Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2390 7. Wahlperiode 27.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Tierversuche in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der Schutz von Tieren ist für unsere Gesellschaft ein hohes Gut. Daher wurde in Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes festgeschrieben, dass keinem Tier „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zugefügt werden dürfen. Gleichwohl sind in Paragraph 7 des Tierschutzgesetzes Regelungen für die Durchführung und Definition von wissenschaftlichen Versuchen an Tieren ausgeführt worden. Aufgrund dessen, dass dieses Thema innerhalb der Gesellschaft sehr kontrovers diskutiert wird, ergeben sich folgende Fragen: 1. Wie viele Tierversuche wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) genehmigt? Genehmigungspflichtige Tierversuche: 2015: 64 2016: 80 2017: 69 Drucksache 7/2390 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Tiere (Wirbeltiere und Kopffüßer) waren jeweils Teil dieser Versuche (bitte nach Tierart und Jahr aufschlüsseln)? 2015 Fisch 63.477 Fledermaus 820 Wild 130 Huhn 1.792 Frettchen 40 Rind 228 Kaninchen 337 Maus 8.329 Meerschweinchen 524 Pferd 10 Ratte 407 Schwein 1.087 2016 Fisch 800 Vögel 550 Frettchen 105 Fuchs 24 Huhn 1.279 Maus 14.993 Ente 60 Rind 184 Ratte 3.758 Schwein 928 Reptilien 72 Pferd 480 Pute 137 Storch 10 Ziege 56 2017 Fisch 63.276 Fledermaus 60 Frettchen 126 Hamster 904 Schwein 264 Huhn 1.756 Ente 740 Pute 275 Kaninchen 24 Maus 22.088 Rind 170 Schaf 102 Ziege 60 Ratte 640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2390 3 3. Welcher Belastungsgrad (gemäß Versuchstiermeldeverordnung) trat jeweils auf? In den Tierversuchen traten folgende Belastungsgrade auf: - gering, - mittel, - ohne Wiederherstellung der Lebensfunktion. 4. Welchem wissenschaftlichen Zweck haben die Tierversuche jeweils gedient? Die Bearbeitung wissenschaftlicher Themen ist gebunden an das Aufgabengebiet der einzelnen Arbeitsgruppen der Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes. Neben der Grundlagenforschung (Erkennen von physiologischen Mechanismen bei der Entstehung von Krankheiten) wird überwiegend an der Erforschung neuer Heilverfahren auf allen Gebieten der Heilkunde gearbeitet. 5. In welchen Einrichtungen wurden Tierversuche durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Einrichtung und Ort)? - Universität Rostock, - Universität Greifswald, - Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN), Dummerstorf, - Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei, Dummerstorf, - Friedrich-Loeffler-Institut, Greifswald - Insel Riems, - IDT Biologika GmbH & Co.KG, Greifswald - Insel Riems, - BIOSERV Analytik und Medizinprodukte GmbH, Rostock, - Johann Heinrich von Thünen-Institut, Thünen Institut für Ostseefischerei, Rostock. Drucksache 7/2390 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Sind der Landesregierung Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch die in Frage 5 erfragten Einrichtungen bekannt (wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Einrichtung und Art des Verstoßes)? Im Berichtszeitraum wurden in Versuchsanstellungen der Universität Greifswald folgende Verstöße festgestellt (TierSchVersV = Tierschutz-Versuchstierverordnung): Verstoß gegen § 30 Absatz 1 TierSchVersV 4 x (unzureichendes Beschäftigungsmaterial) Verstoß gegen § 37 Absatz 2 Satz 2 TierSchVersV 2 x (fehlende Änderungsanzeige) Verstoß gegen § 29 Absatz 2 Satz 2 TierSchVersV 3 x (unvollständige Käfigkennzeichnung) Im Berichtszeitraum wurde in einer Versuchsanstellung der Universität Rostock folgender Verstoß festgestellt (TierSchG = Tierschutzgesetz): Verstoß gegen § 11 Absatz 1 TierSchG 1x (fehlende Erlaubnis) 7. Werden oder wurden diese Forschungseinrichtungen mit Mitteln des Landes gefördert (wenn ja, bitte auflisten nach Einrichtung, Fördersumme und Förderzweck)? Im Rahmen einer Förderung aus Bundes- und Landesmitteln wird das Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN) Dummerstorf grundfinanziert (Einzelplan 08, Kapitel 0802, MG 74). Ebenfalls vom Land grundfinanziert werden die Universitäten Rostock und Greifswald (Einzelplan 07, Kapitel 0771 - 0774). Fördermittel des Landes für die Förderung von Versuchseinrichtungen wurden nicht ausgereicht . 8. Unterstützt die Landesregierung die Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen? Die Maßgabe der Richtlinie 2010/63/EU vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, Versuche mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke vollständig zu ersetzen, sobald dieses möglich ist, wurde durch das geänderte Tierschutzgesetz und durch die Tierschutz-Versuchstierverordnung im Jahr 2013 in nationales Recht umgesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2390 5 Seither ist das sogenannte „3-R-Konzept“ wegweisend: die drei „R„ stehen für die englischen Begriffe „REPLACEMENT, REDUCTION; REFINEMENT“ (deutsche Übersetzung: Vermeiden , Verringern, Verbessern). Die Bedeutung der Begriffe liegt in der angestrebten - Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz von Alternativmethoden, - Verringerung der Anzahl der Versuchstiere auf das Minimum, - Verminderung des Leidens der Versuchstiere. Dabei liegt der Schwerpunkt der Unterstützung des Engagements für Alternativmethoden bei den zuständigen Bundesbehörden. Beispielsweise befasst sich das „Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren“ am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit der Intensivierung der Alternativmethodenforschung und setzt sich für die Harmonisierung von Alternativmethoden auf internationaler Ebene ein. Weitere Projekte zur Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden und von Verfahren, die für die Tiere mit weniger Belastungen verbunden sind, erachtet die Landesregierung für unterstützenswert . Hierzu zählen im Besonderen die Forschungsförderung durch das BfR, der Förderschwerpunkt „Ersatzmethoden zum Tierversuch" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und die finanzielle Unterstützung der "Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set)“, die zuständigkeitshalber auf Bundesebene koordiniert werden.