Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2391 7. Wahlperiode 06.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG-WRRL) setzt seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 2000 einen Ordnungsrahmen für den umfassenden Schutz der Fließgewässer , Seen, Küstengewässer und des Grundwassers. Ziel ist es, für die Gewässer den guten chemischen und ökologischen Zustand und für das Grundwasser den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand zu erreichen. Mit der EG-WRRL hat man sich in Europa darauf verständigt , dass der Zustand eines Gewässers umso besser ist, je naturnäher und unverfälschter es ist. Das Ziel eines guten Zustands wird mit den Worten „geringe vom Menschen verursachte Veränderungen“ umschrieben. Für dessen Erreichen sieht die EG-WRRL einen verbindlichen Zeitplan und Meilensteine für die regelmäßige Berichterstattung vor. Die EG-WRRL fordert für alle Flussgebietseinheiten (FGE) der Gemeinschaft die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und zur Erreichung der Umweltziele gemäß Richtlinie die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen. Die Bewirtschaftungspläne und die Maßnahmenprogramme waren erstmalig bis Ende 2009 aufzustellen. Sie dienten nach ihrer Bekanntmachung als Grundlage der Maßnahmenumsetzung für die Erfüllung der Umweltziele in den Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns im ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2010 bis 2015. Für den laufenden zweiten Bewirtschaftungszeitraum von 2016 bis 2021 erfolgte eine Fortschreibung der Planungs-, Programm- und Berichtsentwürfe, die nach einer sechsmonatigen Anhörung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange am 22. Dezember 2015 veröffentlicht wurden. Drucksache 7/2391 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Es gibt bis 2027 drei Bewirtschaftungszeiträume. Bis Ende 2012 sollten zunächst alle Maßnahmen umgesetzt sein, die bis zum Jahre 2015 für einen „guten“ Zustand der Gewässer erforderlich wären. Die EG-WRRL lässt allerdings bereits zwei Verlängerungsoptionen (2021 und 2027) für die Zielerreichung zu. Da die zuvor aufgeführten Ziele bis zum Ende des ersten Bewirtschaftungszeitraumes nicht zu erreichen waren, hat Mecklenburg-Vorpommern - wie die anderen Bundesländer auch - für die meisten Wasserkörper Fristverlängerungen in Anspruch genommen. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern? Der gute Gewässer-Zustand sollte bereits bis Ende 2015 erreicht sein, tatsächlich verfehlten 97 Prozent der Fließgewässer, 82 Prozent der Seen, alle Küstengewässer und 45 Prozent der Grundwasserkörper die Zielvorgaben. Gemäß dem WRRL-Zeitplan erfolgt die nächste Bestandsaufnahme 2019, auf deren Basis dann wiederum die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 3. Bewirtschaftungszeitraum erarbeitet und zum 22. Dezember 2021 veröffentlicht werden. Der Stand von 2015 ist daher der aktuelle Umsetzungsstand. Über die inzwischen erfolgte Maßnahmenumsetzung auf der Grundlage des Maßnahmenprogramms ist zum Ende des Jahres 2018 gegenüber der Kommission in Form eines Zwischenberichtes zu berichten. Der Bericht wird derzeit erstellt. 2. Inwieweit wurden die bis 2015 vorgegebenen Ziele erreicht? Welche Ziele wurden nicht erreicht und warum nicht? Maßstab für die Zielerreichung ist bei den Gewässern die Erreichung des guten chemischen und ökologischen Zustands und für das Grundwasser des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands. Diese Ziele wurden für den überwiegenden Teil der Wasserkörper nicht erreicht (siehe Antwort zu Frage 1). Ursachen für die bisherige Zielverfehlung sind bei den Fließgewässern zum einen Veränderungen der natürlichen Gewässerstrukturen durch Begradigungen des Flusslaufes, Stauanlagen und Strukturveränderungen zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die tiefgreifende Folgen für die Gewässer und ihre Niederungen als Lebensraum, aber auch in ihrer Funktion für den Wasserrückhalt haben. Staubauwerke und Anlagen, die die Abflüsse regulieren, verändern nicht nur die hydrologischen Verhältnisse, sondern stellen darüber hinaus auch Wanderhindernisse für Fische und die sonstigen aquatischen Lebensgemeinschaften dar. Zum anderen tragen diffuse Einträge aus Dränagen, Abschwemmungen und der Grundwasserzufluss von landwirtschaftlichen Nutzflächen dazu bei, dass Fließgewässer und Seen so stark nährstoffbelastet sind, dass sie die Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie verfehlen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2391 3 3. In welchem Zustand befinden sich die Oberflächengewässer in Mecklenburg-Vorpommern zum gegenwärtigen Zeitpunkt (bitte auflisten in Prozent nach den vorgegebenen Zustandskategorien)? 18 Prozent der Seen beziehungsweise 36 Seen befinden sich in einem guten Zustand. drei Prozent der Fließgewässer beziehungsweise 29 Wasserkörper (WK) befinden sich in einem guten Zustand: davon zwölf natürliche WK, sieben erheblich veränderte WK und zehn künstliche WK. 4. Geht die Landesregierung davon aus, dass eine landesweite Umsetzung der WRRL bis 2027 realisierbar ist? Die Landesregierung strebt einen guten Zustand in den Gewässern an und setzt hierzu die Anforderungen der EG-WRRL um. Es ist aber davon auszugehen, dass die Gewässerentwicklung und die Verbesserung der Gewässergüte teilweise einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen werden. 5. Wie erfolgt die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL? Die Finanzierung von Gewässerentwicklungsvorhaben erfolgt zum größten Teil aus EU-Mitteln (ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Die Kofinanzierung kommt aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und beziehungsweise oder aus Landesmitteln. Vorhabenträger sind das Land, die Gemeinden, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und Wasser- und Bodenverbände. Die Vorhabenträger außerhalb der Landesverwaltung leisten, außer bei den Seenrestaurierungen, in der Regel einen geringen Eigenanteil. Zur Finanzierung der Umsetzung der EG-WRRL wird auch das Aufkommen aus der Abwasserabgabe und dem Wasserentnahmeentgelt verwendet. Drucksache 7/2391 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. In welchem Umfang wurden bisher EU-Mittel, Bundes-Mittel und Landes-Mittel für die Umsetzung der WRRL aufgewendet (bitte getrennt aufführen)? Gibt es Schätzungen, wie teuer die Umsetzung der WRRL in Mecklenburg -Vorpommern wird? In circa 330 Vorhaben der naturnahen Fließgewässerentwicklung sind bislang circa 102 Millionen Euro und in die Sanierung und Restaurierung von 70 Seen circa 24 Millionen Euro investiert worden. In der laufenden Fondsperiode beträgt das Fördermittelbudget für diese beiden Bereiche rund 70 Millionen Euro. Die Beteiligung des ELER an der Finanzierung der Vorhaben beträgt jeweils 75 Prozent der Fördermittelhöhe. 25 Prozent der Fördermittel kommen für die Fließgewässer aus der GAK (davon 60 Prozent Bund und 40 Prozent Land) und bei den Seen aus Landesmitteln. Vorhabenträgern außerhalb der Landesverwaltung verbleibt bei den Fließgewässern in der Regel ein Eigenanteil von zehn Prozent. Die Bundesländer sind gehalten, für den 3. Bewirtschaftungszeitraum einerseits alle Maßnahmen , die für die Zielerreichung erforderlich sind, zu ermitteln und andererseits diese mit Kosten zu hinterlegen. Bundesweit werden hierzu Abstimmungen geführt. Kostenschätzungen werden somit im Rahmen der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 3. Bewirtschaftungszeitraum vorliegen.