Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2416 7. Wahlperiode 03.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Prostituiertenschutzgesetz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Am 15. Februar 2018 ist die „Verordnung zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern“ in Kraft getreten (GVOBl. M-V Seite 43 ff.). Seit diesem Zeitpunkt nehmen die sachlich und örtlich zuständigen Behörden die jeweiligen Aufgaben nach diesem Gesetz wahr. Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales mitteilte, haben landesweit erst 187 Personen ihre Tätigkeit in der Prostitution angemeldet (Schweriner Volkszeitung vom 16. Juli 2018) 1. Wie bewertet die Landesregierung die geringen Zahlen von Anmeldungen ? Aus Sicht der Landesregierung kann aufgrund der nicht gegebenen Vergleichbarkeit von vor und nach dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes erhobenen Daten nicht eingeschätzt werden, ob es sich um eine geringe Anzahl von Anmeldungen handelt. Sollte dies jedoch der Fall sein, könnte zum Beispiel die hohe Mobilität der Prostituierten im gesamten Bundesgebiet ein Grund für das hiesige Anmeldeverhalten sein. Drucksache 7/2416 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Hiervon unabhängig können Personen, die eine Anmeldebescheinigung in einem anderen Bundesland erhalten haben, auch im Land Mecklenburg-Vorpommern tätig sein, soweit sich der örtliche Geltungsbereich auch auf Mecklenburg-Vorpommern bezieht. Denn gemäß § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes können sich Frauen und Männer, die einer Tätigkeit nach dem Prostituiertenschutzgesetz nachgehen, deutschlandweit anmelden. 2. Gibt es Pläne seitens der Landesregierung, um die Bereitschaft, sich zu melden, zu erhöhen? Derzeit gibt es keine Pläne der Landesregierung, um die Anmeldebereitschaft zu erhöhen. 3. Wie evaluiert die Landesregierung das Gesetz insgesamt, ganz besonders im Hinblick auf die niedrigen Zahlen zur Anmeldung der Prostitution ? Eine Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes durch die Landesregierung ist derzeit nicht beabsichtigt, denn gemäß § 38 des Prostituiertenschutzgesetzes evaluiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Auswirkungen dieses Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage unter Einbeziehung der Erfahrungen der Anwendungspraxis. Die bundesweite Evaluation setzt am 1. Juli 2022 ein. 4. Plant die Landesregierung, sich auf Bundesratsebene für Veränderungen beim Prostitutionsschutzgesetz einzusetzen? a) Wenn ja, wie sollen diese Änderungen aussehen? b) Wenn ja, wann sollen diese umgesetzt werden? b) Wenn nicht, warum nicht (bitte konkret begründen)? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Derzeit sind keine Veränderungen beim Prostituiertenschutzgesetz geplant, da aufgrund des kurzen Geltungszeitraums des Prostituiertenschutzgesetzes mögliche Änderungsbedarfe aktuell nicht verifizierbar sind.