Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2444 7. Wahlperiode 07.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Wohnungen im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Aufgrund der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2142 ist bekannt geworden, dass sich aktuell 221 Wohnungen in Immobilien des Landes Mecklenburg-Vorpommern und damit in Landeseigentum befinden. 1. Wie viele dieser Wohnungen stehen Mietern als Sozialwohnungen zur Verfügung? Der Begriff „Sozialwohnung“ ist nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz) zu definieren. Hierunter werden Wohnungen verstanden, die mit Belegungs- und Mietbindungen Haushalten zugewiesen werden, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Das Land verfügt nicht über geförderte Wohnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz. Keine der 221 Wohnungen des Landes stehen daher Mietern als Sozialwohnungen zur Verfügung . Drucksache 7/2444 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele dieser Wohnungen werden derzeit zur Unterbringung von „Geflüchteten“ genutzt? Unter der Personengruppe „Geflüchtete“ werden im Rahmen dieser Kleinen Anfrage Asylbewerber und anerkannt Schutzberechtige verstanden. Keine der 221 Wohnungen des Landes werden zur Unterbringung von „Geflüchteten“ genutzt.