Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2409 7. Wahlperiode 08.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Förderung Schullandheim Zislow und ANTWORT der Landesregierung Zum Artikel „Leeres Awo-Labor verschlingt Steuergeld“ im Nordkurier vom 17. Juli 2018 und zur Drucksache 7/2060 ergeben sich Nachfragen. 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Aussage, „dass eine jahresdurchgängige Bewirtschaftung, insbesondere des Haupthauses , wegen des baulichen Zustandes noch nicht möglich ist.“? a) Welche Gründe stehen der Nutzung entgegen? b) Wann wird der Zustand erreicht, der eine jahresdurchgängige Bewirtschaftung ermöglicht? Zu 1 Im Zusammenhang mit dem Kontrollverfahren der Bewilligungsbehörde (Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte) bezüglich der nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gewährten Zuwendung für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes („Grünes Labor“, siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2060) wurde der Fördermittelgeber über Nutzungseinschränkungen, insbesondere das Haupthaus betreffend, informiert. Drucksache 7/2409 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Der Nutzung des Haupthauses stehen nach Angaben des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Müritz e. V. (AWO Müritz) infolge eines Wasserschadens entstandene, massive Durchfeuchtungen entgegen, die auf ein im Spätsommer 2014 aufgetretenes Starkregenereignis zurückzuführen seien. Zu b) Der Zeitpunkt ist nicht bekannt. 2. Was versteht die Bewilligungsbehörde unter „Entscheidungsfindungsphase bezüglich des Standortes Zislow“? a) Wann wird die „Entscheidungsfindungsphase“ aus Sicht der Bewilligungsbehörde abgeschlossen sein? b) Welche Konsequenzen ergeben sich seitens der Landesregierung, sollte sich nach Abschluss der Phase gegen das „Grüne Labor“ entschieden werden? Zu 2 Ausgehend von den seitens der AWO Müritz übermittelten Informationen betrifft die „Entscheidungsfindungsphase bezüglich des Standortes Zislow“ die Erarbeitung eines wirtschaftlich tragfähigen Betreiberkonzeptes einschließlich nutzungsspezifischer Anpassung der baulichen Gegebenheiten. Dabei habe es zu keiner Zeit Bestrebungen gegeben, das Schullandheim Zislow zu schließen. Zu a) Der Zeitpunkt ist nicht bekannt. Zu b) Soweit Entscheidungen der AWO Müritz dazu führen, dass das mit Fördermitteln errichtete Mehrzweckgebäude „Grünes Labor“ nicht mehr entsprechend der Zweckbestimmung genutzt wird, ist die Bewilligungsbehörde gemäß den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung verpflichtet, die Zuwendung unter angemessener Berücksichtigung der Zeit der zweckentsprechenden Verwendung zu widerrufen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2409 3 3. Wurde auf Grundlage der Medienberichte und der Kleinen Anfrage 7/2060 eine erneute Prüfung der Zweckbindung seitens der zuständigen Bewilligungsbehörde vorgenommen? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die Bewilligungsbehörde? b) Wenn nicht, wie erklärt sich die Landesregierung die Diskrepanz zwischen den Äußerungen der zitierten Personen im oben erwähnten Artikel des Nordkuriers? Zu 3 Seit der durchgeführten Zweckbindungsfristkontrolle (siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2060) wurde das geförderte Vorhaben auch aufgrund der medialen Berichterstattung mehrfach von der Bewilligungsbehörde überprüft. Dabei ist sie etwa mit einer am 19. April 2018 durchgeführten, unangekündigten Vor-Ort-Kontrolle Informationen nachgegangen, nach denen das Schullandheim zum Ende des Jahres 2017 geschlossen und seither nicht genutzt worden sein soll. Zu a) und b) Die Bewilligungsbehörde hat aufgrund des Auffindens eines zwar gepflegten, jedoch zum Zeitpunkt der Kontrolle unbelebten Geländes die AWO Müritz zur aktuellen Nutzungssituation des geförderten Objektes angehört. Demnach werde das Mehrzweckgebäude im Rahmen von Tagesveranstaltungen, wie Durchführung der Waldolympiade und Exkursionen von Grundschulklassen und Gruppen aus Kindertagesstätten, genutzt. Die Betreuung und Pflege sei durch einen Hausmeister abgesichert. Diese Nutzung steht im Einklang mit der Zweckbestimmung der Zuwendung. 4. Hat die Landesregierung Kenntnis über die bisherige Nutzung beziehungsweise Auslastung des „Grünen Labors“ in den letzten vier Jahren? a) Wenn ja, welche waren dies (bitte Angaben für das Jahr und Art der Nutzung)? b) Wenn nicht, wie wird gewährleistet, dass eine aus förderrechtlicher Sicht entsprechende Nutzung stattfindet? Zu 4 Der Landesregierung liegen bislang keine weitergehenden Informationen über die Nutzung beziehungsweise Auslastung des „Grünen Labors“ in den letzten vier Jahren im Einzelnen vor. Drucksache 7/2409 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu a) und b) Da die Zweckbestimmung keine vorgegebene Nutzungsintensität (zum Beispiel für eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr) beinhaltet, ist eine aus förderrechtlicher Sicht entsprechende Nutzung vorliegend auch nicht mit einer bestimmten Auslastung verbunden. Soweit eine zweckfremde Nutzung oder eine Einstellung der Nutzung erfolgt, wird die in der Antwort zu Frage 2 beschriebene Folge eintreten.