Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2457 7. Wahlperiode 10.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Zukunft der psychosozialen Prozessbegleitung und ANTWORT der Landesregierung Nach Verlautbarungen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig vom 17. Mai 2018 soll ab 2019 die Unterstützung für die psychosoziale Prozessbegleitung von 60.000 Euro auf 210.000 Euro erhöht werden. 1. In welchem Haushaltstitel wird sich diese Aufstockung um 150.000 Euro wiederfinden? 2. Wofür konkret sollen diese Mittel in der Praxis eingesetzt werden? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 3. Inwieweit werden die bisherigen Regelungen des Sozialministeriums zur Bewilligung einer „Sockelfinanzierung“ von 15.000 Euro je Landgerichtsbezirk angepasst? Die 15.000 Euro je Landgerichtsbezirk werden nicht angepasst. Ziel der Förderung ist die Erfüllung von sogenannten Querschnittstätigkeiten der psychosozialen Prozessbegleitung (die Durchführung von Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Supervision bei den im Land Mecklenburg-Vorpommern tätigen anerkannten psychosozialen Prozessbegleitern und Prozessbegleiterinnen) und die psychosoziale Betreuung außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens . Drucksache 7/2457 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Was hat die Landesregierung zu dieser Aufstockung bewogen? Es ist ein Anliegen der Landesregierung, durch eine qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens die Belastungen für Opfer zu reduzieren. 5. Ist eine Rückkehr zu einem stellenfinanzierten Modell der psychosozialen Prozessbegleitung geplant? Nein. 6. Wird die Aufstockung Auswirkungen auf den Titel der sonstigen Auslagen in Rechtssachen (0902-526.15) haben? Nein. 7. Wie viele Prozessbelegleiter waren vom 1. Juli 2017 bis zum 1. Juli 2018 in Mecklenburg-Vorpommern tätig? a) Wo genau sind sie niedergelassen? b) Welche Wochenarbeitszeit haben sie für diese Tätigkeit durchschnittlich aufgewandt? c) In welchem Umfang waren die jeweiligen Prozessbeleiter tatsächlich in Strafverfahren beigeordnet (bitte detailliert darstellen)? Zu 7 Bis zum 1. Juli 2018 verfügten neun psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter über eine Anerkennung des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Es ist rechtlich möglich, dass auch durch die Justizverwaltungen anderer Bundesländer anerkannte psychosoziale Prozessbegleiter in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2457 3 Zu a) Die durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Prozessbegleiter sind in Elmenhorst, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund/Bergen und Wackerow niedergelassen . Zu b) Zu der Wochenarbeitszeit liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu c) Die Frage wird dahingehend verstanden, dass für jede psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise für jeden psychosozialen Prozessbegleiter dargestellt werden soll, in wie vielen Strafverfahren diese beigeordnet worden sind. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele psychosoziale Prozessbegleitungen sind vom 1. Juli 2017 bis zum 1. Juli 2018 in den jeweiligen Landgerichtsbezirken bei den Gerichten beantragt worden? Wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu den gleichen Zeiträumen der vergangenen Jahre seit dem 1. Juli 2013 dar? Die von der Landesregierung nach bundesweit einheitlichen Standards erhobenen statistischen Daten weisen die Anzahl der Strafverfahren aus, die im Erhebungsquartal durch die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern in der jeweiligen Instanz abgeschlossen worden sind und in deren Verlauf ein Antrag auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin beziehungsweise eines psychosozialen Prozessbegleiters gestellt worden war. Landgerichtsbezirk I. Quartal 2017 II. Quartal 2017 III. Quartal 2017 IV. Quartal 2017 I. Quartal 2018 Neubrandenburg 1 6 7 3 5 Rostock 14 2 4 11 2 Schwerin 14 25 35 53 2 Stralsund 10 15 12 30 5 Gesamt 39 48 58 97 14 Die Statistik für das II. Quartal 2018 liegt noch nicht vor. Die beantragten Beiordnungen in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren werden statistisch nicht erfasst. Drucksache 7/2457 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die vollständige Beantwortung der Frage würde die händische Durchsicht aller im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 1. Juli 2018 bei den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern anhängigen Strafverfahren erfordern. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Die Möglichkeit, bei Gericht die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder eines psychosozialen Prozessbegleiters zu beantragen, besteht seit dem 1. Januar 2017. Zu dem davor liegenden Zeitraum können aus diesem Grund keine Angaben gemacht werden.