Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2468 7. Wahlperiode 16.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Situation der studentischen Selbstverwaltung an staatlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Zuständigkeit für die Rechtsaufsicht über die Studierendenschaften obliegt gemäß § 24 Absatz 3 des Landeshochschulgesetzes den Hochschulleiterinnen und Hochschulleitern. Die Daten für die Beantwortung der Fragen liegen daher nicht im Bildungsministerium vor. Hier wurde eine Abfrage bei den Hochschulen vorgenommen. In deren Ergebnis ist festzuhalten, dass nicht alle im Rahmen dieser Kleinen Anfrage erfragten Angaben erfasst werden und andererseits die grundsätzlich erfassten Daten aufgrund der vorlesungsfreien Zeit gegenwärtig nicht vollständig verfügbar gemacht werden können. Zur Beantwortung der Fragen wären mithin die Erhebung und die Vervollständigung derjenigen Daten, welche seitens der Hochschulen erfasst werden, erforderlich. Die Beantwortung der Fragen würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/2468 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie setzten sich die Einnahmen der jeweiligen Institutionen der studentischen Selbstverwaltung an den staatlichen Hochschulen des Landes in den Jahren 2015, 2016, 2017 zusammen (bitte auflisten nach Hochschule , studentischer Institution, Jahr und Zusammensetzung der Einnahmenseite )? a) Welche Einnahmen wurden jeweils seitens des Landes zugeführt? b) Welche Einnahmen wurden jeweils durch Zahlungen der Hochschule bzw. Semesterbeiträge generiert? c) Wie hoch waren die jeweiligen Einnahmen durch Veranstaltungen von Studenten? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Welche Beträge zahlten die Institutionen der studentischen Selbstverwaltung in den vergangenen drei Jahren zur Förderung von anderen studentischen Institutionen, Gruppen, Seminaren, Tagungen, Veranstaltungen und Initiativen aus (bitte auflisten nach Hochschule, studentische Institution, Jahr, Zahlungsart, Zahlungsempfänger und Betrag)? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Welche Defizite, Diebstähle und Fälle von Verschuldung wurden in den Kassen studentischer Gremien in den vergangenen zehn Jahren festgestellt ? a) Wie wurde mit den jeweiligen Fällen von Defiziten, Diebstählen oder Schulden in den Kassen umgegangen, um einen Ausgleich wiederherzustellen? b) Welches Ergebnis brachten die polizeilichen Untersuchungen über das Verschwinden von ca. 300 Euro im Jahr 2010 und ca. 1.000 Euro im Jahr 2013 aus dem Tresor des AStA-Büros in Greifswald? Zu Frage 3 sowie zu Frage a) wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2468 3 Zu b) Laut Schreiben der Staatsanwaltschaft Stralsund vom 7. Januar 2011 ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 064300/000016/06/10 eingestellt worden, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Der Diebstahl von circa 1.000,- Euro aus dem Jahr 2013 wurde zur Anzeige bei der Polizei in Greifswald gebracht. Der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ist nicht bekannt. Im Rahmen der Vorkommnisse wurden die Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Bargeld verschärft. 4. Wie entwickelte sich der Anteil des Semesterbeitrags für die studentische Selbstverwaltung in den vergangenen zehn Jahren an den staatlichen Hochschulen des Landes (bitte auflisten nach Jahr, Hochschule und Betrag je Student)? Universität Rostock 2009 bis 2010: 5 Euro, 2011: 7 Euro, 2012 bis 2015: 8 Euro, seit 2016: 9 Euro. Universität Greifswald 2008 bis 2015(Sommersemester): 8 Euro, seit Wintersemester 2015/2016: 11 Euro. Hochschule für Musik und Theater seit 2014: 8 Euro. Hochschule Neubrandenburg 2008 bis 2017: 6 Euro, seit Sommersemester 2018: 10 Euro. Hochschule Stralsund: seit 2002: 5 Euro, seit dem Sommersemester 2016: 8 Euro. Hochschule Wismar: unverändert 5 Euro. Drucksache 7/2468 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie entwickelte sich die Wahlbeteiligung an den jeweiligen Hochschulen bei den verschiedenen Wahlen (bspw. Studentenparlament, Fakultätsrat und Fachschaftsrat) in den vergangenen zehn Jahren (bitte auflisten nach Hochschule, Wahl, Jahr und Wahlbeteiligung absolut sowie relativ)? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.