Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2472 7. Wahlperiode 24.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Landwirtschaftliche Beratungsdienste in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Dienstleister bieten in Mecklenburg-Vorpommern Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen an? Das Angebot für Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen ist überregional und sehr spezifisch. Der Landesregierung liegt insofern kein vollständiger Überblick über Dienstleister, die Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern anbieten, vor. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu Fragen 2 und 4 verwiesen. 2. Welche dieser Dienstleister werden dabei vom Land gefördert? Wie hoch war die Förderung seit 2010 (bitte nach Jahren aufschlüsseln mit Angabe des Zweckes der Förderung)? Im Rahmen der Förderung von Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Beratungsanbieter anerkannt: - Roger Meyer zur Capellen, - Hanseatische Umwelt CAM GmbH, - Öko-BeratungsGesellschaft mbH, - Unternehmensberatung Uwe Schmidt, - Ökoring e. V., - BIOPARK Markt GmbH, - LMS Agrarberatung GmbH. Drucksache 7/2472 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Aufschlüsselung der Förderung von 2010 bis einschließlich 2015 ist nicht möglich, weil eine Beratungsförderung erst im Zuge der aktuellen EU-Förderperiode eingeführt wurde. Im Haushaltsjahr 2016 wurden in der Beratungsförderung Zuwendungen in Höhe von insgesamt 363.367 Euro ausgezahlt. In der nachfolgenden Übersicht findet sich die Anzahl angezeigter landwirtschaftlicher Unternehmen nach Beratungsschwerpunkten (= Zweck) in der Förderung landwirtschaftlicher Beratungsleistungen: Beratungsschwerpunkt 2016 Anzahl gesamt Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand 94 Dem Klima und Umwelt zugutekommende, landwirtschaftliche Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen 16 Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels 50 Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung 7 Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft 4 Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz 18 Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren 72 Diversifizierung, einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen 1 Fragen des Ökolandbaus 197 Gesamt 459 Im Haushaltsjahr 2017 wurden in der Beratungsförderung Zuwendungen in Höhe von insgesamt 271.334 Euro für 197 endbegünstigte (Landwirtschaftsbetriebe) ausgezahlt. Eine endgültige Übersicht nach Beratungsschwerpunkten (Zweck) liegt derzeit noch nicht vor. Darüber hinaus wird in der LMS Agrarberatung GmbH der Unternehmensbereich „Büro für Existenzsicherung - sozioökonomische Beratung“ institutionell gefördert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2472 3 Jahr Förderung in Euro 2018 462.000 2017 554.588 2016 551.400 2015 450.000 2014 423.129 2013 438.320 2012 477.980 2011 450.000 2010 450.000 Aufgabe der sozioökonomischen Beratung in der LMS Agrarberatung GmbH ist es, vorrangig Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Landwirtschaft zu beraten, die aufgrund wirtschaftlicher oder aufgrund anderer Probleme Entscheidungshilfen zur betrieblichen und beruflichen Neuorientierung benötigen. Die auf freiwilliger Basis in Anspruch genommene Beratung umfasst in erster Linie eine gezielte betriebswirtschaftliche Beratung, die unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Sicherung erfolgt. 3. Wie viele Betriebe nahmen in Mecklenburg-Vorpommern in den zurückliegenden fünf Jahren jeweils eine externe Beratung in Anspruch? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 4. Unterhält das Land eigene Beratungsdienste/-einrichtungen? a) Wenn ja, welche sind das? b) Welche Beratungsdienstleistungen werden angeboten? Das Land ist mit 99,11 Prozent Mehrheitsgesellschafter der LMS Agrarberatung GmbH. Die LMS Agrarberatung GmbH bietet insbesondere folgende Beratungsdienstleistungen an: Unternehmensbereich Agrarberatung: - Komplexe betriebswirtschaftliche und produktionstechnische Unternehmensberatung in den Bereichen Marktfruchtbau, Gartenbau, Rinder- und Milchproduktion, Schweineproduktion, - Sozioökonomische Beratung, - Beratung von Ökobetrieben, Drucksache 7/2472 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 - Betriebsindividuelle Grund- und Schwachstellenanalysen, - Unternehmenskonzepte, Businesspläne, - Planung von Investitionsvorhaben und Betriebsentwicklungen, - Beantragung von Förderungen und Begleitung bei Investitionsvorhaben, - Liquiditätsplanung und Controlling, - Betriebszweigauswertung, Buchabschlussauswertung und Kommentierung, - Betriebsvergleiche (horizontal und vertikal), - Betriebsindividuelle Beratung, Gruppengespräche, Seminare, Workshops, Exkursionen, - Unterstützung bei behördlichen Anforderungen, - Bündelung von Einkauf und Verkauf von Produkten über die Erzeugergemeinschaft (EZG), - Beratung zur betrieblichen Einführung von Qualitätssicherungssystemen, - Aktuelle Information über Fachbeiträge, firmeneigene Zeitschriften und Rundschreiben, - Erstellung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Unternehmensbereich landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB): - Düngung, Düngeplanung und Anwendung von Düngestoffen, - landwirtschaftliche Abfallverwertung (Klärschlamm/Kompost), - Bodenschutz (Wind-, Wassererosion, Schadstoffeinträge), - landwirtschaftlicher Wasserschutz (WSG), - Beratung zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL-Beratung), - Düngungsoptimierung, landwirtschaftlicher Wasserschutz, Verbesserung der Nährstoffeffizienz . Durch den Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) werden mit der Schaderregerdiagnose, den landesweiten Fortbildungsveranstaltungen und den Warndienstmitteilungen den landwirtschaftlichen Unternehmen Beratungsangebote bereitgestellt. 5. Werden Landwirtschaftliche Unternehmen, die eine externe Beratung in Anspruch nehmen, bei den Beratungskosten vom Land unterstützt? Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Agrarbereich mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige Umwelt und Natur schonende sowie an den Klimawandel angepasste und anpassungsfähige tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft zu entwickeln, die einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität und zur Landschaftspflege leistet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2472 5 Gefördert werden einzelbetriebliche Beratungsvorhaben sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen , die der Entwicklung des ländlichen Raumes dienen und folgende Beratungsschwerpunkte enthalten: 1. Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, 2. dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftliche Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen, 3. Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels , 4. Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung, 5. Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft, 6. Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz, 7. Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren, 8. Diversifizierung, einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen, 9. Fragen des Ökolandbaus. Die Beratungsleistungen im Unternehmensbereich landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) sind auf der Grundlage des LMS-Beleihungsgesetzes vom 19. Juli 1994 und folgenden Verordnungen für den Landwirt kostenfrei. Die sozioökonomische Beratung im Unternehmensbereich Büro für Existenzsicherung (BEX) ist auf Basis einer institutionellen Förderung für die Landwirte kostenfrei. Die Beratung zur Umsetzung der WRRL ist auf der Grundlage von Kostenerstattungen durch das Land für den Landwirt kostenfrei. Weiterhin ist die in der Antwort zu Frage 4 dargestellte Beratung des Pflanzenschutzdienstes des LALLF kostenfrei. Siehe auch Antwort zu Frage 2. 6. Sieht die Landesregierung weiteren Bedarf für den Ausbau der Beratung im landwirtschaftlichen Bereich? Nein. Die Entscheidung, eine Beratungsdienstleistung in Anspruch zu nehmen, ist in erster Linie eine Entscheidung des einzelnen Unternehmens. Zielstellung der Landesregierung ist, dass landwirtschaftliche Unternehmen verstärkt Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.