Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2392 7. Wahlperiode 03.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung im Schuldienst von Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. 1. Welche Anzahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung arbeitet im Schuljahr 2017/2018 an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes (bitte getrennt nach Schularten, Schulamtsbereichen und Berufsschulstandorten angeben)? 2. Welche Anzahl der in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung ist a) befristet auf einer unbefristet besetzbaren Stelle? b) auf einer befristet besetzbaren Stelle? c) unbefristet beschäftigt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet: Der Erhebungsstichtag für ein Schuljahr liegt in der Regel vier Wochen nach Unterrichtsbeginn . Es wird daher auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1563 verwiesen. Drucksache 7/2392 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Anzahl der in der Antwort zu Frage 2 a) und b) bezeichneten befristet Beschäftigten hat an der grundlegenden pädagogischen Qualifizierung teilgenommen bzw. nimmt an dieser Qualifizierung teil? Im Schuljahr 2017/2018 nahmen beziehungsweise nehmen 117 befristet Beschäftigte an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung teil. 4. Welche Anzahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung hat mit Stand 6. Juli 2018 an der modularisierten Qualifizierungsreihe teilgenommen bzw. nimmt teil? 71 Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung nehmen mit Stand 6. Juli 2018 an der modularisierten Qualifizierungsreihe teil. 5. Welche Anzahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung arbeitet derzeit im Schulwesen von Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach Schularten, Schulamtsbereichen und Berufsschulstandorten angeben)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 6. Welcher Anzahl von Lehrkräften, die zu Beginn ihrer Tätigkeit über keine Lehrbefähigung verfügten, ist mit Stand 6. Juli 2018 die Lehrbefähigung anerkannt worden? 293 Lehrkräfte, die zu Beginn ihrer Tätigkeit über keine Lehrbefähigung verfügten, erhielten im Anerkennungszeitraum vom 10. Februar 2016 bis zum 6. Juli 2018 gemäß § 2 Absatz 5 und 6 des Lehrerbildungsgesetzes eine Lehrbefähigung zuerkannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2392 3 7. Welche Anzahl von neu eingestellten Lehrkräften im Sinne des § 1 Absatz 5 Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung Mecklenburg- Vorpommern (LehBAVO M-V), denen bis zum 1. Juli 2018 eine Lehrbefähigung zuerkannt worden ist, erfüllt a) die Voraussetzungen des § 6 LehBAVO M-V, b) die Voraussetzungen des § 6 LehBAVO M-V nur teilweise, indem sie die Mindestbeschäftigungsdauer erreicht haben, jedoch den Nachweis des Kolloquiums gemäß § 7 Absatz 2 LehBAVO M-V bis zum Zeitpunkt der Zuerkennung nicht nachweisen konnten? Die Fragen 7 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Da die Qualifizierungsmaßnahme nach § 6 der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung (modularisierte Qualifizierungsreihe) erstmalig im Schuljahr 2017/2018 angeboten wurde, konnte bis zum 1. Juli 2018 noch keine Lehrbefähigung gemäß Frage 7 a) beziehungsweise 7 b) zuerkannt werden. 8. Welche Anzahl der neu eingestellten Lehrkräfte zum Schuljahr 2018/2019 verfügt über keine Lehrbefähigung (bitte getrennt nach Schularten, Schulamtsbereichen und Berufsschulstandorten angeben)? Zum Schuljahr 2018/2019 sind mit Stand 05.07.2018 folgende Einstellungen von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung geplant: Berufliche Schulen: 4 Schulamt Greifswald: 17 Schulamt Neubrandenburg: 47 Schulamt Rostock: 4 Schulamt Schwerin: 53 Da die Bewerbungs- und Einstellungsverfahren zum Schuljahr 2018/2019 noch nicht abgeschlossen sind, ist eine detailliertere Aufstellung derzeit nicht möglich.