Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2373 7. Wahlperiode 31.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Schwimmhalle in der Hansestadt Anklam und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Beschlussvorlage des Bürgermeisters der Hansestadt Anklam für die Sitzung des Hauptausschusses wird von der Landesregierung zunächst nur als Anfang einer Meinungsbildung innerhalb der Kommunalpolitik angesehen. Bevor kein endgültiger Beschluss seitens der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vorliegt, welches Bauvorhaben verwirklicht werden soll (Sanierung oder Neubau), kann die Landesregierung keine verbindlichen Aussagen zu einer finanziellen Begleitung machen. In einer Beschlussvorlage des Bürgermeisters der Hansestadt Anklam für die Stadtvertretung heißt es unter anderem: „Die ‚zugesagte Fördermittelbereitstellung für die Sanierung der Schwimmhalle steht auch für den Neubau zur Verfügung und weitere Fördermittel sollen aus dem Strukturfonds bereitgestellt werden.‘“ (Quelle: Drucksache 2018/FB1/ 224, https://www. anklam.de/buergerinforamtionssystem/_tmp/tmp/45- 181-136765544077/765544077/01042985/85.pdf, Stand: 11. Juli 2018) Drucksache 7/2373 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Stehen die zugesagten Finanzhilfen für die Sanierung der Schwimmhalle (4,269 Millionen Euro, siehe Drucksache 7/934) auch ganz oder teilweise für einen Neubau einer Schwimmhalle zur Verfügung (bitte den genauen Umfang und Art der Finanzhilfen angeben)? Die Förderzusage des Ministeriums für Inneres und Europa in Höhe von 2,0 Millionen Euro bezieht sich ausschließlich auf die Sanierungsvariante. Die vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in Aussicht gestellten Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm „Städtebau“ einschließlich der Kofinanzierungsmittel (2,269 Millionen Euro), die zur Finanzierung der Sanierung einer Schwimmhalle in Anklam vorgesehen sind, wären grundsätzlich auch für ein eventuelles Neubauvorhaben verwendbar. 2. Wird die Landesregierung weitere Fördermittel aus dem Strukturfonds für einen Schwimmhallenneubau in Anklam bereitstellen? Es wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Erst bei Vorliegen eines Antrags mit konkreter Vorhabenbeschreibung ist es der Landesregierung möglich, einen eventuellen Einsatz von europäischen Strukturfondsmitteln zu prüfen. 3. Hat die Landesregierung, wie in der oben genannten Beschlussvorlage angegeben, Finanzhilfen für einen Schwimmhallenneubau zugesagt? Wenn ja, a) wann? b) in welcher Form? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ein Antrag zur Förderung eines Schwimmhallenneubaus liegt der Landesregierung bislang nicht vor. Insoweit ist derzeit noch keine rechtsverbindliche Zusage von Finanzhilfen erfolgt.