Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2378 7. Wahlperiode 02.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Personaleinsparungen nach der Kreisgebietsreform und ANTWORT der Landesregierung Wie haben sich die Personaleinsparungen seit der Kreisgebietsreform von 2011 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Ämtern und Gemeinden als auch der Funktion der Beschäftigten )? Eine Kreisgebietsreform eröffnet - wie jede andere Gebietsreform auch - die Möglichkeit, infolge der organisatorischen und personellen Neuausrichtung in einer größeren Verwaltungseinheit unter anderem Personaleinsparungen zu erzielen. Ob und in welchem Umfang diese Möglichkeit genutzt wird, liegt aufgrund der als Teil der kommunalen Selbstverwaltung garantierten Personal- und Organisationshoheit in der Verantwortung der Organe der Kommunen. Personaleinsparungen der kommunalen Körperschaften seit 2011 spiegeln sich in den Stellenplänen , die dem Ministerium für Inneres und Europa sowie den Landräten der Landkreise als Rechtsaufsichtsbehörden vorliegen, wider. Die Zahl der tatsächlich Beschäftigten lässt sich den Stellenplänen hingegen nur stichtagsbezogen für das jeweilige Vorjahr entnehmen. Sie kann sich durch Kündigungen, Einstellungen, Teilzeitarbeit, Mutterschutz und anderes täglich ändern. Zur Entwicklung des kommunalen Personalbestandes auf Grundlage der stichtagsbezogenen Besetzung wird auf die Berichte des Statistischen Amtes für die Jahre 2012 bis 2016 verwiesen (L323 - Personal im öffentlichen Dienst). Drucksache 7/2378 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu Stelleneinsparungen der Ämter und kreisangehörigen Gemeinden (mit Ausnahme der großen kreisangehörigen Städte) liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Das rechtsaufsichtliche Informationsrecht nach § 80 der Kommunalverfassung lässt eine Abfrage bei den Ämtern und kreisangehörigen Gemeinden nicht zu. Eine Abfrage bei den unteren Rechtsaufsichtbehörden zu Stelleneinsparungen der 76 Ämter und 744 kreisangehörigen Gemeinden nach den dort vorliegenden Stellenplänen, jeweils für die Jahre 2012 bis 2018, würde einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren und deshalb unzumutbar wäre. Gleiches gilt für die Erhebung, Auswertung und Darstellung der Funktion der Beschäftigten der 756 kommunalen Körperschaften für die Jahre ab 2011. Dies vorausgeschickt, haben sich die Stelleneinsparungen der der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Europa unterstehenden Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte nach den jeweiligen Stellenplänen seit dem Jahr 2011 im Bereich der Kernverwaltung /Einrichtungen wie folgt entwickelt: Landkreise Bezogen auf den Zeitraum 2012 bis 2014 wird auf den Zweiten Bericht der Landesregierung zum Fortgang der Umsetzung der Landkreisneuordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Januar 2015 (Landtagsdrucksache 6/3638) verwiesen. In den Jahren 2015 bis 2018 konnten die Landkreise den Stellenbestand 2014 nicht weiter zurückführen. Kreisfreie Städte Die kreisfreien Städte haben nach ihren Stellenplänen in den Jahren 2012 bis 2018 keine Einsparungen erzielt. Große kreisangehörige Städte Die großen kreisangehörigen Städte haben nach ihren Stellenplänen in den Jahren 2012 bis 2018 folgende Einsparungen (nach Vollzeitäquivalenten) erzielt: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Veränderung 2018 zu 2012 Universitäts- und Hansestadt Greifswald 740 768 765 571 571 582 582 -158 Stadt Neubrandenburg 439 422 404 400 390 294 379 -60 Hansestadt Stralsund 525 542 538 542 545 550 551 +26 Hansestadt Wismar 415 408 394 385 374 374 383 -32 Summe aller vier Städte 2.119 2.140 2.101 1.898 1.880 1.800 1.895 -224 Anmerkung: Im Jahr 2015 sind die Stellen der städtischen Kindergärten/Horte der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in einen Eigenbetrieb übergegangen.