Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2399 7. Wahlperiode 03.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Verdrängung von Kleingärten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Nordkurier (14. Juli 2018) hat sich Agrarminister Till Backhaus besorgt gezeigt, dass Kleingärten in Mecklenburg-Vorpommern zunehmend Wohnungsbauprogrammen weichen sollen. 1. Wie hat sich die Zahl der Kleingartenbesitzer in Mecklenburg- Vorpommern seit 2011 verändert (bitte Anzahl pro Jahr tabellarisch angeben)? Aus welchen Gründen verändert sich nach Kenntnis der Landesregierung die Zahl der Kleingartenbesitzer? Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Erhebungen vor. 2. Wie viele Kleingartenparzellen sind seit 2011 dem Neubau von Wohnungen beziehungsweise städtischen Bauprojekten gewichen (bitte aufgliedern nach Ort, Anzahl der aufgelösten Kleingartenparzellen und Anzahl der anstelle neugebauten Wohnungen)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Drucksache 7/2399 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Aus welchen Gründen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in größeren Städten einen wachsenden Bedarf an Bauland? Landesweit wird seit Jahren die Verkleinerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße beobachtet , während gleichzeitig in größeren Städten die Zahl der Einwohner wächst. Infolge dessen steigt der Bedarf an Wohnungen, was einen wachsenden Bedarf an Bauland zur Folge hat. 4. Welche Ergebnisse sind in dem Gespräch des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ministerium für Inneres und Europa aus dem Jahr 2017 erzielt worden? a) Wie viele Prüfungen durch das Ministerium für Inneres und Europa sind aufgrund konkreter Fragen durch Kleingärtenvereine seit 2017 vorgenommen worden? b) Welche Lösungsansätze für konkrete Probleme sind seinerzeit durch das Gespräch mit dem Landesverband der Gartenfreunde erarbeitet worden? Zu 4 Im Ergebnis des Gespräches hat das Ministerium für Inneres und Europa mit Schreiben vom 9. Mai 2017 von dem Verband aufgeworfene Fragestellungen zu kommunalabgabenrechtlichen Aspekten des Kleingartenwesens beantwortet. Zu a) Nach einer hausinternen Prüfung ist mit Ausnahme der vom Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e. V. aufgeworfenen Fragen keine Prüfung durch das Ministerium für Inneres und Europa aufgrund konkreter Fragen durch Kleingartenvereine seit 2017 vorgenommen worden. Zu b) Dem Landesverband wurde im Rahmen des Gespräches zugesagt, dass die von ihm aufgeworfenen Fragestellungen zu kommunalabgabenrechtlichen Aspekten des Kleingartenwesens schriftlich beantwortet werden. In dem daraufhin ergangenen Schreiben wurde aufgezeigt, dass nur eine wohnbeschaffene „Gartenlaube“, die grundsätzlich nicht im Einklang mit den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes steht, geeignet ist, die von dem Verband angesprochenen abgabenrechtlichen Folgen (Zweitwohnungssteuer, Kurabgabe, Abfallgebühr) auszulösen , und dass Inhaber von kleingartenrechtskonformen Gartenlauben grundsätzlich nicht diesen Abgabepflichten unterliegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2399 3 5. Wie viele Kleingärten (Anzahl und Fläche) befinden sich auf a) landeseigenen Flächen beziehungsweise b) kommunalen Flächen? Zu 5 und a) Auf insgesamt 56,95 Hektar (ha) landeseigener Flächen befinden sich derzeit Kleingärten. Es bestehen insgesamt 267 Pachtverträge. Mit Kleingartenvereinen bestehen derzeit 22 Pachtverträge (insgesamt 35,77 ha); Durchschnittliche Größe 1,63 ha). Die Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, auf wie vielen Parzellen diese Vereine wirtschaften. Darüber hinaus bestehen 245 Pachtverträge über Klein- und Hausgärten auf einer Gesamtfläche von 21,18 ha (Durchschnittliche Größe 865 Quadratmeter (m2)). Zu b) Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kleingärten sich auf kommunalen Flächen befinden. 6. Sieht die Landesregierung in begründeten Fällen einen Bestandsschutz für Kleingärten vor? Für Kleingartenanlagen gibt es keinen generellen gesetzlichen Bestandsschutz. Ein solcher erscheint auch rechtlich kaum vorstellbar. Die Flächen, auf denen sich Kleingartenanlagen befinden, sind im Eigentum verschiedener öffentlicher oder privater Träger. Außerdem liegt die Planungshoheit hinsichtlich der weiteren Entwicklung dieser Liegenschaften in den Gemeinden und Städten bei den Kommunen. Über den Erhalt von Kleingartenanlagen haben deren Träger unter Abwägung unterschiedlicher öffentlicher und privater Interessen innerhalb der Gemeinden zu entscheiden. Das Bauplanungsrecht gibt den Gemeinden ausreichende Möglichkeiten , den Bestand vorhandener Kleingartenanlagen dort zu sichern, wo sie dies im Ergebnis ihrer Abwägungsprozesse für erforderlich halten.