Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2419 7. Wahlperiode 13.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Kontrollen in der Gastronomie und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele routinemäßige und verdachtsbasierte Lebensmittel- und Hygienekontrollen in Gaststätten gab es in den vergangenen fünf Jahren in den verschiedenen Landkreisen (bitte auflisten nach Jahr, Landkreis, Anzahl der routinemäßigen Kontrollen, Anzahl der Verdachtskontrollen und Erfolgsquoten der beiden Kontrollarten)? Jahr Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Routinekontrollen Anzahl der Beschwerdekontrollen * Anzahl der Nachkontrollen (Erfolg)** 2013 Hansestadt Rostock 1.107 26 67 Landkreis Ludwigslust-Parchim und Stadt Schwerin 879 22 105 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.984 25 194 Landkreis Nordwestmecklenburg 615 6 37 Landkreis Rostock 652 8 84 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.244 22 190 Landkreis Vorpommern-Rügen 2.179 22 306 Drucksache 7/2419 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Jahr Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Routinekontrollen Anzahl der Beschwerdekontrollen * Anzahl der Nachkontrollen (Erfolg)** 2014 Hansestadt Rostock 1.141 34 87 Landkreis Ludwigslust-Parchim und Stadt Schwerin 877 19 87 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.955 27 205 Landkreis Nordwestmecklenburg 588 11 29 Landkreis Rostock 670 12 79 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.136 28 169 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.844 20 196 2015 Hansestadt Rostock 1.233 21 65 Landkreis Ludwigslust-Parchim und Stadt Schwerin 879 25 67 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2.047 32 218 Landkreis Nordwestmecklenburg 544 10 55 Landkreis Rostock 687 13 94 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.040 25 146 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.798 18 217 2016 Hansestadt Rostock 1.390 18 79 Landkreis Ludwigslust-Parchim und Stadt Schwerin 254 29 91 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.982 24 199 Landkreis Nordwestmecklenburg 509 18 36 Landkreis Rostock 593 13 112 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.046 22 149 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.927 21 164 2017 Hansestadt Rostock 1.201 18 40 Landkreis Ludwigslust-Parchim und Stadt Schwerin 658 16 76 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.714 14 120 Landkreis Nordwestmecklenburg 485 6 31 Landkreis Rostock 577 13 105 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1.963 15 131 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.704 20 214 * Beschwerdekontrollen zählen zu den Verdachtskontrollen. Im Land werden nur Beschwerdekontrollen statistisch ausgewertet, nicht die Gesamtzahl der durchgeführten Verdachtskontrollen. ** Die durchgeführten Nachkontrollen beziehen sich auf alle Verdachtskontrollen, also auch anteilig auf die Beschwerdekontrollen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2419 3 2. Welche Gaststätten wurden kontrolliert und für einen Verstoß sanktioniert (bitte auflisten nach Jahr, Landkreis, Ort, Gaststätte, Verstoß und Sanktion)? Wie viele Schließungen von Gaststätten aufgrund hygienischer Mängel gab es jeweils in den vergangenen fünf Jahren? Die Kontrollen erfolgten in Gaststätten, die verschiedenen Einträgen eines EDV-gestützten Kataloges zugeordnet sind. Es handelt sich um folgende Einträge: - Speisegaststätten, - Schankwirtschaften, - Pensionen, Hotel (- garni -), - Imbissbetriebe, - Cafés, Milchbars, Eisdiele ohne Herstellung, - Gasthausbrauerei, - Besen- und Straußwirtschaft, - konzessionierter Betrieb auf Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, - Veranstalter von Volksfesten, Märkten, Messen und anderen öffentlichen Veranstaltungen, - Kino, Theater, Festspielhaus oder ähnlicher Vorführbetrieb. Einzeldaten zu den Betrieben, zu denen auch Verstöße und veranlasste Maßnahmen zählen, werden in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern dokumentiert. Diese Daten sind der Landesregierung nicht bekannt. Aus Datenschutzgründen dürfen die personen- und betriebsbezogenen Daten der sanktionierten Betriebe nicht veröffentlicht werden. Schließungen von Gaststätten: 2013: 7, 2014: 11, 2015: 12, 2016 9, 2017: 9. Drucksache 7/2419 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Wie entwickelte sich die Zahl der Gastronomie-Überprüfer seit 2013? a) Wie viele Kontrolleure, Sachbearbeiter, Lebensmittelchemiker, Laboranten oder sonstige Mitarbeiter waren in den einzelnen Jahren jeweils wie viele durchschnittliche Wochenstunden beschäftigt, um Gaststätten und Speisen zu kontrollieren? b) Wie entwickelte sich der Altersdurchschnitt dieser Kontrolleure, Sachbearbeiter, Laboranten, Lebensmittelchemiker und sonstigen Mitarbeiter seit 2013? Zu 3 und a) Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (amtliche Überwachung von Gaststätten/ gastronomischen Einrichtungen): 2012 - 2016* 2017 - 2021** Tierärzte 17,7 Stellen 25,0 Stellen Diplomchemiker 1 Stelle 0 Stellen Lebensmittelkontrolleure 69,35 Stellen 74,15 Stellen Sachbearbeiter 9,79 Stellen 15,0 Stellen Sonstige Beschäftigte 0,1 Stelle 1,25 Stellen * Die Zahlen stammen aus dem Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP) 2012 - 2016. ** Die Zahlen stammen aus dem Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP) 2017 - 2021. Das Kontrollsystem hat sich bewährt und ist mit der derzeitigen Personalausstattung zu bewältigen. Das für die amtliche Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stehende Kontrollpersonal (Tierärzte, Lebensmittelkontrolleure) ist für die risikoorientierte Überwachung aller Lebensmittelbetriebe (Erzeuger, Hersteller, Großhandel, Einzelhandel, Küchen und Gastronomie) zuständig. In den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern werden keine Daten darüber erhoben, wie viele Wochenstunden für Kontrollen in bestimmten Arten von Betrieben, wie zum Beispiel in Gaststätten, durchschnittlich benötigt wurden oder werden. Laboranten sind im Untersuchungsamt tätig und führen keine Kontrollen in Gaststätten durch. Zu b) Für die Einstellung des Kontrollpersonals sind die Landräte der Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zuständig. Der Landesregierung liegen keine Informationen zum Altersdurchschnitt der Kontrolleure, Sachbearbeiter, Laboranten, Lebensmittelchemiker und sonstigen Mitarbeiter vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2419 5 4. Von welchen Berufsgruppen, Institutionen, Verbänden oder sonstigen Bürgern stammten in den vergangenen fünf Jahren die Verdachtsmeldungen über Verstöße absolut und prozentual? a) Welcher Behörde beziehungsweise welchem Amt wurden in den vergangenen fünf Jahren die Verdächtigungen jeweils zuerst gemeldet (bitte absolut und prozentual angeben)? b) Wie viele Verletzungen der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt gab es in den vergangenen fünf Jahren und warum (bitte angeben nach Jahr, Anzahl und Gründe)? Zu 4 In den vergangenen fünf Jahren wurden Verdachtsmeldungen über Verstöße ausschließlich von Bürgern abgegeben. Zu a) Im Zeitraum von 2013 bis 2017 wurden die Verdachtsmeldungen den regional zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise angezeigt. Jahr Anzahl der Routine- Kontrollen Kontrollen aufgrund Bürgerbeschwerden Prozent 2013 9.660 131 1,4 2014 9.211 151 1,6 2015 9.228 144 1,6 2016 8.701 145 1,7 2017 8.302 102 1.2 2013 bis 2017 45.102 673 1,5 Zu b) Eine gesetzliche Meldepflicht von Berufsgruppen, Institutionen, Verbänden oder sonstigen Bürgern aus dem Gastronomiebereich gegenüber den Gesundheitsämtern besteht nicht. Es besteht eine Meldepflicht gegenüber Gesundheitsämtern zu Krankheiten oder Nachweisen von Krankheitserregern gemäß §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Welche Personen aus dem medizinischen Bereich zur Meldung verpflichtet sind, ergibt sich aus § 8 IfSG. Drucksache 7/2419 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 5. Welche Kommunikationswege gibt es, verdorbene Speisen oder Hygieneverstöße in Gaststätten zu melden? a) An welche Stellen kann sich ein Bürger in welchem Fall melden und wie? b) Wo können Bürger online verdorbene Speisen oder hygienische Missstände in Mecklenburg-Vorpommern melden? Zu 5 und a) Beschwerden über unhygienische Bedingungen in Gaststätten oder über verdorbene Speisen nehmen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter entgegen. Die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer sollte sich im Falle einer Beschwerde auch direkt an die Verantwortliche oder an den Verantwortlichen der betreffenden Gaststätte wenden. Zu b) Hygienische Missstände können dem jeweils regional zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt per E-Mail übermittelt werden (Kontaktdaten der Behörden sind zu finden unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/ Veterinaerwesen/Veterinaer%E2%80%93Lebensmittelueberwachungsaemter/).