Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2386 7. Wahlperiode 31.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Mütterrente und ANTWORT der Landesregierung Laut einer Studie, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, finanzieren die Rentnerhaushalte zu 40 Prozent die Mütterrente II mit (Süddeutsche Zeitung vom 11. Juli 2018). 1. Wie viele Bezieher der Mütterrente II gibt es in Mecklenburg- Vorpommern? Wie hat sich deren Anzahl seit der Neuregelung vom 1. Juli 2014 bis heute entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Regelungen für eine verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente II) voraussichtlich erst am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Davon ausgehend, dass ab 2019 ein Anspruch auf die Gewährung der Mütterrente II besteht und sodann Müttern und gegebenenfalls Vätern zugutekommt, die drei und mehr Kinder mit Geburtsjahr vor 1992 haben, wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund die Anzahl der Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern auf rund 85.000 Personen geschätzt. Rentenempfänger und Rentenempfängerinnen, die für jedes vor 1992 geborene Kind ein zweites Jahr für Kindererziehung beziehungsweise einen Zuschlag zur Rente aufgrund der Neuregelung im Jahr 2014 anerkannt bekommen haben, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine Statistik für das Jahr 2017 liegt bei der Deutschen Rentenversicherung voraussichtlich erst im September 2018 vor. Drucksache 7/2386 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Renten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch und Kindererziehungsleistungen mit berücksichtigten Kindern mit Geburt vor 1992 nach Landkreisen und kreisfreien Städten Landkreis, kreisfreie Stadt Rentenbestand am 31.12.2014 Rentenbestand am 31.12.2015 Rentenbestand am 31.12.2016 Renten Kindererziehungs - leistungen Renten Kindererziehungs - leistungen Renten Kindererziehungs - leistungen Mecklenburg- Vorpommern insgesamt 249.002 1.243 254.006 1.000 258.898 874 Rostock (Stadt) 30.344 30.890 31.704 Schwerin 14.437 14.708 15.156 Mecklenburgische Seenplatte 42.903 43.667 44.512 Rostock 31.468 32.213 32.987 Vorpommern-Rügen 36.994 37.994 38.615 Nordwestmecklenburg 22.966 23.433 23.819 Vorpommern- Greifswald 37.512 38.197 38.784 Ludwigslust-Parchim 32.286 32.824 33.246 nicht neuzuordenbare alte Kreisangaben 92 80 75 Quelle: Sonderauswertung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung - Rentenbestand am 31.12. verschiedene Jahre 2. Wie evaluiert die Landesregierung die Mütterrente II (bitte ausführlich beurteilen)? Die Wirkungen der Verbesserungen mit Einführung der Mütterrente II sind für den betroffenen Personenkreis absehbar, eine Evaluierung ist deshalb weder vom Bund noch von der Landesregierung vorgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2386 3 3. Plant die Landesregierung, sich auf Bundesebene für Änderungen, konkret für eine Vergrößerung hinsichtlich der Anzahl der Bezieher, einzusetzen? a) Wenn ja, wann plant die Landesregierung, sich für Änderungen einzusetzen? b) Wenn ja, welche konkreten Vorstellungen hat die Landesregierung in Bezug auf Veränderungen bei der Mütterrente II (bitte ausführlich begründen)? c) Wenn nicht, warum sind keine konkreten Veränderungen geplant (bitte ausführlich begründen)? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen.