Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/239 7. Wahlperiode 28.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Politisch motivierte Straftaten - rechts 2016 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die im Folgenden für den Zeitraum 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 aufgeführten Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität geben die bislang beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern mit Stand vom 31. Januar 2017 eingegangenen Meldungen wieder und haben daher nur vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und Bewertungen noch verändern. 1. Wie viele Straftaten wurden im Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 in Mecklenburg-Vorpommern in dem Bereich „PMK-rechts“ Politisch motivierte Kriminalität - rechts insgesamt registriert [bitte aufführen nach Gewaltstraftaten, terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung und sonstige Straftaten (z. B. Sachbeschädigungen)]? Im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 wurden in Mecklenburg- Vorpommern mit Stand 31. Januar 2017 insgesamt 203 Straftaten registriert, die der „Politisch motivierten Kriminalität - rechts“ zugeordnet wurden. 120 dieser Straftaten wurden als Propagandadelikte, 13 als Gewaltstraftaten und 70 als sonstige Straftaten registriert. Drucksache 7/239 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Terroristische Straftaten und Fälle zur Störung der Totenruhe wurden nicht bekannt. Straftaten zu den Tatbeständen der Bildung krimineller Vereinigungen und Bildung terroristischer Vereinigungen wurden ebenfalls nicht bekannt. 2. Um welche Gewaltstraftaten [bitte tabellarisch nach Datum, Ort, Landkreis, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Anzahl der Täter/ermittelten Tatverdächtigen, evtl. polizeiliche Vorkenntnisse aus dem Bereich „PMK rechts“ zu diesen Personen, Straftat nach dem Strafgesetzbuch, Kategorie im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) aufschlüsseln] handelte es sich? Auf die Tabelle der Anlage 1 wird verwiesen. 3. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit diesen Gewaltstraftaten geschädigt [bitte tabellarisch mit Bezug auf die Antwort zu Frage 2 aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Opfergruppen (z. B. Rassismusopfer, Antisemitismusopfer, Linke, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose, sexuelle Orientierung etc.)]? Angaben zu Geschädigten werden im Zusammenhang mit Straftaten der „Politisch motivierten Kriminalität“ statistisch nicht erfasst. Personen hingegen, die unmittelbar durch mit Strafe bedrohte Handlungen körperlich geschädigt worden sind, werden als Opfer registriert. Im Zusammenhang mit den 13 Gewaltstraftaten wurden elf Opfer registriert. Auf die Tabelle der Anlage 2 wird verwiesen. 4. Sind der Landesregierung für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2016 terroristische Straftaten bekannt, die in den Bereich „PMK-rechts“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der Opfer/des Opfers soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/239 3 Anlage 1 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm StGB Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMKrechts Themenfeld 1. 01.10. 2016 Waren Mecklenburgische Seenplatte Im Zusammenhang mit einer Demonstration ging der Tatverdächtige mit einem Baseballschläger in der Hand auf eine Personengruppe der linken Klientel zu. Eine Körperverletzung konnte nur durch den sofortigen Einsatz von unmittelbarem Zwang gegen den Tatverdächtigen verhindert werden. § 224 1 ja gegen links 2. 13.10. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige näherte sich an einer Bushaltestelle zwei Personen, die sich in arabischer Sprache unterhielten und sprach sie mit den Worten an: „Haltet die Fresse“, „Hier wird auf Deutsch gesprochen, wir sind hier in Deutschland“. Anschließend schlug der Tatverdächtige einer Person mehrfach mit der geballten Faust ins Gesicht. § 223 1 keine fremdenfeindlich 3. 03.10. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Die Geschädigte war mit ausländischen Personen unterwegs, als sie von dem Tatverdächtigen beschimpft und mit dem beschuhten Fuß gegen die Hüfte getreten wurde. Der Tatverdächtige beleidigte die Geschädigte mit den Worten: „Fotze“, „Schandfleck“ und „Verpiss dich aus Deutschland“. Die Geschädigte trug Abschürfungen an der Hüfte davon. § 224 1 keine fremdenfeindlich Drucksache 7/239 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm StGB Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMKrechts Themenfeld 4. 27.10. 2016 Ueckermünde Vorpommern Greifswald Syrische Jugendliche hielten sich auf dem Gelände der Regionalen Schule auf, als drei Fahrzeuge vorfuhren und anhielten. Aus Angst liefen die Geschädigten dann in Richtung des Jugendhilfezentrums die Goethestraße entlang. Hier sollen drei bis fünf deutsche Tatverdächtige auf die Geschädigten mittels Fäusten, einer vollen Bierflasche und einer Eisenstange eingeschlagen haben. Entsprechende Verletzungen konnten jedoch nicht festgestellt werden. § 224 2 beide keine fremdenfeindlich 5. 30.10. 2016 Anklam Vorpommern Greifswald Der Tatverdächtige griff den syrischen Geschädigten am Bahnhof an und trat ihm mit dem beschuhten rechten Fuß gegen die Hand. Der Geschädigte erlitt Schmerzen im rechten Handgelenk. § 224 1 keine fremdenfeindlich 6. 21.11. 2016 Bad Kleinen Nordwestmecklen - burg Der syrische Geschädigte wurde durch den Tatverdächtigen aus ausländerfeindlicher Motivation heraus zu Boden gestoßen. Als sich der Tatverdächtige entfernte, fertigte der Geschädigte Bildaufnahmen von ihm und seinem Pkw. Daraufhin kehrte der Tatverdächtige zurück und schlug neben dem Geschädigten mit einem Schlagstock auf den Boden und forderte die Löschung der Handydaten. Dieser Forderung kam der Geschädigte nach. § 223 1 keine fremdenfeindlich 7. 27.11. 2016 Bad Doberan Landkreis Rostock Bei einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen schlugen drei Tatverdächtige auf eine Person ein. § 224 3 ja gegen links Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/239 5 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm StGB Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMKrechts Themenfeld 8. 27.11. 2016 Bad Doberan Landkreis Rostock Die Geschädigte wurde aus einer Gruppe heraus von einem unbekannten Tatverdächtigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. § 223 0 gegen links 9. 03.12. 2016 Sternberg Ludwigslust Parchim Der Tatverdächtige soll vier Fahrräder von Asylbewerbern mutwillig beschädigt haben, wobei Sachschaden an den Fahrrädern entstand. Bereits in der Vergangenheit soll er die Asylbewerber mit den Worten: „Verpisst euch ihr Schweine!“, „Seid ihr immer noch da?!“, „Haut endlich ab!“. „Ihr Schweine habt hier nichts zu suchen!“ beleidigt haben. Weiterhin hat der Tatverdächtige die Jungs auf dem Weg zur Schule „abgefangen“, sie beleidigt und geschubst. § 223 1 ja fremdenfeindlich 10. 17.12. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Zwei Tatverdächtige beleidigten drei Personen mit den Worten: „Scheiß Ausländer“ und schlugen anschließend allen drei Personen ins Gesicht. Ein Geschädigter musste zur Notversorgung ins Krankenhaus transportiert werden. Eine Zeugin will noch die geäußerte Parole „Heil Hitler“ gehört haben. § 223 2 beide keine fremdenfeindlich Drucksache 7/239 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm StGB Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMKrechts Themenfeld 11. 04.12. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Zwei männliche Personen beleidigten den Geschädigten und deuteten jeweils mit einer Glasflasche in der Hand Schläge in seine Richtung an. Um Streit zu vermeiden, entfernte sich der Geschädigte, wurde jedoch durch die beiden Personen eingeholt. Neben weiteren Beleidigungen wurde er jetzt durch den Tatverdächtigen in die Genitalien getreten, zu Boden geworfen und weiter getreten und geschlagen. Der Geschädigte rief um Hilfe und konnte dann mit seinen Kumpels in eine Spielothek flüchten. § 223 1 keine fremdenfeindlich 12. 19.12. 2016 Pasewalk Vorpommern Greifswald Die Tatverdächtige und weitere unbekannte Jugendliche beleidigten die Geschädigte mit den Worten „Scheiß Ausländer“. Dann zog man ihr an den Haaren, sodass sie zu Boden ging und mit dem Kopf gegen eine Eisenstange stieß. Auf dem Boden liegend trat man ihr mit Füßen gegen den Bauch und den Rücken. Die Geschädigte erlitt ein Hämatom am rechten Oberarm und leidet unter Kopfschmerzen. Sie begab sich in ärztliche Behandlung. § 224 1 keine fremdenfeindlich 13. 23.12. 2016 Neubranden - burg Mecklenburgische Seenplatte Als der Tatverdächtige von einem Wachmann wegen des Zeigens des Hitlergrußes aus der Eislaufhalle verwiesen wurde, riss er den Wachmann zu Boden. Dieser verletzte sich am Bein und wurde ins Klinikum verbracht. Durch Zeugen wurde bekannt, dass der Tatverdächtige in der Eishalle auch ausländerfeindliche Parolen, wie „Ihr scheiß Kanacken“ gerufen hatte. § 223 1 keine fremdenfeindlich , Gewalt gegen Sonstige Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/239 7 Anlage 2 Lfd. Nr. zur Anlage 1 Anzahl Opfer Geschlecht Staatsangehörigkeit Alter 2. 1 männlich syrisch 24 3. 1 weiblich deutsch 13 5. 1 männlich syrisch 21 7. 1 männlich deutsch 19 8. 1 weiblich deutsch 19 10. 3 männlich, männlich, weiblich syrisch, syrisch, deutsch 19, 19, 14 11. 1 männlich türkisch 19 12. 1 weiblich deutsch 13 13. 1 männlich deutsch 46