Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2385 7. Wahlperiode 03.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Neubau Kreisstraße zwischen Wittenförden und Grambow und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Träger der Straßenbaulast für diese Maßnahme ist der Landkreis Nordwestmecklenburg. Er ist eine Gebietskörperschaft und handelt im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung. Die Entscheidungen über die Planung, den Einsatz von Haushaltsmitteln und die Durchführung bei der Maßnahme trifft er selbst. Für die Beantwortung wurde daher der Landkreis Nordwestmecklenburg im Rahmen einer kurzfristigen Abfrage einbezogen. Die Kreisstraße 66 ist laut Schweriner Volkszeitung (SVZ - Spatenstich für neue Kreisstraße), vom 5. April 2018, 21:00 Uhr) wegen Bauarbeiten bis Mitte 2019 voll gesperrt. Der Bürgermeister bemängelt die schlechte Information der Einwohner. Auch die eingerichtete Umleitung scheint aus der Sicht der Einwohner nicht optimal. 1. Aus welchen Gründen dauert der Neubau der Kreisstraße K 66 zwischen Wittenförden und Grambow bis Mitte 2019? Aufgrund des hohen Finanzbedarfes für das Gesamtvorhaben konnte die Gesamtfinanzierung nur verteilt auf mehrere Haushaltsjahre sichergestellt werden. Die Bauzeit musste daher zunächst entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten geplant werden. Drucksache 7/2385 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Besteht die Möglichkeit, die Bauarbeiten zu beschleunigen und die Straße früher fertigzustellen? Inwieweit kann die Landesregierung als Fördermittelgeber hier Einfluss nehmen? Durch Fördermitteleinsparungen bei anderen kommunalen Straßenbauvorhaben konnten die zunächst geplanten jährlichen Fördermittel für den Ausbau der Kreisstraße 66 erhöht werden, so dass durch verstärkten personellen und technischen Einsatz der bauausführenden Firma die Baumaßnahme schneller realisiert und vorfristig, voraussichtlich schon zum Ende des dritten Quartals 2018, beendet werden kann. 3. Welche Gründe gibt es für eine frühzeitige Vollsperrung, obwohl keine Bauarbeiten stattfanden und erst nach etwas über einem Monat mit dem Bau begonnen wurde? Die Auskunft des Landkreises Nordwestmecklenburg lautet wie folgt: „Die Verkehrsbehörde hat am Donnerstag, dem 22. März 2018, die verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung der Umleitungsstrecken erteilt. Am Montag, dem 26. März 2018, wurden die Vollsperrung eingerichtet und die Umleitungsstrecken ausgeschildert. Am 26. März 2018 erfolgte auch der Beginn der Bauarbeiten, indem der Oberboden im Verbreiterungsbereich abgetragen wurde. Die Fragestellung nach den Gründen für eine Zeitverzögerung von mehr als einem Monat kann durch den Landkreis deshalb nicht nachvollzogen werden.“ 4. Besteht die Möglichkeit, dass die Vollsperrung an dieser Stelle vor Fertigstellung aufgehoben und die Straße zumindest einspurig mit Baustellenampel befahrbar sein wird? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wäre das möglich? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Auskunft des Landkreises Nordwestmecklenburg lautet wie folgt: „Nein. Die Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind im Arbeitsschutzrecht geregelt. Für Arbeitsstellen an Straßen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Baustellenverordnung (BauStellV) und weitere Arbeitsschutzverordnungen zu berücksichtigen. Baumaßnahmen auf Straßenbaustellen sind deshalb unter Berücksichtigung der ArbStättV durchzuführen . Dabei werden die Anforderungen für die Verkehrsführung nach den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) berücksichtigt.“. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung teilt diese Einschätzung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2385 3 5. Aus welchen Gründen führt die Umleitung während der Vollsperrung über die Umgehungsstraße und die B 104 bis zur Brüsewitzer Kreuzung ? Die Auskunft des Landkreises Nordwestmecklenburg lautet wie folgt: „Bei den vorgenannten Straßen handelt es sich um öffentlich gewidmete Straßen, die aufgrund ihrer Konstruktion und Beschaffenheit in der Lage sind, die zu erwartende Verkehrsbelastung, insbesondere durch den Schwerverkehr, schadlos aufzunehmen. Die Umleitungsstrecke wird in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde festgelegt, die später auch die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt.“. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung teilt diese Einschätzung. 6. Welche Gründe gab es für die späte Anhörung der Einwohner? Die Auskunft des Landkreises Nordwestmecklenburg lautet wie folgt: „Bei dieser Maßnahme war kein Planfeststellungsverfahren bzw. Plangenehmigungsverfahren erforderlich. Von anderen Trägern öffentlicher Belange lagen die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vor und stehen dem Plan nicht entgegen. Notwendiger Grunderwerb konnte mit den betroffenen Eigentümern einvernehmlich geregelt werden. Nach Auffassung des Landkreises war in diesem Fall keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Folglich fand auch keine Anhörung statt.“ 7. Hätte eine frühzeitigere Beteiligung der betroffenen Einwohner nach Einschätzung der Landesregierung eine andere, kürzere Umleitung hervorgebracht? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind erforderlich, um nachträglich eine Änderung der Umleitung zur Entlastung der Anwohner umzusetzen ? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Auskunft des Landkreises Nordwestmecklenburg lautet wie folgt: „Nein. Bei den aus Sicht der betroffenen Anwohner möglichen Umleitungsstrecken kann es sich nur um die etwa 3,00 bis 3,50 m breiten asphaltierten Wege in der Gemeinde handeln. Diese Verkehrswege wurden nach dem Regelwerk des ländlichen Wegebaus errichtet und sind deshalb hinsichtlich der Fahrbahnbreite, der Fahrbahnbefestigung und des Zustandes nicht geeignet, den Umleitungsverkehr schadlos aufzunehmen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Eine Umleitung über Gemeindestraßen wurde und wird von den betroffenen Gemeinden abgelehnt.“