Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2452 7. Wahlperiode 08.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke Fraktion der BMV Anlegung eines Grundbuchblattes auf Rügen/Ummanz und ANTWORT der Landesregierung Laut der Bekanntmachung (Amtsgericht Stralsund, Geschäftsnummer Ummanz AR 4/18) wird ein Grundbuchblatt für die angegebenen Grundstücke angelegt. Eigentümer soll das Land Mecklenburg- Vorpommern werden. 1. Welche Zukunftsplanung besteht für die Grundstücke seitens der Landesregierung? Im Bereich der Boddengewässer im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft sind aus der Bundeswasserstraße durch Verlandungsprozesse neue Flurstücke entstanden. Diese Flächen sind überwiegend Röhrichtbestände, Riede, Nasswiesen und Verlandungsbereiche der Boddengewässer und damit nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 und 5 des Naturschutzausführungsgesetzes geschützte Biotope. Deshalb sollen diese Flurstücke als Naturschutzflächen entsprechend den Bestimmungen der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft vom 12. September 1990 (GBl. DDR, Sonderdruck 1466) und den Festlegungen des Nationalparkplanes (12/2002) durch das zuständige Nationalparkamt Vorpommern geschützt und verwaltet werden. Drucksache 7/2452 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Ist ein Weiterverkauf geplant oder ausgeschlossen? Ein Weiterverkauf der Naturschutzflächen ist nicht geplant.