Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2431 7. Wahlperiode 08.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Errichtung einer Schwimmhalle in Rostock und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Bestrebungen sind bekannt, in Rostock eine Schwimmhalle oder ein Spaßbad zu errichten, oder ein bestehendes Objekt auszubauen , um die Kapazität bzw. das Angebot des Standortes zu erhöhen (bitte nach Standort und/oder Objekt aufschlüsseln)? 2. Sind zum jetzigen Zeitpunkt Fördermittel für derartige Projekte beantragt worden? a) Wenn ja, von wem? b) In welcher Höhe und Art wurden diese bewilligt oder abgelehnt und warum? c) An welchem Standort des Objektes wurden diese bewilligt oder abgelehnt und warum? 3. Wie wurde bei eventuellen Planungen auch die im Lehrplan geforderte Durchführung des Schwimmunterrichts berücksichtigt? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen Lebens unterfallen der in § 2 der Kommunalverfassung geregelten kommunalen Selbstverwaltung. Drucksache 7/2431 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Landesregierung ist lediglich ein Pressebericht „Neue Arena würde IGA-Park beleben“ (Quelle: http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Neue-Arena-wurde-Iga-Parkbeleben ) bekannt. Der Landesregierung liegen keine Fördermittelanträge vor. 4. Wie wird in der Hansestadt Rostock sichergestellt, dass der im Lehrplan geforderte Schwimmunterricht auch in Zukunft garantiert durchgeführt werden kann? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1830 verwiesen. Probleme der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei der Absicherung des Schwimmunterrichtes sind der Landesregierung nicht bekannt.