Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2473 7. Wahlperiode 14.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Modellvorhaben zum Mobilfunkausbau und ANTWORT der Landesregierung Laut Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 7/1030 setzt sich die Landesregierung für den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze in Mecklenburg-Vorpommern ein. Im Presseinterview mit dem Nordkurier vom 19. Juli 2018 Vorpommern erwähnt der Staatssekretär Dahlemann ein Modellvorhaben zum Mobilfunkausbau, an dem derzeit gearbeitet wird. 1. Welche konkreten Maßnahmen hat das Land bisher unternommen, um den Mobilfunkausbau voranzubringen? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 3, a), b) und c) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1030 verwiesen. 2. In welchen Gremien und zu welchen Themen hat die Landesregierung die Interessen des Landes konkret eingebracht (vergleiche Frage 3 in oben genannter Drucksache)? Mit welchem Ergebnis? Die Landesregierung begleitet den Mobilfunkausbau im Digitalisierungsbeirat M-V auf Landesebene, in dem Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung vertreten sind. Der Digitalisierungsbeirat M-V soll dazu beitragen, die Auswirkungen von Digitalisierung und Wirtschaft 4.0 auf die Gesellschaft zu ermitteln und als Ideengeber für die Entwicklung einer umfassenden Strategie zu fungieren. Drucksache 7/2473 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Gremien auf Bund-Länder-Ebene sind die Ministerpräsidentenkonferenz und die Fachministerkonferenz . Am 12. Juli 2018 fand ein Mobilfunkgipfel mit Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Telekommunikationsanbietern statt. Dabei wurden Maßnahmen diskutiert, wie die Mobilfunkversorgung in Deutschland flächendeckend und leistungsstark garantiert werden kann. Diese Vertreter haben sich auf eine gemeinsame Erklärung verständigt (siehe https:// www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/mobilfunkgipfel.html?nn=12830). Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat die Ergebnisse des Gipfels zum Anlass genommen, die Vorstände der Mobilfunknetzbetreiber zu einem gemeinsamen Dialog in den Arbeitsstrukturen des Digitalisierungsbeirates M-V und zur Umsetzung der Vereinbarung im Land einzuladen. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung ist ferner im Beirat der Bundesnetzagentur vertreten. Die Landesregierung setzt sich für den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze in Mecklenburg-Vorpommern ein und wird über den Beirat der Bundesnetzagentur auf die Vergabebedingungen und Vergaberegeln einschließlich Versorgungsverpflichtungen einwirken. Die in diesem Jahr zu versteigernden Frequenzen enthalten auch ein Frequenzband für 5G-Nutzung. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern wird eine Strategie für die schrittweise Einführung von 5G benötigt, die sowohl Pilotprojekte für Ballungszentren aber auch Lösungen für Anwendungen in ländlichen Regionen berücksichtigt. 3. Welche Inhalte werden in dem Modelvorhaben zum Mobilfunkausbau erarbeitet? 4. Welche Zielstellung wird mit dem Modellvorhaben verfolgt? Welche Ergebnisse erhofft sich die Landesregierung? 5. Wer ist außer dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung noch beteiligt an dem Vorhaben und warum? 6. Inwieweit sind die Kommunen in diesen Prozess involviert? 7. Stellt das Land hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung? a) Wenn ja, wie viele? b) Wenn ja, aus welchem Haushaltstitel? Die Fragen 3 bis 7 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat für die Ländlichen Gestaltungsräume vier Modellregionen definiert. In der Modellregion „Amt am Stettiner Haff, Amt Torgelow-Ferdinandshof und Seebad Ueckermünde“ diskutieren zurzeit kommunale Vertreter die besonderen Herausforderungen durch den nur lückenhaften Mobilfunkausbau. Hierzu wird der rechtliche Handlungsrahmen geprüft. Vorrang hat jedoch der Ausbau durch die Mobilfunkanbieter. Vom Bund wurde in der gemeinsamen Erklärung zum Mobilfunkgipfel am 12. Juli 2018 die Prüfung einer Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Gebieten zugesagt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2473 3 8. Welche Rolle wird in Sachen Mobilfunkausbau dem Bund zugeordnet? Welche Forderungen hat das Land diesbezüglich insbesondere an den Bund? Nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes unterliegt die Telekommunikation der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes. Dabei hat der Bund flächendeckende angemessene und ausreichende Dienstleistungen nach Artikel 87f des Grundgesetzes zu gewährleisten. Die Aufgaben des Mobilfunkausbaus werden durch die Bundesnetzagentur wahrgenommen. Die Forderungen des Landes gegenüber der Europäischen Union und dem Bund sind in die Brüsseler Erklärung der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. März 2018 eingeflossen (siehe https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/ download.php?datei_ id=1598209). In der gemeinsamen Erklärung zum Mobilfunkgipfel werden diese Forderungen mit Lösungsansätzen aufgegriffen.