Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2462 7. Wahlperiode 17.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Durchsuchung des Internationalen Kulturwohnprojektes e. V. (Ikuwo) in Greifswald und ANTWORT der Landesregierung Nach öffentlichen Berichterstattungen (vgl. etwa Nordkurier vom 24. Juli 2018) wurden am 19. Juli 2018 in Greifswald sowohl Vereinsräume des Ikuwo e. V. als auch eine in dem Gebäude befindliche Privatwohnung durchsucht. An dem Einsatz hätten ca. 100 zum Teil Gesichtsschutz tragende Polizeibeamte teilgenommen. Hintergrund seien strafrechtliche Ermittlungen zu Vorfällen in der Nacht vom 9. zum 10. Juni 2018. Nach einem Angriff auf einen Verbindungsstudenten seien die Täter mit einem gestohlenen Verbindungsband in das Ikuwo geflüchtet. Mehrere Personen hätten dann die Polizei am Betreten des Gebäudes gehindert. 1. Aus welchen Gründen haben die Ermittlungsbehörden die entsprechenden Durchsuchungsbeschlüsse beantragt? Im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren diente die Durchsuchung gemäß § 102 der Strafprozessordnung (StPO) zur Auffindung von Beweismitteln, insbesondere des entwendeten Verbindungsbandes sowie etwaig vorhandener Videoaufzeichnungen von der Tat. Drucksache 7/2462 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wann sind die entsprechenden Durchsuchungsbeschlüsse ergangen? Am 27. Juni 2018 und am 5. Juli 2018 erfolgte die Unterzeichnung der Durchsuchungsbeschlüsse durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Stralsund. 3. Aus welchen Gründen wurde die Durchsuchung erst ca. sechs Wochen nach dem mutmaßlichen Vorfall durchgeführt? Im Zuge der Ermittlungen wurden Durchsuchungsmaßnahmen nach § 102 StPO geprüft. Voraussetzung dafür waren vorausgehende Ermittlungen zur Identifizierung der Beschuldigten und zur Aufklärung ihrer Wohnverhältnisse, um gleichzeitig Durchsuchungen der Wohnungen realisieren zu können. Die vorangehenden Ermittlungen haben einige Tage in Anspruch genommen, sodass die Voraussetzungen für die Beantragung der Durchsuchungsbeschlüsse erst circa zwei Wochen nach der Tat vorlagen. Die beantragten Beschlüsse sind vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Stralsund sodann umgehend erlassen worden. Aufgrund des gewaltbereiten Auftretens der Beschuldigten und ihrer Unterstützer am Tattag und der darauf folgenden Gefahr einer erneuten gewalttätigen Gegenwehr war der Einsatz einer größeren Zahl von Polizeikräften zur Durchführung der Durchsuchungen erforderlich. Die dafür notwendige Einsatzplanung und Bereitstellung der Kräfte hat wiederum einige Tage in Anspruch genommen , weil es sich nicht um eine vorrangig zu bearbeitende akute Gefahrenlage handelte. Die Durchsuchung konnte so am 19. Juli 2018 mit den erforderlichen Einsatzkräften durchgeführt werden. 4. Was sind die wesentlichen Ergebnisse der Durchsuchungen? Tatrelevante Gegenstände oder Daten, wie insbesondere das entwendete Verbindungsband oder Videodateien vom Tathergang, konnten bei der Durchsuchung nicht aufgefunden werden. Als Zufallsfunde gemäß § 108 StPO wurden jedoch andere Gegenstände sichergestellt, die den Anfangsverdacht weiterer Straftaten begründen. 5. Aus welchen Gründen nahmen an dem Einsatz ca. 100 Polizeibeamte teil? Zur Realisierung der Durchsuchungsbeschlüsse wurden insgesamt 64 Polizeibeamte eingesetzt. Dieser Kräfteansatz war unter Berücksichtigung des Durchsuchungsobjektes, des Durchsuchungszwecks sowie der Eigensicherung der Polizeibeamten erforderlich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2462 3 6. Aus welchen Gründen tragen Polizeibeamte zum Teil Gesichtsschutz? Kräfte der geschlossenen Einheiten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern tragen aus Gründen des Arbeitsschutzes (schwer entflammbares Material) sowie aus hygienischen Aspekten einen Gesichtsschutz unter dem Einsatzhelm. 7. Aus welchen Gründen wurden im Rahmen der Durchsuchung ggf. Bildaufnahmen gemacht? Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen gefertigte Bildaufnahmen dienen der Dokumentation der Durchsuchung und der jeweiligen Auffindesituation vor Ort und können als Beweismittel im Strafverfahren Verwendung finden. 8. Welche Kosten sind durch den Polizeieinsatz im Rahmen der Durchsuchung entstanden? Personal- und Sachkosten werden für die angefragte Art der polizeilichen Einsätze nicht erhoben .