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern und die Verrechnung der geplanten Feuerschutzsteuer mit der tatsächlichen Feuerschutzsteuer des jeweiligen Jahres. Im Jahr 2016 sind diesbezüglich Finanzmittel in Höhe von 452.209,98 Euro zu verzeichnen gewesen. Im Jahr 2017 betrug die Feuerschutzsteuer 7.992.468,95 Euro. Nach Abzug der 4.600.000 Euro verbleibt ein Rest von 3.292.468,95 Euro. Nicht betrachtet in dieser Rechnung sind die Reste der einzelnen Titel der gesetzlichen Aufgaben des Landes und der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern und die Verrechnung der geplanten Feuerschutzsteuer mit der tatsächlichen Feuerschutzsteuer des jeweiligen Jahres. Im Jahr 2017 sind diesbezüglich Finanzmittel in Höhe von 147.531,05 Euro zu verzeichnen gewesen. Zu b) Die Restmittel werden in Form von Pauschalzuweisungen an die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte verteilt. Die Höhe der Pauschalzuweisung wird auf der Grundlage von § 25 Absatz 2 FAG M-V ermittelt, wonach die Einwohnerzahl zu verwenden ist. Es gelten die nach § 27 Absatz 1 FAG M-V vom Statistischen Amt zum 31. Dezember des jeweils vorvergangenen Jahres fortgeschriebenen Einwohnerzahlen. Drucksache 7/2369 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Welche Summe an Sonderbedarfszuweisungen an die Landkreise für den Brandschutz konnten in den Jahren 2015 bis 2017 nicht in Anspruch genommen werden, weil die Mitfinanzierung durch die Landkreise nicht aufgebracht werden konnte (bitte nach Jahren und Landkreisen getrennt aufführen)? a) Wie stellt sich die Situation der Mitfinanzierung im Bereich des Brandschutzes in den einzelnen Landkreisen aktuell dar? b) Aus welchen Gründen und in welchem Maße können gegebenenfalls Sonderbedarfszuweisungen und Mittel aus dem Kofinanzierungsfonds durch die Gemeinden und Landreise nicht in Anspruch genommen werden? Zu 1 Anspruch auf Sonderbedarfszuweisungen erlangen Antragsteller erst nach Bestandskraft der entsprechenden Bewilligungsbescheide. Im genannten Zeitraum 2015 bis 2017 ist kein Fall bekannt, bei dem ein Bescheid nicht angenommen wurde, weil die Mitfinanzierung durch die Landkreise nicht aufgebracht werden konnte. Zu a) Im Bereich Brandschutz wird bei Bewilligungen von Sonderbedarfszuweisungen grundsätzlich eine finanzielle Beteiligung der Landkreise angestrebt. Diese beträgt in der Regel 1/3 der Gesamtkosten. Durch die Beteiligung des Landkreises wird unter anderem die prioritäre Einordnung der beantragten Brandschutzmaßnahme bestätigt. Die Auswahl der Vorhaben und deren anteilige Finanzierung erfolgen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Zu b) Bewilligungen von Sonderbedarfszuweisungen beziehungsweise von Mitteln aus dem Kofinanzierungsprogramm erfolgen nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen gewährleistet ist. Eventuelle Mehrkosten in Folge von Ausschreibungsergebnissen werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes und/oder des Landkreises nachfinanziert beziehungsweise sehr oft durch die Erhöhung des kommunalen Eigenanteils selbst getragen. Eine Nichtinanspruchnahme von Fördermitteln tritt somit in der Regel nicht ein. 4. Welche Landkreise stellen aktuell über die Feuerschutzsteuer hinaus eigene Mittel in welcher Höhe für Investitionen im Brandschutz zu Verfügung (bitte nach Landkreisen getrennt ausführen)? Aufgeschlüsselt nach Landkreisen ergibt sich folgendes Bild: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2369 5 Landkreis Investitionen im Brandschutz in Euro 2017 2018 2019 Nordwestmecklenburg 854.904 223.117 Keine Angabe Mecklenburgische Seenplatte 403.000 503.260 772.039 Rostock Keine Finanzmittel Keine Finanzmittel 500.000 Vorpommern-Rügen 91.900 100.000 Keine Angabe Vorpommern-Greifswald 180.000 200.000 200.000 Ludwigslust-Parchim 248.200 196.500 Keine Angabe