Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2387 7. Wahlperiode 16.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Medienangebote für junge Leute und ANTWORT der Landesregierung Das Jugendangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird durch die 16 Staatsvertragsländer mit § 11g des Rundfunkstaatsvertrages beauftragt. Dies ist eine Konsequenz aus dem grundgesetzlich vorgegebenen Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der daraus abgeleiteten Pflicht des Gesetzgebers, eine Ordnung zu schaffen, die sicherstellt, dass der Rundfunk diesen verfassungsrechtlichen Auftrag auch erfüllt beziehungsweise erfüllen kann. Aus der in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerten Rundfunkfreiheit und dem daraus abgeleiteten Gebot der Staatsferne des Rundfunks folgt weiter, dass Inhalte und Formen von Sendungen der Entscheidung durch die Rundfunkanstalten vorbehalten bleiben müssen. Der Gesetzgeber darf also lediglich ein Programmgerüst vorgeben. Das Gebot der Staatsferne des Rundfunks gebietet es darüber hinaus, dass die Finanzierung beziehungsweise Finanzausstattung des Rundfunks ohne eine direkte staatliche Finanzierung durch Haushaltsmittel sichergestellt werden muss. In Deutschland wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk daher im Wesentlichen durch den wohnungsbezogen erhobenen Rundfunkbeitrag finanziert. Drucksache 7/2387 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Mit wie viel Geld fördern der NDR beziehungsweise ARD, ZDF und die Landesregierung den Jugendsender „Funk“? Wie haben sich die Förderungen seit 2016 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Förderhöhe und Akteur)? „Funk“ ist ein öffentlich-rechtliches Angebot und wird durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Das Gesamtbudget liegt bis zum Ende 2020 bei jährlich maximal 45 Millionen Euro. Die ARD übernimmt zwei Drittel und das ZDF ein Drittel der Kosten. Eine gesonderte Förderung durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns findet nicht statt. Die Finanzierung von „Funk“ setzt sich in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt zusammen: Sender Ist 2016 in TEUR Ist 2017 in TEUR Plan 2018 in TEUR ZDF 2.894,1 13.136,8 14.576,0 ARD 8.278,3 27.937,5 26.949,0 gesamt 11.172,4 41.074,3 41.525,0 davon NDR 498,9 3.018,0 3.360,5 2. Plant die Landesregierung beziehungsweise der NDR eine weitere Erweiterung jugendmedialer Angebote im Internet beziehungsweise im Fernsehen und Radio? a) Wenn ja, wie sieht der Finanzierungsrahmen aus? b) Welche Inhalte werden die Medienangebote behandeln? b) Wenn nicht, warum gibt es keine weitere Erweiterung beziehungsweise Förderung jugendmedialer Angebote (bitte konkret begründen )? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Ausweitung des in § 11g des Rundfunkstaatsvertrages beauftragten Jugendangebotes ist derzeit weder durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern noch durch die übrigen Staatsvertragsländer geplant. Der Umfang der Beauftragung ist aus Sicht der Landesregierung und der Länder zeitgemäß und bedarf keiner Anpassung. In Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung des Jugendangebotes durch die Rundfunkanstalten hat die Landesregierung aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebots der Staatsferne des Rundfunks (siehe Vorbemerkung) keine Möglichkeiten der Einflussnahme. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2387 3 Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) plant nach einer von dort eingeholten Auskunft keine Erweiterung der Jugendangebote des NDR Fernsehens. Als regionales Vollprogramm seien grundsätzlich alle Zuschauerinnen und Zuschauer im norddeutschen Sendegebiet der Staatsvertragsländer das Zielpublikum. Aufgrund der Demografie und des Altersdurchschnitts der Zuschauer werde ein besonderer Fokus auf die Zuschauerinnen und Zuschauer ab 50 Jahren gelegt. Darüber hinaus sehe die Flottenstrategie der ARD vor, dass einzelne Programmmarken, Sender und Kanäle jeweils unterschiedliche Zielgruppen spezifisch ansprechen sollen. Aus diesem Grund sei im Herbst 2016 das Online-Angebot „Funk“ ins Leben gerufen und als Content-Netzwerk für die Altersgruppe 14 bis 29 Jahre gezielt dort angesiedelt, wo der Alters- Fokus des KiKA auftragsgemäß endet. Beide Angebote werden von ARD und ZDF gemeinsam verantwortet, wobei der NDR entsprechend Programm zuliefere. Auch im NDR-Hörfunk sei eine Erweiterung jugend-medialer Angebote derzeit nicht geplant, da der Norddeutsche Rundfunk bereits seit 1994 mit N-JOY ein umfangreiches, ganztägiges Hörfunk-Programm für die junge Zielgruppe gestalte, das auch im Internet oder über sogenannte Applikationen (Apps) nutzbar ist. 3. Plant die Landesregierung, die Sexualpädagogik der Vielfalt durch den Jugendsender „Funk“ und die anderen telemedialen Angebote im Internet , zum Beispiel YouTube, stärker zu fördern? a) Wenn ja, welchen Einfluss hat die Landesregierung auf die Themensetzung des Jugendsenders „Funk“ und anderer jugendmedialer Angebote im Internet (bitte ausführlich erläutern)? b) Wenn nicht, warum nicht (bitte konkret begründen)? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung plant keine Förderung von Rundfunk- oder Telemedienangeboten. Dies wäre mit dem aus der Rundfunkfreiheit folgenden Gebot der Staatsferne des Rundfunks auch nicht vereinbar (siehe Vorbemerkung). 4. Wie beurteilt die Landesregierung, dass der öffentliche Rundfunk ebenfalls im Internet alle Beiträge veröffentlicht und so eine Konkurrenz zu den Tageszeitungen aufbaut? a) Sieht die Landesregierung in dieser Konkurrenzsituation ein Problem? b) Wenn ja, welche konkreten Lösungsvorschläge hat die Landesregierung , um dieses Problem zu lösen? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/2387 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Landesregierung erkennt an, dass aufgrund der weiter voranschreitenden Konvergenz der Medien und die damit einhergehende anwachsende Bedeutung der Telemedien eine gewisse Konkurrenzsituation für die privaten Verlage durch die beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten entstanden ist, auf die mit entsprechend zeitgemäßen Regulierungsvorgaben reagiert werden sollte, ohne jedoch den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gefährden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz am 14. Juni 2018 den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Dieser novelliert den bisherigen Telemedienauftrag im Rundfunkstaatsvertrag und statuiert unter anderem nunmehr, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Telemedienangebote „im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton“ gestalten müssen, wobei „Text nicht im Vordergrund stehen darf“. Praktisch bedeutet dies, dass sich öffentlich-rechtliche Telemedienangebote damit bereits auf den ersten Blick von Angeboten der Verlage unterscheiden müssen. 5. Wie evaluiert die Landesregierung die neuen Richtlinien der Ministerpräsidenten für den öffentlichen Rundfunk, welche künftig den Schwerpunkt bei Bild und Ton haben soll (bitte ausführlich erläutern)? Bei Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller die mit dem durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Juni 2018 beschlossenen 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beabsichtigte Novellierung des Telemedienauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bezug nimmt. Der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält in Bezug auf die Neuregelungen zum Telemedienauftrag keine Evaluierungsklausel. Da es sich um einen zwischen den 16 Bundesländern zu schließenden - und nach Abschluss der Ratifikation von den einzelnen Landesparlamenten noch zu billigenden - Staatsvertrag handelt, findet auch keine separate Evaluierung durch einzelne Landesregierungen statt. Die Auswirkungen der in den rundfunkrechtlichen Staatsverträgen niedergelegten Regelungen und daraus gegebenenfalls zu folgernden Norm-Entwicklungen werden (politisch) gemeinsam auf der Ebene der Rundfunkkommission der Länder begleitet. 6. Wie beurteilt die Landesregierung geäußerte Monita, dass die privaten Radiosender und Fernsehsender nicht berücksichtigt worden sind (bitte ausführlich erläutern)? Bei Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller die mit dem durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Juni 2018 beschlossenen 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beabsichtigte Novellierung des Telemedienauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (siehe Antwort zu Frage 5) Bezug nimmt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2387 5 Für den Bereich auch des privaten Rundfunks hat die Rundfunkkommission der Länder derzeit (vom 23. Juli bis 26. August 2018) einen gesonderten (zunächst) Diskussionsentwurf zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre zur Online-Beteiligung unter www.rundfunkkommission.rlp.de bereitgestellt. Inhaltlich befasst sich der Regelungsbereich zum Rundfunkbegriff unter anderem mit dem im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Zulassungsregime für die Veranstaltung privaten Rundfunks. Ziel der Überarbeitung der bisherigen Plattformregulierung im Rundfunkstaatsvertrag ist es, den bestehenden Rechtsrahmen an die Folgen der Konvergenz anzupassen und hierbei faire sowie verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Ferner ist es Ziel für den bisher nicht regulierten Bereich der Intermediäre (zum Beispiel Google oder YouTube) einen verlässlichen Regulierungsrahmen zu schaffen. Die Zusammenführung beziehungsweise enge Verzahnung dieser Regelungsbereiche wird durch die Länder als sinnvoll und zielführend erachtet. Die genannten vier Themenkomplexe hängen in ihrem jeweiligen Regelungsgehalt in unterschiedlichster Form zusammen und bedürfen eines gesteigerten Abstimmungserfordernisses, um in sich konsistente Regelungen zu ermöglichen und gegebenenfalls sich widersprechende Regelungsansätze auszuschließen. Eine Zuführung dieser Regelungskomplexe in den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war daher aus Sicht der Länder nicht sinnvoll.