Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2440 7. Wahlperiode 08.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Wolfsangriffe in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Wolfsangriffe auf Nutztiere oder in Gattern gehaltene Wildtiere gab es in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils? In den Jahren 2015 bis 2018 wurden insgesamt 64 Rissvorfälle registriert, bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Rissvorfälle verteilen sich wie folgt auf die genannten Jahre: 13 Vorfälle im Jahre 2015, 14 Vorfälle im Jahre 2016, 28 Vorfälle im Jahre 2017, neun Vorfälle im Jahr 2018. Drucksache 7/2440 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Tiere wurden dabei jeweils getötet oder so schwer verletzt, dass eine Tötung erforderlich war (bitte gesonderte je Angriff aufführen )? Die Anzahl getöteter oder verletzter Tiere geht aus nachfolgender Tabelle hervor: Jahr Vorfälle Anzahl Tiere (tot/verletzt) 2015 13 36/16 folgende Aufteilung von Tieren (tot/verletzt) ergibt sich für die einzelnen Vorfälle: 3/1, 3/0, 3/1, 3/1, 1/0, 1/0, 1/0, 0/1, 0/3, 2/0, 0/1, 7/2, 12/6 2016 14 48/24 folgende Aufteilung von Tieren (tot/verletzt) ergibt sich für die einzelnen Vorfälle:4/0, 9/2, 1/0, 1/0, 3/20, 4/1, 1/0, 1/0, 1/0, 1/0, 1/0, 10/0, 1/0, 10/1 2017 28 66/22 folgende Aufteilung von Tieren (tot/verletzt) ergibt sich für die einzelnen Vorfälle: 8/3, 1/2, 4/2, 7/1, 2/1, 1/3, 1/0, 1/0, 2/0, 1/0, 1/0, 2/2, 1/0, 1/0, 14/3, 1/0, 1/2, 1/2, 2/1, 2/0, 1/0, 2/0, 2/0, 2/0, 2/0, 1/0, 1/0, 1/0 2018 9 29/13 folgende Aufteilung von Tieren (tot/verletzt) ergibt sich für die einzelnen Vorfälle: 1/0, 1/0, 1/0, 7/0, 9/2, 1/5, 1/0, 2/4, 6/2 3. In welchen der in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Angriffe waren die Tiere a) ausreichend und b) in welchen nicht geschützt? Die Fragen 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung der Frage werden folgende Spezifizierungen vorgenommen: Der Fallkonstellation a) werden alle Fälle zugeordnet, bei denen nach hiesigen Erkenntnissen ein Grundschutz ohne erkennbare Schwachstellen installiert war. Dieser Fallkonstellation sind zum Beispiel auch Fälle zuzuordnen, bei denen ein ursprünglich ohne Schwachstellen installierter Grundschutz durch besondere Ereignisse (zum Beispiel Ausbruch der Herde oder umgestürzter Baum) in seiner Wirkung beeinträchtigt wurde. Der Fallkonstellation b) werden Fälle zugeordnet , bei denen entweder kein Grundschutz oder ein Grundschutz mit Schwachstellen installiert war. Außerdem werden der Fallkonstellation b) auch Fälle zugeordnet, bei denen kein Grundschutz definiert und insofern auch kein spezifischer Schutz installiert war (Rinderhaltungen). In nachfolgender Tabelle werden die einzelnen Vorfälle jeweils mit den Klammerbegriffen (a) oder (b) gekennzeichnet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2440 3 Jahr Vorfälle Anzahl Tiere (tot/verletzt) 2015 13 36/16 folgende Aufteilung von Tieren (tot/verletzt) ergibt sich für die einzelnen Vorfälle: 3/1 (b), 3/0 (b), 3/1 (a), 3/1 (b), 1/0 (b), 1/0 (a), 1/0 (b), 0/1 (b), 0/3 (b), 2/0 (b), 0/1 (a), 7/2 (a), 12/6 (a) 2016 14 48/24 folgende Aufteilung von Tieren (tot/verletzt) ergibt sich für die einzelnen Vorfälle:4/0 (b), 9/2 (b), 1/0 (a), 1/0 (a), 3/20 (b), 4/1 (b), 1/0 (a), 1/0 (a), 1/0 (b), 1/0 (b), 1/0 (a), 10/0 (a), 1/0 (b), 10/1 (b) 2017 28 66/22 folgende Aufteilung von Tieren (tot/verletzt) ergibt sich für die einzelnen Vorfälle: 8/3 (b), 1/2 (b), 4/2 (a), 7/1 (a), 2/1 (b), 1/3 (b), 1/0 (b), 1/0 (b), 2/0 (b), 1/0 (b), 1/0 (b), 2/2 (b), 1/0 (b), 1/0 (b), 14/3 (b), 1/0 (b), 1/2 (a), 1/2 (b), 2/1 (b), 2/0 (b), 1/0 (b), 2/0 (b), 2/0 (b), 2/0 (b), 2/0 (b), 1/0 (b), 1/0 (a), 1/0 (b) 2018 9 29/13 folgende Aufteilung von Tieren (tot/verletzt) ergibt sich für die einzelnen Vorfälle: 1/0 (b), 1/0 (b), 1/0 (a), 7/0 (a), 9/2 (b), 1/5 (a), 1/0 (a), 2/4 (b), 6/2 (b) 4. Wie muss eine wolfssichere Einzäunung nach Definition der zuständigen Stellen beschaffen sein? a) Wie teuer ist eine solche Einzäunung je laufenden Meter? b) Ist ein Überwinden einer solchen Einzäunung durch Wölfe ausgeschlossen ? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Mit Blick auf die Haltung von Schafen und Ziegen wird gegenwärtig zwischen dem sogenannten Grundschutz und einem über den Grundschutz hinausgehenden empfohlenen Herdenschutz unterschieden. Dabei ist der Grundschutz als Mindestschutz anzusehen, bei dessen Realisierung auch die Voraussetzungen für die Ausreichung von Ausgleichszahlungen gemäß der Förderrichtlinie Wolf im Falle eines Rissvorfalles vorliegen. Der über den Grundschutz hinausgehende empfohlene Herdenschutz bietet einen weitergehenden Schutz vor Übergriffen durch Wölfe. Der Grundschutz lässt sich wie folgt beschreiben: - vollständig geschlossene Zäunung (auch entlang von Gräben/Wasserläufen), - stromführende Zäunung (Euronetze oder 5-Litzenzaun; Spannung mind. 2000 V) mit einer Höhe von durchgehend mindestens 90 cm, - bodengleicher Abschluss bzw. im Falle von Litzen ein Abstand zum Boden sowie zwischen den Litzen von < 20 cm, - im Falle von nicht stromführender fester Zäunung muss eine Mindesthöhe von 1,20 m mit einem festen Bodenabschluss gewährleistet sein. Drucksache 7/2440 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Der über den Grundschutz hinausgehende empfohlene Herdenschutz lässt sich wie folgt beschreiben: - vorzugsweise stromführende Zäunung (Spannung in Abhängigkeit vom Standort mind. 2500 V, vorzugsweise 4.000 V) ab einer Höhe von etwa 1,10 m bis 1,20 m, - je nach Ausführung ggf. optische Verstärkung der Zäunung durch Anbringen von Breitbandlitzen („Flatterband“) über oder vor der Zäunung zur Verhinderung des Überspringens, - im Falle von nicht stromführender fester Zäunung Mindesthöhe von 1,40 m sowie optische Verstärkung der Zäunung durch Anbringen von Breitbandlitzen („Flatterband“) über oder vor der Zäunung zur Verhinderung des Überspringens, - Installierung eines Schutzes vor Untergrabung im Falle von nicht elektrischen Zäunen (auch bei Gatterwild), - Einsatz von Herdenschutzhunden (in Abhängigkeit von der konkreten Betriebssituation). Die beschriebenen Vorkehrungen mindern nach bisherigen Erkenntnissen die Risiken für das Eintreten von Rissvorfällen deutlich. Eine Prognose im Sinne eines vollständigen Ausschlusses von Risiken für das Eintreten von Rissvorfällen kann nicht abgegeben werden. Die Kosten sind abhängig von der konkreten Art der Ausführung sowie der konkreten Angebotslage und können an dieser Stelle nicht pauschal beziffert werden.