Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2466 7. Wahlperiode 16.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Dienstrechtliche und strafrechtliche Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Ärztlichen Vorstand der Universitätsmedizin Rostock und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Fragesteller gibt den Artikel in der Ostsee-Zeitung vom 23. Juli 2018 und die darin dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats zugeordneten Aussagen nicht zutreffend wieder. Nach Aussagen des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Universitätsmedizin Rostock habe eine Prüfung einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei ergeben, dass sich strafrechtliche Vorwürfe im Zuge der dienstrechtlichen Überprüfungen nicht erhärtet hätten. Auch seien die Handlungen des Ärztlichen Vorstands dienstrechtlich nicht relevant gewesen. Einige Handlungen seien allerdings moralisch fragwürdig (Ostsee-Zeitung vom 23. Juli 2018). 1. Aus welchen Gründen wurde die Hamburger Kanzlei mit der Überprüfung beauftragt? Die Kanzlei ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und greift auf spezifische Methoden für interne Ermittlungen und Sonderuntersuchungen in Unternehmen zurück. Eine sorgfältige Ermittlung und sichere strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts sind grundlegende Voraussetzung für eine pflichtgemäße Entscheidung des zuständigen Organs über Folgeschritte, wie etwa dienstrechtliche Konsequenzen oder auch die Geltendmachung von möglichen Schadensersatzansprüchen des Unternehmens. Drucksache 7/2466 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Kosten entstehen der Universitätsmedizin Rostock durch diese Mandatierung? Die Frage kann derzeit nicht konkret summenmäßig beantwortet werden. Die entstehenden Kosten hängen vom Aufwand ab. Dieser ist derzeit durch die Kanzlei noch nicht abschließend beziffert worden. 3. Welche wesentlichen Ergebnisse ergaben die Überprüfungen? Die Anwälte kamen zu dem Schluss, dass sich die strafrechtlichen Vorwürfe im Zuge der dienstrechtlichen Überprüfungen nicht erhärtet haben. 4. Welche Handlungen des Ärztlichen Vorstands seien nach Ergebnis der Überprüfung moralisch fragwürdig gewesen? Handlungen, die hinreichenden Anlass für eine konkrete Überprüfung auf strafrechtliche Relevanz gaben, erscheinen bereits aus diesem Grund fragwürdig. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.