Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2400 7. Wahlperiode 03.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Urlaubsgeld für arme Familien und ANTWORT der Landesregierung Mit Bezug zum Artikel „Fördertopf leer - Urlaub gestrichen“ des Nordkuriers vom 13. Juli 2018 ergeben sich Nachfragen. 1. Seit wann wird die angesprochene Form der Familienförderung seitens des Landes angeboten? a) Wie hat sich die Höhe des Fördertopfes in den letzten fünf Jahren entwickelt? b) Aus welchen Gründen wurde das Angebot in den letzten Jahren, wie im Artikel erwähnt, nur wenig in Anspruch genommen? c) Welche Gründe führten dazu, dass es zum im Artikel erwähnten Problem kommen konnte? Zu 1 Das Land fördert seit den neunziger Jahren als freiwillige Leistung gemeinsame Familienerholungsmaßnahmen für einkommensschwache Familien mit Kindern. 2013 wurde entschieden, die bestehende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen zu novellieren. Seit 2014 wurde der neu ausgerichtete Richtlinienentwurf als Fördergrundlage angewendet. 2017 ist die Richtlinie in dieser Form mit angehobenen Fördersätzen in Kraft getreten. Drucksache 7/2400 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Für die Familienerholung standen bis 2017 jährlich 100.000 Euro zur Verfügung, 2013 noch als Einzelansatz in einem eigenen Haushaltstitel. Ab 2014 waren die 100.000 Euro dann als Budget für die Familienerholung innerhalb des Ansatzes des Titels 1025 MG 61 684.62 „Jugendarbeit freier Träger außerhalb der Förderung nach dem KJfG M-V“ vorgesehen. 2017 sah der Haushaltsplan bei diesem Titel einen Ansatz in Höhe von 465.800 Euro vor. Im Laufe des Jahres 2017 wurden aufgrund des Mehrbedarfes bei der Familienerholung Verstärkungsmittel für diesen Titel in Höhe von 48.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Doppelhaushalt 2018/2019 sieht im Kapitel 1019 MG 01 einen eigenen Titel 684.03 „Zuschüsse zur Förderung der Familienerholung an freie Träger der Jugendhilfe, gemeinnützige Familienferienstätten und Jugendherbergen in M-V“ jährlich mit einem Ansatz in Höhe von 150.000 Euro vor. Zu b) Auf Grund der Neuausrichtung der Förderung Mitte 2014 begann mit sehr zögerlichem Anlaufen die Förderung auf Grundlage des neuen Richtlinienentwurfes. Ziel der zuvor aufgeführten Novellierung waren eine Vereinfachung der Richtlinie und ein leichterer Zugang für Familien. Die Förderung wurde vereinfacht, ein leichterer Zugang für Familien geschaffen und von einer Individualförderung auf eine Trägerförderung umgestellt. Antragsteller sind nunmehr Träger der freien Jugendhilfe, gemeinnützige Familienferienstätten und Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern, die für Familien die Antragstellung übernehmen. Der neue Richtlinienentwurf musste sich aber erst etablieren. Seitdem sind die Bekanntheit und Inanspruchnahme gestiegen. Mit der Veröffentlichung dieser Richtlinie 2017 und damit verbundener weiterer verstärkter Öffentlichkeitsarbeit stieg die Inanspruchnahme 2017 weiter an. Zu c) Der Sachverhalt ist für die betroffenen Familien sehr bedauerlich. Tatsache ist, dass die Antragstellung durch den Träger vor dem Hintergrund des in der Presse geschilderten Sachverhalts zu spät erfolgte. Die konkreten Gründe vor Ort dafür sind der Landesregierung nicht bekannt. Bei den Familienerholungsmaßnahmen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landes. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel . Absprachen mit Familien beziehungsweise Reservierungen von Unterkünften und die Antragstellung liegen in der Verantwortung der Partner und Träger vor Ort. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) entscheidet sehr kurzfristig über Förderanträge, aber nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2400 3 In den vergangenen Jahren bis 2016 wurden die Mittel nicht voll in Anspruch genommen, sodass zu jeder Zeit sehr kurzfristig noch positive Förderentscheidungen erfolgen konnten. 2017 trat bereits im Verlauf des Jahres die Situation ein, dass die verfügbaren Mittel von 100.000 Euro ausgeschöpft waren. Über weitere Haushaltsmittel konnten schließlich Anträge in Höhe von insgesamt 148.254,50 Euro bewilligt werden. Der Schwerpunkt der Antragstellungen und Bewilligungen liegt in diesem Förderbereich im 1. Halbjahr beziehungsweise in der Zeit bis vor der Hauptsaison beziehungsweise Hauptferienzeit und die Planung der Familienerholungsmaßnahmen verlangt zudem einen zeitlichen Vorlauf . 2. Wann wurde das Fördervolumen in den letzten fünf Jahren am meisten beansprucht (bitte aufschlüsseln nach Monat und der Summe der ausgezahlten Förderbescheide)? Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Inanspruchnahme des Fördervolumens nach der Anzahl der Bewilligungen, der Bewilligungen und Auszahlungen insgesamt und monatlich in den vergangenen fünf Jahren. Maßgeblich für die Ausschöpfung der Haushaltsmittel sind die Bewilligungen , da mit der Förderentscheidung/Zuwendung vor Maßnahmebeginn die Fördermittel gebunden sind. Die Auszahlung erfolgt nach Maßnahmedurchführung. Anzahl der bewilligten Maßnahmen: Haushaltsjahr 2014 2015 2016 2017 2018/23.07. gesamt 7 50 68 143 159 davon in den Monaten: Januar 0 1 3 19 Februar 0 1 2 9 29 März 0 7 2 30 31 April 0 11 0 1 35 Mai 0 1 4 30 27 Juni 0 3 22 11 15 Juli 3 10 22 27 3 August 2 5 1 17 0 September 0 5 4 1 0 Oktober 2 6 4 13 0 November 0 0 3 4 0 Dezember 0 0 1 0 0 Drucksache 7/2400 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Bewilligungen: Angaben in Euro Haushaltsjahr 2014 2015 2016 2017 2018/23.07. gesamt 5.360,00 69.620,00 65.740,00 148.254,50 149.430,00 davon in den Monaten: Januar 0,00 10.920,00 2.780,00 800,00 43.104,00 Februar 0,00 8.960,00 17.400,00 19.150,00 24.737,00 März 0,00 6.160,00 5.860,00 34.136,00 15.397,00 April 0,00 8.300,00 -720,00 -1.112,00 33.272,00 Mai 0,00 840,00 2.480,00 25.117,00 19.264,00 Juni 0,00 8.680,00 18.680,00 11.709,50 13.836,00 Juli 2.640,00 13.000,00 12.580,00 20.060,00 -180,00 August 1.680,00 2.540,00 -60,00 19.413,00 0,00 September 0,00 2.360,00 560,00 -1.130,00 0,00 Oktober 1.040,00 10.100,00 300,00 11.471,00 0,00 November 0,00 -1.840,00 7.880,00 10.620,00 0,00 Dezember 0,00 -400,00 -2.000,00 -1.980,00 0,00 Hinweis: negative Beträge zum Beispiel auf Grund von Maßnahmeänderungen wie Nichtdurchführung oder andere; die bewilligten Maßnahmen finden teilweise in der 2. Jahreshälfte (Sommer, Herbst) statt Auszahlungen: Angaben in Euro Haushaltsjahr 2014 2015 2016 2017 2018/23.07. gesamt 5.360,00 68.100,00 64.940,00 148.254,50 51.732,00 davon in den Monaten: Januar 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Februar 0,00 0,00 1.860,00 0,00 360,00 März 0,00 7.980,00 9.380,00 12.690,00 32.274,00 April 0,00 2.240,00 560,00 21.510,00 13.998,00 Mai 0,00 0,00 3.740,00 3.420,00 420,00 Juni 0,00 700,00 3.840,00 2.762,50 3.000,00 Juli 0,00 6.200,00 3.520,00 3.360,00 1.680,00 August 1.640,00 18.140,00 8.520,00 11.408,00 0,00 September 1.680,00 3.460,00 5.880,00 34.480,00 0,00 Oktober 1.000,00 10.220,00 10.220,00 2.195,00 0,00 November 1.040,00 8.700,00 4.820,00 23.366,00 0,00 Dezember 0,00 10.460,00 12.600,00 33.063,00 0,00 Hinweis: 2018 Stand 23.07.2018; Maßnahmen finden noch in der 2. Jahreshälfte statt (Sommer und Herbst), sodass erst danach die Auszahlungen erfolgen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2400 5 3. Gab es in den letzten fünf Jahren schon mal eine ähnliche Situation, in der das Fördervolumen des Fördertopfes für Urlaubsreisen aufgebraucht war? 2017 gab es die Situation, dass die für die Familienerholung in Höhe von 100.000 Euro vorgesehenen Mittel bereits Mitte des Jahres aufgebraucht waren. Auf die Antwort zu Frage 1 und den beigeschlossenen Unterfragen wird verwiesen. 4. Plant die Landesregierung eine Erhöhung der Summe für die kommenden Jahre, um solche Situationen zu vermeiden? a) Wenn ja, um wie viel soll die Fördermenge wachsen? b) Wenn nicht, warum ist eine zukünftige Erhöhung der Fördermenge nicht angedacht (bitte konkret begründen)? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Aktuell ist eine Erhöhung der Summe nicht geplant. Auf Grund der Entwicklung bei der Inanspruchnahme der Förderung 2017 wurde im vergangenenen Jahr zum Doppelhaushalt 2018/2019 im parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsplanentwurf eine Erhöhung der Mittel auf 150.000 Euro beschlossen.