Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2427 7. Wahlperiode 06.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Kommunalvertrag nach § 6 Absatz 2 Kinder- und Jugendfördergesetz und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen der Landesregierung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Kommunalvertrag nach § 6 Absatz 2 Kinder- und Jugendfördergesetz Mecklenburg- Vorpommern? In den Kommunalverträgen nach § 6 Absatz 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes für die Jahre 2016 bis 2018 ist vereinbart, dass die Vereinbarungspartner „spätestens am 31. August 2018 die Verhandlungen über den Abschluss einer fortführenden Vereinbarung“ aufnehmen. Die Landesregierung hat in diesem Rahmen bereits Kontakt zu den Gebietskörperschaften aufgenommen, allerdings ohne bisher die Rückmeldung aller Landkreise und kreisfreien Städte vorliegen zu haben. Diese gilt es nunmehr abzuwarten, um einen zeitnahen Vertragsabschluss realisieren zu können. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, den gegenwärtigen Beitrag des Landes in Höhe von 5,11 € pro 10- bis 26-Jährigen zu erhöhen? Wenn nicht, warum nicht? Im Landeshaushalt 2018/2019 sind Mittel für eine jährliche Dynamisierung für die qualitative und quantitative Verbesserung in der Jugendhilfe auf Basis neuer Steuerungskriterien vorgesehen.