Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2450 7. Wahlperiode 15.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Berücksichtigung von Bodendenkmalen im Gebietsvorschlag für Windenergieanlagen Wussentin und ANTWORT der Landesregierung Laut Drucksache 7/2184 hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege im Rahmen der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens zum Gebietsvorschlag N3/2017 eine Stellungnahme abgegeben. In Bezug auf das geplante Gebiet ist das Landesamt zur Einschätzung gelangt, dass Voruntersuchungen erforderlich seien und die Wirkung auf das Erscheinungsbild von in der Nähe befindlichen Hügelgräbern zu prüfen sei. 1. Sind die obengenannten Einschätzungen des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, wonach Voruntersuchungen erforderlich seien und die Wirkung von Windenergieanlagen auf das Erscheinungsbild der Hügelgräber zu prüfen wäre, verbindlich? 2. Wer entscheidet über den Zeitpunkt, die Art und den Umfang der Voruntersuchungen? 3. Wann werden die als erforderlich eingeschätzten Voruntersuchungen erfolgen? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, wonach eine Voruntersuchung erforderlich sein wird, ist verbindlich. Der Regionale Planungsverband Vorpommern entscheidet jedoch im Rahmen seiner noch ausstehenden Abwägung zur 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens , ob er dem Hinweis des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege bereits auf regionalplanerischer Ebene folgt. Anderenfalls wird die Entscheidung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren getroffen. Drucksache 7/2450 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Art und Umfang der Voruntersuchungen hängen maßgeblich davon ab, welche Flächen innerhalb des Eignungsgebietes konkret für Standorte von Windenergieanlagen, Baustraßen, Kabeltrassen und so weiter in Anspruch genommen werden sollen. 4. Wer ist für die Durchführung der Voruntersuchungen zuständig? 5. Wer wird die Voruntersuchungen finanziell tragen? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Sofern die Voruntersuchungen bereits auf der regionalplanerischen Ebene erforderlich sind (siehe Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3), liegt die Zuständigkeit für deren Durchführung und Finanzierung beim Regionalen Planungsverband Vorpommern. Für Voruntersuchungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und deren Finanzierung ist der jeweilige Vorhabenträger zuständig. 6. Wie wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Voruntersuchungen informiert? Eine Veröffentlichung der Ergebnisse der Voruntersuchungen sieht der Gesetzgeber nicht vor. 7. Welche tatsächlichen Auswirkungen können die Bodendenkmale in Bezug auf die angestrebte Ausweisung des Eignungsgebietes für Windenergieanlagen haben? Siehe die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3. Tatsächliche Auswirkungen auf die angestrebte Ausweisung des Eignungsgebietes für Windenergieanlagen können sich aufgrund der Ergebnisse einer Voruntersuchung auf regionalplanerischer Ebene und den zum Zeitpunkt der Abwägung bekannten Standorten von Windenergieanlagen, Baustraßen und Kabeltrassen ergeben. Ohne die Ergebnisse der Voruntersuchung und ohne Kenntnis des Vorhabens ist eine konkrete Abschätzung der Auswirkungen nicht möglich. Denkmalschutzrechtliche Belange können der Ausweisung eines Windeignungsgebietes oder Teilen davon entgegenstehen, wenn das Denkmal beseitigt oder verändert oder das Erscheinungsbild oder die Substanz des Denkmals erheblich beeinträchtigt wird und wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt (§ 7 des Denkmalschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998, GVOBl. M-V S. 12, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2010, GVOBl. M-V S. 383, 392).