Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2443 7. Wahlperiode 10.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Kosten negativer Information und ANTWORT der Landesregierung Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksache 19/2687) hervorgeht, gaben die Bundesbehörden zwischen den Jahren 2009 und 2017 insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro aus, um Informationsansprüche und Akteneinsichtsbegehren anwaltlich abzuwehren. 1. In wie vielen Fällen wurden in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2009 bis 2017 Informationsansprüche der Presse, einzelner Bürger oder von Bürgergemeinschaften sowie Akteneinsichtsbegehren nicht beantwortet bzw. stattgegeben? 2. Welche Beträge haben a) die Landesregierung, b) die Landesministerien und c) andere Landesbehörden in den Jahren 2009 bis 2017 ausgegeben, um Informationsansprüche (sowohl der Presse als auch von Bürgern) und Akteneinsichtsbegehren anwaltlich abzuwehren? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/2443 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Informationsansprüche der Presse, einzelner Bürgerinnen und Bürger oder von Bürgergemeinschaften sowie Akteneinsichtsbegehren sind in einer Vielzahl von Landes-, Bundes- oder Europäischen Rechtsvorschriften geregelt. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien in diesem Zusammenhang, insbesondere das Landespressegesetz, das Landesrundfunkgesetz, das Informationsfreiheitsgesetz , das Verbraucherinformationsgesetz, das Landes-Umweltinformationsgesetz , die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz genannt. In weiteren fachspezifischen Gesetzen finden sich ebenfalls Informations- oder Akteneinsichtsrechte. Die Landesregierung führt weder zu Informationsansprüchen oder Akteneinsichtsrechten noch zum Ausgang eventueller Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Informationsansprüchen oder Akteneinsichtsrechten Übersichten. Insofern liegen der Landesregierung keine Angaben hierzu vor. Gleiches gilt für die Fälle, in denen die Landesregierung im Rahmen von Informationsansprüchen oder Akteneinsichtsrechten nach den vielfältigen rechtlichen Vorschriften finanzielle Mittel ausgegeben hat. Zur Beantwortung der Frage wären mithin in der Landesregierung und in den nachgeordneten Bereichen all jene Vorgänge danach zu untersuchen, ob es sich um Informationsansprüche oder um Akteneinsichtsbegehren handelt und ob etwaige Kosten in diesem Zusammenhang entstanden sind. Die Beantwortung der Fragen würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Die Landesregierung weist im Übrigen darauf hin, dass sie berechtigte Informationsansprüche oder Akteneinsichtsrechte achtet.