Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2417 7. Wahlperiode 07.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Pflegeheimplätze und ANTWORT der Landesregierung Nach Angaben des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung liegt der Auslastungsgrad bei 96,6 %. In der Praxis aber wird es immer schwieriger, einen Heimplatz zu finden - vor allem, wenn es schnell gehen muss (Schweriner Volkszeitung vom 17. Juli 2018). 1. Gab es in der Vergangenheit seitens der Landesregierung Maßnahmen , um die Anzahl der Heimplätze zu erhöhen (bitte konkret erläutern)? a) Wenn ja, wurden sie evaluiert? b) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen? c) Wenn nicht, welche Pläne hat die Landesregierung, um die Anzahl der Heimplätze zu erhöhen? Die Frage 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen des Investitionsprogramms gemäß Artikel 52 des Pflege-Versicherungsgesetzes wurden in den Jahren 1995 bis 2002 in Mecklenburg-Vorpommern (seitens des Bundes und des Landes) rund 530 Millionen Euro zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zur Herstellung, Anschaffung oder Instandhaltung für den Betrieb von Pflegeeinrichtungen notwendiger Gebäude investiert. Insgesamt wurden hiermit 127 Pflegeeinrichtungen gefördert . Es sind rund 7.000 vollstationäre Plätze, 250 Tagespflegeplätze und 35 Kurzzeitpflegeplätze entstanden beziehungsweise sind instandgesetzt worden. Drucksache 7/2417 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Evaluierung des Förderprogramms wurde nicht vorgenommen. Allerdings findet im Auftrag des Bundes regelmäßig eine sogenannte Zweckbindungsprüfung statt. Dabei wird geprüft, ob die Einrichtungen noch mit mindestens den geförderten Plätzen betrieben werden. Aktuell gibt es keine Fördermaßnahmen, um die Anzahl der Heimplätze in der vollstationären Pflege zu erhöhen. Aus den öffentlichen Statistikberichten ist erkennbar, dass auch ohne öffentliche Förderung ein ständiger Zuwachs an Pflegeplätzen gegeben ist. Nach den statistischen Berichten „Pflege“ des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern haben sich die verfügbaren Plätze wie folgt entwickelt: Jahr Dauerpflege Auslastung in Prozent 2011 18.550 96,7 2013 19.093 96,8 2015 19.490 96,6 Darüber hinaus sei angemerkt, dass bei den Pflegesatzverhandlungen sogar auf Grundlage einer Auslastung von 98 Prozent der Pflegesatz ausgehandelt wird, sodass die Einrichtungen auch eine solche Auslastung anstreben müssen, um wirtschaftlich zu arbeiten. Vor dem Hintergrund der konsequenten Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ beinhalten die §§ 6 bis 8 des Landespflegegesetzes die Möglichkeit der Förderung der ambulanten Pflege, der Pauschalförderung von teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie der Einzelförderung der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. 2. Hat die Landesregierung darüber Informationen beziehungsweise Prognosen, wie sich der Auslastungsgrad bei den Heimplätzen von 2019 bis 2030 entwickeln wird (wenn möglich bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Jahr und Auslastungsgrad)? Konkrete Prognosen hinsichtlich der Heimplätze und deren Auslastungsgrad bis 2030 liegen der Landesregierung nicht vor. Der Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen hängt ab von der Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und dem prozentualen Anteil der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege an dieser Größe. Es gibt Prognosen, die bis zum Jahr 2030 mit 100.000 Pflegebedürftigen rechnen. Andere Prognosen gehen von einer deutlich geringeren Zahl an Pflegebedürftigen zu diesem Zeitpunkt aus. Auch werden die Veränderungen in der Relation ambulante/ stationäre Versorgung unterschiedlich eingeschätzt. Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass aufgrund der gegebenen Investitionen aktuell weitere, zusätzliche Platzkapazitäten entstanden sind beziehungsweise entstehen. Eine valide Prognose zum Auslastungsgrad bei den Heimplätzen lässt sich vor diesem Hintergrund bis zum Jahr 2030 nicht darstellen.