Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/247 7. Wahlperiode 28.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Ermittlung der Bedarfe zur Förderung von Vereinen, Projekten und Initiativen im Bereich der LSBT*I-Politik (Lesben-, Schwule-, Bisexuelle-, Transgender-, Transsexuelle- und Intersexuelle-Politik) und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Vereine, Projekte und Initiativen, die sich mit dem Thema LSBT*I befassen, werden durch die Landesregierung gefördert? In welcher Höhe erfolgt diese Förderung (bitte nach einzelnen Fördermittelempfängern aufschlüsseln)? Die Förderung von Vereinen, Projekten und Initiativen, die sich mit dem Thema LSBT*I befassen, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Für das Jahr 2017 liegen bisher Anträge vor, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Daher wird hier nur die Antragssumme aufgeführt. Träger Antragssumme 2017 in Euro Initiative Rosa-Lila Neubrandenburg 14.740,00 LSVD-Gaymeinsam e. V. Schwerin 30.400,00 SCHuLZ e. V. 8.798,00 rat+tat e. V., Rostock 5.000,00 Klub Einblick e. V. 7.185,00 Drucksache 7/247 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie werden die konkreten Bedarfe für eine Förderung von Vereinen, Projekten und Initiativen, die sich mit dem Thema LSBT*I befassen, ermittelt? Welche Förderrichtlinien liegen der Entscheidung zugrunde? Die Landesregierung reicht Zuwendungen für Vereine, Projekte und Initiativen nur aus, wenn das Land an der Erfüllung dieser Aufgabe ein besonderes Interesse hat, welches ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Ausgaben sind förderfähig, wenn sie zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig und in der Höhe angemessen sind. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Anhand dieser Grundsätze werden die im Antragsverfahren dargestellten Bedarfe ermittelt. Die Förderung erfolgt in Anwendung der Landeshaushaltsordnung, der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sowie nach den allgemeinen Fördergrundsätzen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens, unter Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 3. Welche Parameter werden zur Festsetzung der Höhe von entsprechenden Förderungen herangezogen? Parameter zur Festsetzung der Höhe von entsprechenden Förderungen sind die räumlichen, sächlichen und personellen Anforderungen des einzelnen Projektes (siehe auch Antwort zur Frage 2). 4. In welcher Form legen die geförderten Vereine, Projekte und Initiativen gegenüber der Landesregierung in Bezug auf ihre Tätigkeit Rechenschaft ab? Wo findet man diese Informationen? Die Rechenschaftslegung der geförderten Vereine, Projekte und Initiativen gegenüber der Landesregierung in Bezug auf ihre Tätigkeit erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung . Die Verwendungsnachweise werden der Bewilligungsbehörde vorgelegt.