Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2437 7. Wahlperiode 10.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Beurteilung des Justizpersonals durch den Finanzminister und ANTWORT der Landesregierung Wie in allen Jahren zuvor waren auch im 23. Bericht des Bürgerbeauftragen für Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 7/1956) die überlangen Verfahrensdauern bei den Gerichten und entsprechend die Personalausstattung in der Justiz ein Thema. In einer Stellungnahme an den Bürgerbeauftragten teilte der Finanzminister mit, die Probleme lägen weniger in der Stellenausstattung - diese sei ausreichend, zum Teil „ausgesprochen großzügig“ - sondern „in der Organisation und der Motivation der Mitarbeiter“ (S. 20). Mit Schreiben vom 23. April 2018 wandte sich der Finanzminister an die Vorsitzenden des Petitions- und des Rechtsauschusses sowie das Justizministerium und bat darum, die in der Stellungnahme zum Bürgerbeauftragtenbericht gemachten Aussagen für gegenstandslos zu erklären. Das Schreiben basiere auf einem Missverständnis und dem Finanzministerium lägen keine Informationen zur „Motivation“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz vor. 1. Wenn das Finanzministerium seine Stellungnahme an den Bürgerbeauftragten und die darin enthaltenen Ausführungen zu den überlangen Gerichtsverfahren - insbesondere zur „Motivation“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - als gegenstandslos betrachtet haben möchte, worin liegen nach dessen Einschätzung dann die Ursachen für die offenbar anerkannten Probleme bei den Verfahrenslaufzeiten? Bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/26 hat die Landesregierung ausgeführt, dass die Arbeit der Richterinnen und Richter einer Einflussnahme der Landesregierung entzogen ist, weil sie von der richterlichen Unabhängigkeit umfasst wird, vergleiche Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes. Drucksache 7/2437 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Aus diesem Grund sieht sich die Landesregierung auch gehindert, die Qualität dieser Arbeit zu bewerten. Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hinsichtlich der Qualität oder Effektivität verbesserungsbedürftig wäre, liegen der Landesregierung nicht vor. Die Ursachen für lange Verfahrenslaufzeiten sind bezogen auf die einzelnen Gerichtsbarkeiten und Verfahrensarten sehr unterschiedlich. Sie resultieren unter anderem aus einem Anstieg der Eingangszahlen in bestimmten Gerichtsbarkeiten, aber auch aus zusätzlichen Belastungen durch aufwändige und komplexe Großverfahren etwa im Bereich der Strafverfahren. 2. Der Finanzminister stellt in seinem Schreiben vom 23. April 2018 fest, dass seinem Ministerium lediglich keine Informationen zur „Motivation“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorlägen. Wird die in der Stellungnahme an den Bürgerbeauftragten kritisierte „Organisation “ der Justiz weiterhin als Ursache für überlange Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten gesehen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Organisation der Justiz ist im Wesentlichen durch Bundesrecht - das Gerichtsverfassungsgesetz und die Prozessordnungen - vorgegeben und kommt daher nicht als Ursache für überlange Verfahrenslaufzeiten in Betracht. 3. Wie konkret stellt sich das „Missverständnis“ dar, auf dem die Stellungnahme an den Bürgerbeauftragen basierte? Können Organisation und Motivation der Mitarbeiter in der Führungsebene des Finanzministeriums die Ursache gewesen sein (bitte detailliert erläutern)? Nein. Es handelt sich um eine bedauerlicherweise nicht ausreichend abgestimmte Stellungnahme des Ministeriums.