Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/245 7. Wahlperiode 28.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Afghanische Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Flüchtlinge aus Afghanistan leben zurzeit in Mecklenburg- Vorpommern (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? a) Wie viele davon sind Frauen? b) Wie viele davon sind Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren und von 7 -18 Jahren? Zu 1, 1 a) und 1 b) Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Die Angaben sind dem Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.01.2017 entnommen. Aus der vorliegenden Statistik des Ausländerzentralregisters sind lediglich Angaben zum Geschlecht und zu Altersgruppen 0 - 16 Jahren und 16 - 18 Jahren zu entnehmen. Eine Zuordnung der Altersgruppen zum Geschlecht ist nicht möglich. Drucksache 7/245 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Hansestadt Rostock Aufenthaltsstatus Anzahl der Personen insgesamt weibliche Personen Kinder im Alter von 0 - 16 Jahren Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren als Asylberechtigter anerkannt - - - - Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz 45 16 15 2 subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 Asylgesetz gewährt 24 8 8 2 Asylbewerber im Verfahren 136 34 25 30 Landeshauptstadt Schwerin Aufenthaltsstatus Anzahl der Personen insgesamt weibliche Personen Kinder im Alter von 0 - 16 Jahren Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren als Asylberechtigter anerkannt 1 1 - - Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz 38 17 17 1 subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 Asylgesetz gewährt 1 - - - Asylbewerber im Verfahren 73 25 22 9 Ludwigslust-Parchim Aufenthaltsstatus Anzahl der Personen insgesamt weibliche Personen Kinder im Alter von 0 - 16 Jahren Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren als Asylberechtigter anerkannt - - - - Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz 36 13 12 - subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 Asylgesetz gewährt 10 4 4 1 Asylbewerber im Verfahren 121 38 30 11 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/245 3 Mecklenburgische Seenplatte Aufenthaltsstatus Anzahl der Personen insgesamt weibliche Personen Kinder im Alter von 0 - 16 Jahren Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren als Asylberechtigter anerkannt - - - - Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz 55 22 18 2 subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 Asylgesetz gewährt 14 6 6 1 Asylbewerber im Verfahren 201 60 53 16 Nordwestmecklenburg Aufenthaltsstatus Anzahl der Personen insgesamt weibliche Personen Kinder im Alter von 0 - 16 Jahren Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren als Asylberechtigter anerkannt 3 2 1 - Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz 26 13 9 1 subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 Asylgesetz gewährt 3 1 1 - Asylbewerber im Verfahren 72 19 20 7 Rostock Aufenthaltsstatus Anzahl der Personen insgesamt weibliche Personen Kinder im Alter von 0 - 16 Jahren Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren als Asylberechtigter anerkannt - - - - Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz 29 14 15 1 subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 Asylgesetz gewährt 14 8 7 - Asylbewerber im Verfahren 141 34 38 24 Drucksache 7/245 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Vorpommern-Greifswald Aufenthaltsstatus Anzahl der Personen insgesamt weibliche Personen Kinder im Alter von 0 - 16 Jahren Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren als Asylberechtigter anerkannt 1 1 - - Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz 49 25 20 1 subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 Asylgesetz gewährt 16 7 4 1 Asylbewerber im Verfahren 224 73 64 16 Vorpommern-Rügen Aufenthaltsstatus Anzahl der Personen insgesamt weibliche Personen Kinder im Alter von 0 - 16 Jahren Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren als Asylberechtigter anerkannt - - - - Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz 59 21 20 7 subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 Asylgesetz gewährt 18 11 9 1 Asylbewerber im Verfahren 151 49 41 18 Landesamt für innere Verwaltung/Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Außenstelle Horst Aufenthaltsstatus Anzahl der Personen insgesamt weibliche Personen Kinder im Alter von 0 - 16 Jahren Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren als Asylberechtigter anerkannt - - - - Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz 12 4 8 - subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 Asylgesetz gewährt - - - - Asylbewerber im Verfahren 151 56 55 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/245 5 2. Wie viele afghanische Flüchtlinge wurden in der Zeit vom 01.12.2016 bis 31.01.2017 aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben? Wie viele sind im gleichen Zeitraum freiwillig ausgereist? In dem Zeitraum vom 01.12.2016 bis 31.01.2017 erfolgten keine Abschiebungen nach Afghanistan. Im Januar 2017 gab es eine Rücküberstellung eines afghanischen Asylbewerbers im Rahmen des Dublin-Verfahrens. In der Zeit vom 01.12.2016 bis 31.01.2017 erfolgten zwei freiwillige Ausreisen von Afghanen mit REAG/GARP-Hilfen (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG)/Government Assisted Repatriation Programme (GARP)). 3. Wie viele afghanische Flüchtlinge sind gegenwärtig ausreisepflichtig? Zum Stichtag 31.01.2017 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 175 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige auf. Davon waren 126 Personen im Besitz einer Duldung. 4. Wann sind Abschiebungen von afghanischen Flüchtlingen in welchem Umfang geplant? Nach § 59 Absatz 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes ist der Termin der Abschiebung dem Ausländer nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise nicht anzukündigen. Vor diesem Hintergrund sind der Landesregierung Aussagen zu eventuellen Planungen nicht möglich.