Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2381 7. Wahlperiode 03.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Rechtsextremismus an Hochschulen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele und welche strafrechtlichen Vorfälle mit rechtsextremen Hintergrund wurden seit 2015 an den Hochschulen des Landes registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Was wurde im jeweiligen Fall unternommen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Eine Recherche politisch motivierter Straftaten an Universitäten und Hochschulen ist nicht möglich, da Angriffsziele nicht gesondert erfasst werden. Anhand der offiziellen Hauptadressen der Universitäten und Hochschulen in Mecklenburg- Vorpommern wurde eine Recherche durchgeführt. Nebengebäude und ausgelagerte Objekte blieben dabei unberücksichtigt. Für das Jahr 2015 wurden zwei Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität-rechts und für das Jahr 2016 eine Straftat an Hochschulen erfasst. Zu allen Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nr. Jahr Tatort verletzte Strafrechtsnorm 1 2015 Hochschule Neubrandenburg § 86a Strafgesetzbuch 2 2015 Hochschule Neubrandenburg § 86a Strafgesetzbuch 3 2016 Hochschule Stralsund § 86a Strafgesetzbuch Drucksache 7/2381 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Mit Stand vom 18. Juli 2018 wurden für das Jahr 2017 und 2018 keine Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität-rechts an Universitäten und Hochschulen registriert. 3. Welchen Ausgang haben diese Verfahren jeweils genommen? Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gegen acht namentlich bekannte Beschuldigte wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - 711 Js 14146/15 Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - ist ein Vorfall vom 7. Februar 2015, bei dem in einem Studentenwohnheim in Broda die Parole „Sieg Heil“ gebrüllt worden sein soll. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) hinsichtlich der einzelnen Beschuldigten jeweils mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt, weil die Ermittlungen keine Erkenntnisse dazu ergeben haben, welche der anwesenden Personen die Parole geäußert haben könnte. Die Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - 513 UJs 8834/16 Staatsanwaltschaft Stralsund - und - 815 UJs 6392/15 Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - wurden gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, weil ein möglicher Täter nicht ermittelt werden konnte. 4. Welche Maßnahmen führt die Landesregierung zur Bekämpfung und Prävention von Rechtsextremismus an den Hochschulen des Landes durch? Um Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund vorzubeugen, bieten die Präventionsberaterinnen und -berater sowohl Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche an, als auch Multiplikatorenschulungen für Eltern, Lehrpersonal, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Trainerinnen und Trainer. Der Inhalt der Veranstaltungen ist die Sensibilisierung für Begehungsweisen und Straftatbestände der Politisch motivierten Kriminalität und deren Rechtsfolgen sowie die Stärkung des demokratischen Rechtsgefühls. Die Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen werden weiterhin geschult, Risikoverhaltensweisen zu erkennen und damit zum präventiven Handeln befähigt. Darüber hinaus beinhalten die durchgeführten Veranstaltungen nicht nur Informationen zu klassischen Staatsschutzdelikten, sondern auch zur Allgemeinkriminalität, vor allem zur Gewalt/zum Mobbing, mit einem diskriminierenden Motiv. Im Wege der Primärprävention soll dem entgegengewirkt werden, indem die Werte Respekt und Toleranz gefördert werden. Spezielle Angebote für Universitäten und Hochschulen sind nicht verfügbar.