Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2376 7. Wahlperiode 31.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Personal der Martinschule in Greifswald und ANTWORT der Landesregierung Das Evangelische Schulzentrum Martinschule in Greifswald hat den mit 100.000 Euro dotierten Deutschen Schulpreis 2018 der Robert-Bosch- Stiftung gewonnen (Bildung-MV - Martinschule Greifswald gewinnt Deutschen Schulpreis 2018). 1. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie viele Lehrer, Sonderpädagogen , Sozialpädagogen, Referendare, Integrationshelfer, Autismusverantwortliche , pädagogische Unterrichtshilfen, Erzieher und weitere Mitarbeiter mit pädagogischer Aufgabenstellung sowie die für Betreuung und Pflege im Schuljahr 2017/2018 am Evangelischen Schulzentrum Martinschule, Greifswald, tätig waren (bitte nach oben genannten Berufen beziehungsweise Tätigkeiten aufgliedern)? Am Evangelischen Schulzentrum waren im Schuljahr 2017/2018 62 Lehrkräfte, 1 Referendar und 34 unterstützende pädagogische Fachkräfte beschäftigt. Drucksache 7/2376 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie das Personal der Martinschule im Einzelnen finanziert wurde (bitte nach Berufen beziehungsweise Tätigkeiten aufgliedern)? Für die personelle, materielle und finanzielle Sicherstellung einer Schule in freier Trägerschaft ist ihr Träger verantwortlich. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt den Trägern von Ersatzschulen Finanzhilfe zu deren Ausgaben für schulische Zwecke, wozu auch die Personalausgaben gehören (§ 127 Absatz 1, 2 Schulgesetz M-V). 3. Hat die Landesregierung Kenntnis, ob und wie viele Mitarbeiter der Martinschule mit Schuljahresende aus ihrem Dienst ausscheiden werden (bitte nach Berufen beziehungsweise Tätigkeiten sowie den Gründen des Ausscheidens aufgliedern)? Ersatzschulen sind gemäß § 120 Absatz 5 verpflichtet, wesentliche Änderungen der für die Genehmigung maßgebenden Verhältnisse der obersten Schulbehörde unverzüglich anzuzeigen . Hierzu gehören auch Personaländerungen. Bisher wurden keine Änderungen mitgeteilt. 4. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Martinschule nach dem Ausscheiden zahlreicher Mitarbeiter weiterhin den Standards gerecht werden kann, die zur Verleihung des Deutschen Schulpreises 2018 führten (bitte begründen)? Die Schulen in freier Trägerschaft unterliegen der staatlichen Schulaufsicht. Die Aufsicht beschränkt sich auf die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen (§ 119 Absatz 3 SchulG M-V). Die Kriterien für die Vergabe von Schulpreisen jeglicher Art sind im Rahmen der Schulaufsicht unerheblich. Sollten Umstände eintreten, durch die die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen gefährdet ist, würde die oberste Schulbehörde schulrechtlich tätig werden.