Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2445 7. Wahlperiode 06.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Verbleib illegal eingereister Personen und ANTWORT der Landesregierung Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht, wurden seit dem Jahr 2015 allein durch die Bundespolizei 517.825 illegal eingereiste Personen aufgegriffen (siehe: Deutscher Bundestag Drucksache 19/2311). 1. Wie viele illegal eingereiste Personen wurden dabei in Mecklenburg- Vorpommern durch die Bundespolizei aufgegriffen? Die Landesregierung äußert sich grundsätzlich nur zu in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Sachverhalten. Für die Frage 1 dieser Kleinen Anfrage besteht keine Zuständigkeit der Landesregierung . Die Bundespolizei ist dem Bundesministerium des Innern nachgeordnet. 2. Wie viele illegal eingereiste Personen wurden in Mecklenburg- Vorpommern zusätzlich durch die Landespolizei aufgegriffen? Der Landesregierung liegt kein statistisches Material vor. Grund hierfür ist die Unbestimmtheit des Begriffs „aufgegriffen“. Drucksache 7/2445 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Auf Grundlage der polizeilichen Kriminalstatistik besteht die Möglichkeit zur Erhebung der Anzahl aller Tatverdächtigen in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit „Unerlaubter Einreise“ gemäß § 95 des Aufenthaltsgesetzes für die Jahre 2015 bis 2017. Hierbei ist jedoch nicht feststellbar, ob Tatverdächtige im Rahmen der Streifentätigkeit durch die Landespolizei aufgegriffen wurden oder ob sie sich selbstständig bei einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeldet haben und es im Rahmen der Ersterfassung zu einer Anzeigenaufnahme gemäß § 95 des Aufenthaltsgesetzes gekommen ist. Des Weiteren lässt sich nicht differenzieren, welche illegal eingereisten Personen ausschließlich durch die Landespolizei erfasst wurden. 3. In wie vielen Fällen haben diese Personen inzwischen einen Aufenthaltstitel erhalten? Aufgrund der der Landesregierung nicht vorliegenden Referenzzahlen zu den Fragen 1 und 2 kann die Frage 3 nicht beantwortet werden. 4. In wie vielen Fällen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über den Verbleib dieser Personen vor? Aufgrund der der Landesregierung nicht vorliegenden Referenzzahlen zu den Fragen 1 und 2 kann die Frage 4 nicht beantwortet werden.