Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2389 7. Wahlperiode 06.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Ausgaben für externe Beratungen des Ministeriums für Inneres und Europa und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die in der Kleinen Anfrage aufgeführten Beratungsleistungen des Ministeriums für Inneres und Europa (IM) werden hauptsächlich aus dem Kapitel 0401 Titel 526.02 - Sachverständige - finanziert. Abweichende Finanzierungen wurden gesondert ausgewiesen. Welche Beratungsleistungen (beispielsweise Gutachten, Expertisen, Analysen , Prüfungen und andere Beratungen) hat das Ministerium für Inneres und Europa seit Beginn der 6. Legislaturperiode in Auftrag gegeben (bitte chronologisch aufgliedern nach Auftraggeber nach Fachabteilung, Auftragnehmer , Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen unter Angabe des Haushaltstitels, Resultierende Maßnahmen und Datum des Auftrags)? Drucksache 7/2389 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Auftraggeber Auftragnehmer* Auftragsgegenstand Volumen (TEUR) Resultierende Maßnahmen Datum des Auftrages/ HH-Titel Abteilung 2 (Zuständigkeit ab 01.01.2018 Abteilung 4) Rechtsanwälte W. E. Gutachterliche Kurzbewertung der möglichen Beauftragung des Datenverarbeitungszentrums (DVZ) wegen Ausbau des Nationalen Waffenregisters 2,9 Übertragung der Aufgaben der Kopfstelle des Nationalen Waffenregisters für Händler und Hersteller von Waffen an die DVZ GmbH 08.12.2016 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 2 Institut Freiburg Gutachterliche Stellungnahme bezüglich der Genehmigung für die Koordinierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle Dritter im Zwischenlager Nord 17,0 Das Ergebnis bildete eine der Voraussetzungen für den inzwischen erfolgten Abschluss eines Vergleiches. 12.09.2017 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 Internationales Institut für Staats- und Europawissenschaften Herr Prof. Dr. Dr. h. c. J. J. H. Jährlich fortzuschreibende Berichterstattung sowie im Frühjahr 2015 Abschlussbericht gemäß dem Beobachtungsauftrag hinsichtlich der Auswirkungen der Landkreisneuordnung auf das kommunale Ehrenamt aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 18.08.2011 (LVerfG 21/10) 178,5 Ergebnis: kein akuter Handlungsbedarf in Bezug auf das Ehrenamt; Gutachten wurde dem Landtag vorgelegt 20.09.2012 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 Prof. Dr. K., München Rechtsgutachten „Der Kernstadt-Umland -Ausgleich im kommunalen Finanzausgleich des Landes Mecklenburg -Vorpommern (M-V) nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes M-V vom 23. Februar 2012 (LVerfG 37/10)“ 15,0 Die gutachterlichen Überlegungen zu den rechtlichen Möglichkeiten eines horizontalen Ausgleichs zwischen den Kernstädten und ihrem Umland sind im Rahmen des finanzwissenschaftlichen Gutachtens verwertet worden (siehe: Finanzwissenschaftliches Gutachten zur Novellierung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichssystems in M-V) 12.12.2012 Kapitel 0401 Titel 526.02 * Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sind gemäß § 44 Absatz 2 Geschäftsordnung des Landtages in der nachstehenden Tabelle die in der Antwort der Landesregierung enthaltenen Namen der Auftragnehmer anonymisiert worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2389 3 Auftraggeber Auftragnehmer* Auftragsgegenstand Volumen (TEUR) Resultierende Maßnahmen Datum des Auftrages/ HH-Titel Abteilung 3 Bürgermeiste rin a. D. Beratung und Unterstützung der Landrätin des Landkreises Vorpommern- Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde in Fragen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Penkun 10,0 Seitens der Landesregierung erfolgte keine konkrete Handlung infolge der Auswertung der Ergebnisse. Die Leistung diente zur Beratung und Unterstützung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald, diese hat in der Folge die Bestellung eines Beauftragten nach § 83 der Kommunalverfassung (KV) M-V für die Stadt Penkun angeordnet. 01/2013 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin Beratungsleistungen zur Erarbeitung und Umsetzung von Haushaltskonsolidierungsvorschlägen zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierungsbemühungen der Landeshauptstadt Schwerin 232,8 Infolge der Auswertung der Ergebnisse wurde am 27.07.2015 eine Konsolidierungsvereinbarung mit der Landeshauptstadt Schwerin abgeschlossen. 29.07.2013 Kommunaler Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg- Vorpommern Titel 613.01 Abteilung 3 R. GbR, Nürnberg Beratungsleistungen zur Erarbeitung und Umsetzung von Haushaltskonsolidierungsvorschlägen für den Landkreis Vorpommern-Greifswald 178,5 Auf Basis der erarbeiteten Haushaltskonsolidierungsvorschläge und eigener Haushaltssicherungsmaßnahmen des Landkreises Vorpommern -Greifswald ist am 20.07.2017 eine Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen worden. 07.08.2013 Kommunaler Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg- Vorpommern Titel 613.01 Drucksache 7/2389 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Auftraggeber Auftragnehmer* Auftragsgegenstand Volumen (TEUR) Resultierende Maßnahmen Datum des Auftrages/ HH-Titel Abteilung 3 Rechtsanwaltssozietät Rostock Beratung zur Thematik „Genehmigung eines Unternehmenskaufes, Wohnungsgesellschaft Miltzow mbH“ 4,2 Keine konkrete Handlung seitens der Landesregierung; die Ergebnisse der Beratung flossen in den Entscheidungsprozess zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Veräußerung der Geschäftsanteile an der Wohnungsverwaltung GmbH Miltzow gemäß § 56 Absatz 6 Nummer 2 KV M-V ein. 12/2013 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 D. AG, Hamburg Risikoabschätzung für den Fall der Beibehaltung der Wohnungsgesellschaft Miltzow mbH 5,4 Keine konkrete Handlung seitens der Landesregierung; die Ergebnisse der Risikoabschätzung flossen in den Entscheidungsprozess zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Veräußerung der Geschäftsanteile an der Wohnungsverwaltung GmbH Miltzow gemäß § 56 Absatz 6 Nummer 2 KV M-V ein. 17.12.2013 Kapitel 1102 Titel 613.14 Abteilung 3 Kanzlei W. E. Anfertigung eines Gutachtens zum abgabenrechtlichen Zustimmungserfordernis zur Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin 3,6 Ergebnisse des Gutachtens haben Eingang in die Entscheidung des IM nach § 3 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) M-V gefunden . 11.02.2014 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 K. GmbH, Schwerin Überprüfung der Zuweisungen für die Landeshauptstadt Schwerin für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach § 15 Finanzausgleichsgesetz (FAG) M-V auf Plausibilität und Angemessenheit 23,1 Ergebnis: kein akuter Handlungsbedarf ; Überarbeitung der Erhebungsbögen 30.05. 2014 12.05.2015 Kapitel 0401 Titel 526.02 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2389 5 Auftraggeber Auftragnehmer* Auftragsgegenstand Volumen (TEUR) Resultierende Maßnahmen Datum des Auftrages/ HH-Titel Abteilung 3 D. AG, Hamburg Untersuchung der Wirtschaftssituation des Eigenbetriebes der Stadt Eggesin im Amt Stettiner Haff 17,9 Die Ergebnisse haben Eingang in das - noch nicht abgeschlossene - Haushaltskonsolidierungsverfahren der Stadt Eggesin gefunden. 10.07.2014 Kapitel 1102 Titel 613.14 Abteilung 3 Prof. Dr. L., Leipzig Erstellung eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens zur Novellierung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichssystems in M-V 248,7 Die Ergebnisse der Begutachtung des Finanzausgleichsystems sind vom FAG-Beirat im Mai 2017 ausgewertet worden. Entsprechend der Festlegung des Beirats erfolgt die Novellierung des FAG M-V in zwei Stufen. Für die 1. Stufe sind bei der Änderung des FAG M-V zum 01.01.2018 ein Kinderansatz und festgesetzte Nivellierungshebesätze eingeführt worden (siehe Gesetzgebungsverfahren - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V LT- Drs. 7/1129 vom 07.10.2017, Begründung, Teil A. I). 19.07.2014 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin Beratungsleistungen als Beratender Beauftragter der Stadt Neubrandenburg 228,5 Auf Basis der erarbeiteten Haushaltskonsolidierungsvorschläge und eigener Haushaltssicherungsmaßnahmen der Stadt Neubrandenburg ist am 21.04.2017 eine Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen worden. 28.04.2015 Kommunaler Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg- Vorpommern Titel 613.01 Drucksache 7/2389 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Auftraggeber Auftragnehmer* Auftragsgegenstand Volumen (TEUR) Resultierende Maßnahmen Datum des Auftrages/ HH-Titel Abteilung 3 K. GmbH, Schwerin Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Überprüfung der Zuweisungen nach § 14 und § 15 FAG M-V, Vorwegabzug für den übertragenen Wirkungskreis 16,3 Die Beratungsleistungen wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Gesetz zur Änderung des FAG M-V verwertet (LT- Drs. 7/1129 vom 07.10.2017; Artikel 1 Nummer 3 und 7, Begründung A. II. 11.) 12.01.2016 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 B. T. R. AG, Schwerin Sonderprüfung zur Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Erwerbs der Immobilie „Peterssons Hof“ durch den Kurbetrieb der Gemeinde Born a. Darß (Eigenbetrieb) 8,3 Ergebnisse des Gutachtens haben Eingang in ein rechtsaufsichtliches Prüfungsverfahren gefunden. 05.10.2016 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 Sechs Koordinatoren (J. D.; J. S.; B. R.; U. H.; S. K.; U. D.) Vollzug des Gemeindeleitbildgesetzes 432,0 In den amtsangehörigen und amtsfreien Gemeinden wurden Selbsteinschätzungen der Zukunftsfähigkeit vorgenommen. In 30 bis 40 Gemeinden wird gegenwärtig über mögliche Zusammenschlüsse verhandelt. Zwei Gemeindefusionen (Mönchgut, Bentwisch) sind zum 01.01.2018 wirksam geworden. Über eine Verwaltungsfusion (Pasewalk-Amt, Uecker-Randowtal) ist ein Vertrag geschlossen worden. 16.12.2016 Kapitel 0401 Titel 526.02 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2389 7 Auftraggeber Auftragnehmer* Auftragsgegenstand Volumen (TEUR) Resultierende Maßnahmen Datum des Auftrages/ HH-Titel Abteilung 3 Prof. Dr. K., München Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Auflösung des Vorwegabzuges für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach § 15 FAG M-V 6,0 Im Ergebnis der Begutachtung wird seit dem 01.01.2018 gem. § 7 Absatz 8 FAG M-V seitens des Landes den Kommunen ein finanzieller Ausgleich für die Kostensteigerungen des übertragenen Wirkungskreises aus dem Landeshaushalt zugewiesen [FAG M-V in der Fassung vom 14.02.2018 (GVOBl. M-V S. 54; LT-Drs. 7/1129 zum Zweiten Gesetz zur Änderung des FAG M-V vom 07.10.2017, Begründung A. II. 5.)] 23.02.2017 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 Prof. Dr. L., Leipzig Anschlussvertrag über Beratungsleistungen zur Umsetzung des FAG-Gutachtens im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des FAG M-V 42,2 Die Beratungsleistungen wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Gesetz zur Änderung des FAG M-V verwertet (LT- Drucksache 7/1129 vom 07.10.2017; Begründung A. I. 3. und 4.) 16.03.2017 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 Rechtsanwälte R./S./D. Gutachten zur beihilferechtlichen Bewertung kommunaler Garantieerklärungen zugunsten der Kommunalen Zusatzversorgungskasse M-V 10,1 Rechtsaufsichtliche Beratung/ Vorbereitung rechtsaufsichtlicher Maßnahmen 18.10.2017 Kapitel 0401 Titel 526.02 Abteilung 3 Prof. Dr. L., Leipzig Anschlussbeauftragung über weitergehende finanzwissenschaftliche Analysen sowie finanzwirtschaftliche Berechnungen im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs 67,5 Die Begutachtung ist noch nicht abgeschlossen , Vorlage des Abschlussberichtes erfolgt im Herbst 2018, Ergebnisse werden im Rahmen der Novellierung des FAG M-V - Umsetzung der 2. Stufe - verwertet. 21.04.2018 Kapitel 0401 Titel 526.02 Drucksache 7/2389 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Auftraggeber Auftragnehmer* Auftragsgegenstand Volumen (TEUR) Resultierende Maßnahmen Datum des Auftrages/ HH-Titel Abteilung 4 Präs. BKA a. D. Beratung und Unterstützung bei der Auswahl eines Bieters im vorgeschalteten Teilnehmerwettbewerb zu einer Untersuchung zur erforderlichen Stellenzahl der Landespolizei sowie die polizeifachliche Begleitung dieser Untersuchung. 59,9 Berücksichtigung der polizeilichen Belange bei der Erstellung des PwC- Gutachtens 05.10.2015 Kapitel 0406 Titel 526.02 Abteilung 4 LPolPräs a. D. Beratung und Unterstützung bei der Auswahl eines Bieters im vorgeschalteten Teilnehmerwettbewerb zu einer Untersuchung zur erforderlichen Stellenzahl der Landespolizei sowie die polizeifachliche Begleitung dieser Untersuchung. 59,9 Berücksichtigung der polizeilichen Belange bei der Erstellung des PwC- Gutachtens 05.10.2015 Kapitel 0406 Titel 526.02 Abteilung 4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin Untersuchung zum Personalbedarf der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern 221,48 Das Gutachten der PwC AG vom 30.09.2016 war unter anderem Grundlage für Überlegungen der Landesregierung zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie zur Personalausstattung der Polizei. Als deren Ergebnis wird die Landespolizei zukünftig über circa 6.200 Planstellen und Stellen verfügen. 15.01.2016 Kapitel 0406 Titel 526.02 Abteilung 4 I. d. Pol. a. D. Beratung und Unterstützung des Inspekteurs der Polizei bei der Durchführung des Projektes „Bemessung Personalbedarf Landespolizei M-V“ sowie der Teilnahme an den Sitzungen der Projektgruppe 12,0 Berücksichtigung der polizeilichen Belange bei der Erstellung des PwC- Gutachtens 02.03.2016 Kapitel 0406 Titel 526.02