Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2460 7. Wahlperiode 27.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Ausbau von Solarthermie und Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie bewertet die Landesregierung den Stand des Ausbaus von Solarthermie und Photovoltaik anhand a) der Ausbauzahlen der vergangenen Jahre? b) im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Die Fragen 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. In Mecklenburg-Vorpommern sind 15.375 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.426 Megawatt (MW) installiert (Stand: 31. Dezember 2016). Damit ist das Landesziel 2025 aus der Energiepolitischen Konzeption für Mecklenburg-Vorpommer (Drucksache 6/3724 vom 20. Februar 2015) für die Solarstromproduktion von 2.000 MW bereits zu fast drei Vierteln erreicht. Für die Solarwärmeerzeugung liegen bisher keine Daten auf Ebene der Länder vor. Berechnungen der Agentur für Erneuerbare Energien e. V., Berlin, für das Jahr 2016 zufolge sind aktuell ca. 4,5 Prozent der Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern mit Solarthermieanlagen ausgestattet. Drucksache 7/2460 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Anzahl der Photovoltaikanlagen in Mecklenburg-Vorpommern, deren installierte Leistung und Stromeinspeisung haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl Photovoltaikanlagen M-V installierte Leistung Photovoltaik M-V (in MW) Stromeinspeisung Photovoltaik M-V (in MWh, ohne Selbstverbrauch) durchschnittliche Anlagenleistung (in kW) 2002 338 4 2 11,8 2003 478 5 3 10,5 2004 655 7 4 10,7 2005 951 13 8 13,7 2006 1.582 20 14 12,6 2007 2.150 30 18 14,0 2008 2.867 47 28 16,4 2009 4.316 104 52 24,1 2010 6.128 237 113 38,7 2011 8.281 438 268 52,9 2012 11.080 834 480 75,3 2013 12.782 1.045 853 81,8 2014 14.002 1.228 1.083 87,7 2015 14.780 1.365 1.217 92,4 2016 15.375 1.426 1.268 92,7 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung in Mecklenburg-Vorpommern betrug im Jahr 2016 8,7 Prozent. Die Anzahl der Photovoltaikanlagen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich seit 2010 mehr als verdoppelt. Die installierte Leistung hat sich im selben Zeitraum versechsfacht. Der Zuwachs an einspeisenden Photovoltaikanlagen hat sich jedoch seit 2013 abgeschwächt. Gleichzeitig sind aber leistungsstärkere Anlagen installiert worden. Im Vergleich der Länder liegt Mecklenburg-Vorpommern im unteren Drittel. Die Potenziale der Photovoltaik werden bisher nur unterdurchschnittlich ausgenutzt. Auch bei der Solarwärmeerzeugung liegt Mecklenburg- Vorpommern im Vergleich der Länder im unteren Drittel und hat sein Potenzial noch nicht ausgeschöpft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2460 3 2. Wie weit ist die Landesregierung bei der Erarbeitung des Leitfadens für den Ausbau der Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern? Wann ist die Veröffentlichung geplant? Das federführende Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat die Aufgabe der Strukturierung begonnen und damit die Erarbeitung eines Leitfadens entsprechend Nummer 73 der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Es ist derzeit noch nicht absehbar, wann die Arbeiten abgeschlossen sein werden. 3. Hat die Landesregierung sich ein Regelwerk für die Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erarbeitet ? a) Wenn ja, was sind die Grundzüge dieses Regelwerks? b) Wenn nicht, wann ist damit zu rechnen? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V 2016, S. 323) sieht derzeit als Grundsatz der Raumordnung vor, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen insbesondere auf Konversionsstandorten, endgültig stillgelegten Deponien oder Deponieabschnitten und bereits versiegelten Flächen errichtet werden sollen. Als Ziel der Raumordnung ist festgelegt, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden dürfen (Kapitel 5.3 Energie, Ziff. 9 Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern). Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 räumt den Bundesländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen um Ackerund Grünlandflächen zu erweitern. Förderfähig und berechtigt, sich an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zu beteiligen, sind danach auch Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“. Nach der Definition der Europäischen Kommission handelt es sich dabei um Gebiete, in denen „die landwirtschaftliche Produktion oder Tätigkeit durch die natürlichen Bedingungen erschwert wird“, die sich zum Beispiel aus klimatischen oder topografischen Bedingungen ergeben. Voraussetzung ist, dass die Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen haben (§ 37c EEG 2017). Die Landesregierung wird von dieser Verordnungsermächtigung gegenwärtig keinen Gebrauch machen. Hintergrund ist zum einen, dass das EU-Recht eine neue Ausweisung der Flächenkulisse benachteiligter Gebiete bis spätestens Ende 2018 erfordert, um weiterhin eine landwirtschaftliche Förderung benachteiligter Gebiete durchführen zu können. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt fördert die benachteiligten Gebiete, worauf sich § 37c EEG 2017 bezieht, seit 2015 nicht mehr. Drucksache 7/2460 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Somit wird es den Status bzw. eine Flächenkulisse „benachteiligtes Gebiet“, auf die sich die o. g. Verordnungsermächtigung bezieht, nicht mehr geben. Es kommt hinzu, dass aus Sicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt landwirtschaftliche Flächen außerhalb der 110-m-Streifen neben Autobahnen und Schienenwegen nicht für Freiflächenphotovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Diese Auffassung teilt auch der Bauernverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Zum anderen geht die Landesregierung derzeit davon aus, dass die Dach-/Gebäudeflächen und die Flächen, die gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2017 für Freiflächenphotovoltaikanlagen genutzt werden, ausreichend Potenzial bieten. Der Nichtgebrauch der Verordnungsermächtigung wirkt auch dem ökonomischen Druck auf landwirtschaftliche Nutzflächen entgegen. 4. Seit wann prüft die Landesregierung die Einführung eines Solarkatasters (bitte ungefähres Datum angeben)? a) Bis wann möchte die Landesregierung ein flächendeckendes Potenzialkataster aufgebaut haben? b) Mittel in welcher Höhe wurden für den Aufbau bis heute verausgabt ? c) Wie viele Mittel werden insgesamt für den Aufbau benötigt werden? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Prüfung begann unmittelbar nach Abschluss der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Die Thematik ist unter dem Aspekt Aufwand und Nutzen zudem auch mehrfach in einem größeren Kreis länderübergreifend diskutiert worden, wie zum Beispiel im Rahmen der Metropolregion Hamburg. Grundsätzlich muss zwischen Dach-/Fassadenflächen und Freilandflächen unterschieden werden. Für Dach-/Fassadenflächen existieren verschiedene Onlineangebote zur Ermittlung der Machbarkeit und Berechnung der Wirtschaftlichkeit. Für Freilandflächen gelten die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Flächen in einem 110-m-Streifen entlang der Autobahnen und Schienenwege. Die Nutzung von Flächen in benachteiligten Gebieten ist in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht vorgesehen (siehe Antwort zur Frage 3). Ein Versuchsprojekt für ein Solarkataster, das zurzeit im Landkreis Nordwestmecklenburg durchgeführt wird, soll auf Praktikabilität und mögliche landesweite Übertragung geprüft werden. Auch hierbei steht die Bewertung des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen im Vordergrund. Demzufolge wurden bisher noch keine Mittel für den Aufbau eines Solarkatasters verausgabt. Im Rahmen der oben beschriebenen Prüfung wird ein Mittelbedarf erst zu bestimmen sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2460 5 5. Auf wie vielen Gebäuden im Bestand der Landesverwaltung sind Photovoltaikanlagen mit welcher Leistung installiert (bitte Gebäude benennen und Baujahr der Photovoltaikanlage angeben)? Wie viel Prozent der im Bestand der Landesverwaltung vorhandenen Gebäude wurden mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet? Liegenschaft/Gebäude Installierte Leistung in kWp Inbetriebnahme Amt für Biosphärenreservat, Zarrentin am Schaalsee 4,0 2000 Kultur- und Informationszentrum Karower Meiler 20,5 2009 Universitätsmedizin Greifswald, Center of Drug Absorption and Transport 29,0 2010 Behördenzentrum Neubrandenburg, Halle 4 620,0 2012 Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V., Gebäude 4, Güstrow Gülzow 3,3 2014 Universität Greifswald, Laborgebäude Soldmannstraße 14 10,0 2014 Universität Rostock, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät 19,7 2015 Justizvollzugsanstalt Bützow 59,3 2017 Universität Greifswald, Center for Functional Genomics of Microbes 14,8 2017 Hochschule Wismar, Haus 18, 22 und 23 111,0 2017 Polizeirevier Heringsdorf 23,3 2018 Landesforst Mecklenburg-Vorpommern - Anstalt öffentlichen Rechts - Schulungsstätte/Jugendwaldheim (JWH) Dümmer 29,9 2015 - Forstamt Torgelow 9,88 2015 - Forstamt Güstrow 9,88 2015 - Forstamt Neu Pudagla 17,16 2016 - Forstamt Kaliß 9,88 2016 - Wisentreservat Damerow 15,08 2016 - JWH Loppin 9,36 2016 - Forstamt Dargun 9,88 2016 - Samendarre Jatznick 9,88 2016 - Forstamt Poggendorf 9,88 2016 - Forstamt Billenhagen 9,88 2016 - Forstamt Mirow 9,72 2017 - Forstamt Schildfeld 9,72 2017 - Forstamt Schuenhagen 9,72 2018 Auf 27 Gebäuden im Bestand der Landesverwaltung einschließlich der Liegenschaften der Universitäten , Universitätsmedizinen, Hochschulen und der Landesforst sind Photovoltaikanlagen installiert. Das entspricht einem Anteil von ca. 2,4 Prozent der Gebäude. Es wird darauf hingewiesen , dass ein Großteil der Gebäude aus denkmalschutzrechtlichen, baulichen oder technischen Gründen, wegen der Ausrichtung der Dachflächen oder den statischen Eigenschaften der Dachkonstruktion für die Installation einer Photovoltaikanlage ungeeignet ist. Drucksache 7/2460 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. Auf wie vielen Gebäuden im Bestand der Landesverwaltung sind Photovoltaikanlagen mit welcher Leistung geplant (bitte Gebäude benennen und Datum der geplanten Installation angeben)? Bei Neubauten sowie großen Umbaumaßnahmen wird die Installation einer Photovoltaikanlage grundsätzlich geprüft. Bei 13 Gebäuden im Bestand der Landesverwaltung sind gegenwärtig Photovoltaikanlagen geplant. Liegenschaft/Gebäude geplante Leistung in kWp geplantes Baujahr Polizeizentrum Schwerin 93,5 2018 Justizzentrum Stralsund 27,4 2019 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow, Wohnheim 10 und 11 60,0 2019 Behördenzentrum Neubrandenburg, Haus E 29,2 2019 Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, Gülzow 10,0 2019 Landesamt für Gesundheit und Soziales, Schwerin 29,1 2019 Universitätsmedizin Greifswald, Forschungscluster IIIa 23,9 2020 Jugendanstalt Neustrelitz in Prüfung 2020 Polizeihauptrevier Stralsund, Barther Straße 73 18,0 2021 Polizeihauptrevier Greifswald 8,0 2021 Behördenzentrum Rostock Blücherstraße 50,0 2022 Justizzentrum Greifswald 30,0 2022 7. Wann und wo wurde der Masterplan zur Realisierung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden in Besitz der Landesverwaltung veröffentlicht? Ein entsprechender Masterplan (Nummer 85 Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern) liegt nicht vor. Jedoch wurden im Rahmen des Projektes „Dachflächenbörse“ durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern vermietbare Dachflächen auf landeseigenen Gebäuden mit einer nutzbaren Dachfläche von jeweils mehr als 500 m² ermittelt und die beabsichtigte Vermietung u. a. auf der Website des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern bekanntgegeben.