Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2454 7. Wahlperiode 08.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Vorbereitung des Landes auf die Überprüfung der EU KMU-Definition und ANTWORT der Landesregierung Die Europäische Union überprüft gegenwärtig die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Empfehlung 2003/361/EG). Eine Konsultation dazu wurde Anfang Mai abgeschlossen. Der indikative Zeitplan sah einen Abschluss des Überprüfungsverfahrens im 1. Quartal 2019 vor. 1. Wie hat das Land den laufenden Prozess der Überprüfung der EU KMU-Definition bisher begleitet? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit E-Mail vom 12. März 2018 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Überprüfung der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen eingereicht. Die schriftliche Stellungnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist eingegangen in die Stellungnahme der Deutschen Bundesregierung vom 23. Mai 2018 zur öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der europäischen Kommission vom 6. Mai 2003. Drucksache 7/2454 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Position vertritt das Land hierzu bzgl. der Kleinstunternehmen, der kleinen Unternehmen und der mittleren Unternehmen? Das Land Mecklenburg-Vorpommern vertritt die Auffassung, dass sämtliche Schwellenwerte (Zahl der Mitarbeiter, Umsatzhöhe, Bilanzsumme) für alle Unternehmensgrößen (Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen) angehoben sowie die Unternehmenskategorie „Small Mid-Caps“ (Anzahl Mitarbeiter 250 bis 500) eingeführt werden sollten. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Position der Bundesregierung hinsichtlich einer Neufassung des allgemeinen Definitionsrahmens auf Unternehmensgrößen von bis zu 500 Mitarbeitern? Die Landesregierung unterstützt diese Position. 4. Wie viele kleinere Unternehmen mit einer mittelgroßen Kapitalisierung wären von einer möglichen zusätzlichen Klassifizierung als „Small- Mid-Caps“ im Land betroffen? Zum Stichtag 31. Juli 2018 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 146 Unternehmen, die die Bedingung größer gleich 250 und kleiner gleich 500 Beschäftigte erfüllen. 5. Auf welche weiteren Szenarien einer möglichen Neufassung der Definition bereitet sich das Land gegenwärtig vor? Mit der Einführung der Unternehmensgröße „Small Mid-Caps“ würde im Bereich der Regionalförderung stückweise wieder der Zustand erreicht werden, wie er im Rahmen der Regionalleitlinien bis Mitte des Jahres 2014 galt; das heißt es bestünde dann wieder die Möglichkeit, Erweiterungsinvestitionen von Unternehmen dieser Größenordnung zu fördern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2454 3 6. Welche praktischen Auswirkungen ergeben sich für das Segment KMU in Mecklenburg-Vorpommern? Mit der Erhöhung der finanziellen Schwellenwerte für KMU würde der Kreis der potenziellen Zuwendungsempfänger, beispielsweise für eine Förderung von Investitionsvorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, vergrößert. 7. Welche Auswirkungen auf die Fördermittelsituation für KMU erwartet die Landesregierung? Sollte es zu einer Anhebung der Schwellenwerte kommen, wird die Fördermittelsituation auch zukünftig ausreichend sein.