Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2470 7. Wahlperiode 14.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Sprengstoff-, Rüstungs- und Munitionsaltlasten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Schweriner Volkszeitung vom 7. Juli 2018 gibt es in Mecklenburg- Vorpommern knapp 800 Flächen zuzüglich 37 Flächen in der Ostsee, die durch Munition und Kampfmittel belastet sind. 1. Wie hoch ist laut Kenntnis der Landesregierung das Volumen an Rüstungsaltlasten oder sonstigem entsorgten Material aus Bomben, Granaten, Minen, Munition und anderen Kampfmitteln in der deutschen Ostsee, den Gewässern und Landflächen Mecklenburg und Vorpommerns? 2. Wo befinden sich die kontaminierten Flächen? Gibt es einen landesweiten Flächenplan, der die kontaminierten Flächen ausweist? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Das Kampfmittelkataster für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird seit dem Jahr 2000 zentral geführt. In dem Kataster sind 798 Flächen mit einer Gesamtfläche von 154.979,99 Hektar als kampfmittelbelastet erfasst (Stand 03/2018). Davon befinden sich 761 Flächen mit circa 90.000 Hektar im Landesbereich, 37 Flächen mit rund 65.000 Hektar liegen im Bereich der Ostsee vor der Küste des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Die Menge (Anzahl, Tonnage) der auf diesen Flächen insgesamt vorliegenden Kampfmittel ist nicht zu ermitteln. Drucksache 7/2470 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Strategien und Pläne verfolgt die Landesregierung bezüglich der Bergung und Vernichtung dieser Altlasten? Kampfmittel werden nach gegebener Priorität geräumt. Entscheidungsmerkmale dafür sind die Gefährdungspotenziale der Kampfmittel. Eine vorsorgliche Absuche eines Grundstückes nach Kampfmitteln ist Sache des Eigentümers beziehungsweise der Bauherren und muss von diesen finanziert werden. Von der Erhebung der Verwaltungsgebühren und Auslagen kann gegenüber öffentlich-rechtlichen Grundstückseigentümern im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses (insbesondere bei der vorsorglichen Sondierung von Kampfmitteln auf landeseigenen Liegenschaften und auf Liegenschaften, die dem kulturellen, sportlichen und sonstigen Allgemeinwohl der Bürger dienen) ganz oder teilweise abgesehen werden. Für Auftragsvergaben an private Fachfirmen , die die entsprechenden Qualifikationen und Berechtigungen haben und für diese Aufgaben beauftragt werden, sind im Haushaltsplan des Landes für 2018 1,25 Millionen Euro und für 2019 1,35 Millionen Euro eingeplant. Beim Auffinden von Kampfmitteln werden von kommunalen und privaten Grundstückseigentümern grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Auf Bundesliegenschaften ebenso wie auf vom Bund mit entsprechenden Ausschlussklauseln verkauften Liegenschaften muss der Eigentümer sowohl die vorsorgliche Absuche als auch die Gefahrenabwehr finanzieren. Hierauf hat die Landesregierung keinen Einfluss. 4. Wie viele Taucher, Experten und autonome Roboter werden nach Kenntnis der Landesregierung zurzeit zur Überwachung, Bergung und Vernichtung der Altlasten eingesetzt? Bewertet die Landesregierung eine zusätzliche Einstellung als sinnvoll? Der Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern (MBD M-V) hat als Dezernat 320 des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 36 Mitarbeiter, die im Bereich Luftbildauswertung /Gefahrenerkundung und den vier Außenstandorten (zum Teil auch als Taucher) tätig sind. Hinzu kommen beauftragte Fachfirmen, die entweder von Grundstückseigentümern/Bauherren direkt beauftragt wurden oder die im Auftrag des MBD M-V tätig werden. Die Anzahl der dort tätigen Mitarbeiter ebenso wie die von diesen Firmen eingesetzten Taucher und ROV (Remotely Operated Vehicle) hängt von den einzelnen Aufträgen ab, schwankt daher je nach Auftragslage und kann nicht benannt werden. „Autonome“, das heißt sich in ihrer Umgebung selbstständig bewegende und agierende Roboter ohne Fernsteuerung befinden sich nach Kenntnis des MBD M-V für den Bereich der Suche nach Kampfmitteln erst im Versuchsstadium. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2470 3 5. Gibt es Fischereiverbote aufgrund dieser Altlasten? Wenn ja, wo? Generelle Fischereiverbote aufgrund von Kampfmitteln sind der Landesregierung nicht bekannt. In Einzelfällen werden nach dem Auffinden von einzelnen Kampfmitteln in Gewässern durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt Warnmeldungen herausgegeben, mit denen auch das Ankern und Fischen untersagt wird, bis das entsprechende Kampfmittel beseitigt wurde. 6. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, dass der Bau oder die Anbindung von Offshorewindparks, Pipelines oder Unterseekabeln aufgrund von Altlasten beeinträchtigt wird? Wie unter der Antwort zu Frage 3 angeführt, ist eine vorsorgliche Absuche einer Fläche nach Kampfmitteln Sache des Eigentümers beziehungsweise des Bauherren und muss von diesem bezahlt werden. Dies gilt auch für Baumaßnahmen auf dem Meeresgrund, wie dem Bau oder der Anbindung von Offshore Windparks, Pipelines oder Unterwasserkabeln. Ebenso wie an Land werden die Baumaßnahmen insofern in kampfmittelbelasteten Flächen durch die erforderliche Kampfmittelsuche und gegebenenfalls Bergung beeinträchtigt. Beim Bau der Offshore-Netzanbindung des Windpark-Clusters Westlich Adlergrund stieß im Sommer 2015 die Vorhabenträgerin 50Hertz im Zuge der Kampfmittelortung auf einen Verdachtspunkt. Das weitere Vorgehen erfolgte in Absprache mit dem Munitionsbergungsdienst .