Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2380 7. Wahlperiode 31.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Sparkassen im Land Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch sind die Eigenkapitalquoten der einzelnen Sparkassen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemessen am harten Eigenkapital? Das Eigenkapital besteht aus dem Kernkapital, das sich in hartes und weiches Kernkapital gliedert , sowie aus dem Ergänzungskapital. Für die Stabilität von Banken ist das harte Kernkapital besonders relevant. Die Frage wird deshalb so verstanden, dass eine Aussage über die harte Kernkapitalquote gewünscht ist. Harte Kernkapital-Quote Sparkasse Mecklenburg-Nordwest 14,4 Sparkasse Mecklenburg-Schwerin 18,8 Müritz-Sparkasse 18,2 Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 15,2 Sparkasse Parchim-Lübz 17,7 OstseeSparkasse 15,1 Sparkasse Uecker-Randow 25,7 Sparkasse Mecklenburg-Strelitz 19,2 Sparkasse Vorpommern 16,5 Drucksache 7/2380 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Erfüllen alle Sparkassen die aktuell gültigen Eigenkapitalquoten gemäß Basel III (wenn nicht, die betreffenden Sparkassen bitte namentlich auflisten )? Ja, alle Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen die aktuellen Eigenkapitalanforderungen . 3. Wie hoch waren im Jahr 2017 die Ausschüttungen der Sparkassen an ihre jeweiligen Träger? Bei drei Sparkassen des Landes erfolgten im Jahr 2017 Ausschüttungen an die jeweiligen Träger : Müritz-Sparkasse 300.000 Euro Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 500.000 Euro Sparkasse Mecklenburg-Strelitz 200.000 Euro 4. Haben Sparkassen selbst im Jahr 2017 (gemäß Paragraph 27 Absatz 5 Sparkassengesetz diese Gewinne für Investitionen unter Zustimmung der Träger verwendet? Wenn ja, welche Sparkassen waren dies und in welcher Höhe? Nein, derartige Investitionen gab es nicht. Die Sparkassen kommen ihrem in Parapraph 2 Absatz 1 Satz 2 Sparkassengesetz Mecklenburg- Vorpommern verankerten öffentlichen Auftrag nach, indem sie die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich unterstützen.