Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2479 7. Wahlperiode 24.09.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Besitz und Nutzung von Immobilien durch Personen und Organisationen der extrem rechten Szene und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung geht davon aus, dass mit dem im Fragetext verwendeten Begriff „extrem rechte Szene“ die rechtsextremistische Szene gemeint ist. Nur diese unterliegt dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden. Zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage wurden solche Immobilien berücksichtigt, die regelmäßig rechtsextremistischen Aktivitäten dienen (z. B. Veranstaltungsorte rechtsextremistischer Veranstaltungen , Betriebsstätten von Unternehmen mit Bezug zur rechtsextremistischen Szene). Aus datenschutzrechtlichen Gründen unterbleibt eine namentliche Nennung der Eigentümer, Betreiber und Besitzer sowie die Veröffentlichung privater Finanzierungsdaten. Drucksache 7/2479 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung im Einzelnen darüber, ob und wenn ja, inwiefern Personen, Parteien, Vereine, Organisationen oder Gewerben der extrem rechten Szene über eigene Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten , Grundstücke) bzw. über (uneingeschränkte) Zugriffsmöglichkeiten auf Immobilien in Mecklenburg-Vorpommern verfügen? a) Welche Immobilien sind nach Kenntnis der Landesregierung im Besitz von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte nach Ort, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzerin/ Besitzer und Betreiberin/Betreiber auflisten)? b) Welche Immobilen werden nach Kenntnis der Landesregierung dauerhaft von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben genutzt, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte nach Ort, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzung, Partei/Verein/Organisation/Einzelperson/genauer Szenezugehörigkeit auflisten)? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Immobilie Ort Erwerb/ Nutzungsbeginn Nutzung Eigentümer Besitzer/ Betreiber „Thinghaus“ Grevesmühlen August 2008, Nutzung seit 09.04.2010 Büroräume, Veranstaltungen Angehöriger der Neonaziszene Angehörige der Neonaziszene Wohngrundstück Gägelow, OT Jamel Dauerwohnsitz , Dauernutzung Wohnen, private und szeneinterne Veranstaltungen Angehörige der Neonaziszene Angehöriger der Neonaziszene „Festwiese“ Gägelow, OT Jamel Entfällt, Nutzung seit ca. Februar 2018 Szeneinterne Veranstaltungen Gemeinde Gägelow Angehörige der Neonaziszene Mehrfamilienhaus Lübtheen Nutzung seit Juli 2012 Büro NPD- Mitglied Junge Nationaldemokraten „Kulturraum Lübtheen“ Lübtheen Entfällt, Nutzung seit Juni 2012 Szeneinterne Veranstaltungen Privatperson NPD-Kreisverband Westmecklenburg Europa-Büro der NPD Wismar Entfällt, Nutzung seit 11.06.2016 Wahlkreisbüro Privatperson NPD-Abgeordneter im Europaparlament Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2479 3 Immobilie Ort Erwerb/ Nutzungsbeginn Nutzung Eigentümer Besitzer/ Betreiber Ehemaliger Dorfkonsum Klein Belitz September 2014, Nutzung seit 27.11.2015 Büro, szeneinterne Veranstaltungen NPD- Mitglied NPD, Neonaziszene Gastronomiegebäude Malchow Entfällt, Nutzung seit Mai 2017 Szeneinterne Veranstaltungen Privatperson Lokaler Verein Halle Stralsund Entfällt, Nutzung seit 2014 Szeneinterne Veranstaltungen Firma HUSKARLAR MOTORCLUB „Haus Jugendstil“ Anklam Mai 2007, Nutzung seit Mai 2007 Büroräume, szeneinterne Veranstaltungen Angehörige der Neonaziszene Angehörige der Neonaziszene Gewerbeobjekt Neustrelitz Entfällt, Nutzung seit Oktober 2003 Gewerbe Privatperson Angehöriger der Neonaziszene „Braunes Haus“ Waren (Müritz) Nutzung seit 04.08.2008 Wohnen, szeneinterne Veranstaltungen NPD- Mitglied NPD-Mitglieder, lokale Neonaziszene „Nationales Wohnprojekt“ Klein Bünzow, Ortsteil Salchow Nutzung seit 01.10.1999 Szeneinterne Veranstaltungen Angehöriger der Neonaziszene Angehöriger der Neonaziszene Garage Löcknitz Nutzung seit mindestens April 2008 Szeneinterne Veranstaltungen Angehöriger der Neonaziszene Angehöriger der Neonaziszene Szeneladen „New Dawn“ Anklam Entfällt, Nutzung seit April 1998 Verkaufsraum Einzelhandel Privatperson Angehöriger der Neonaziszene Im Übrigen wird auf die Berichterstattung in der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen. Drucksache 7/2479 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zur Finanzierung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Immobilien? Dazu liegen der Landesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 3. Zu welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Immobilien liegen der Landesregierung Informationen vor, dass diese von öffentlicher Hand bzw. von Einrichtungen der Länder, Landkreise oder Kommunen verkauft, vermietet oder überlassen wurden (unter Angabe, welche Einrichtung oder welcher Teil der öffentlichen Hand die Immobilie verkauft, vermietet oder überlassen hat)? Die „Festwiese“ in Gägelow wurde durch die Gemeinde Gägelow verpachtet. 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen, Parteien, Vereine, Organisationen oder Gewerbe der extrem rechten Szene seit 2010 versuchten - gegebenenfalls unter Vortäuschung falscher Kauf- und Nutzabsichten - Liegenschaften des Landes, der Landkreise und/oder Gemeinden zu kaufen? Wenn ja, um welche Liegenschaften handelte es sich im Einzelnen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Verfügen nach Kenntnis der Landesregierung Kaufverträge, die durch Einrichtungen der öffentlichen Hand ausgestellt werden, über etwaige Widerrufs- und/oder Rückkaufmöglichkeiten, sollte sich der Interessent und/oder Käufer als Angehöriger der extrem rechten Szene herausstellen und die Annahme bestehen, dass die infrage stehende Immobilie künftig durch Personen, Parteien, Vereine, Organisationen oder Gewerbe der extrem rechten Szene genutzt werden soll? Nach Kenntnis der Landesregierung beinhalten Kaufverträge über den Verkauf von Immobilien der öffentlichen Hand keine solchen Regelungen. Es wird zum Zwecke weiterer Informationen auf das „Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch die rechtsextremistische Szene sowie zu rechtlichen Handlungsoptionen in den Kommunen“ sowie den „Runderlass des Ministers an die Kommunen zur Vermietung von öffentlichen Einrichtungen an rechts- oder linksextremistische Gruppen“ verwiesen, welche auf der Website: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Sicherheit/Rechtsextremismus / einsehbar sind und heruntergeladen werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2479 5 6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die „Mecklenburg-Vorpommersche Strukturentwicklungs-Genossenschaft eG“ (MVSE) vor? Die „Mecklenburg-Vorpommersche Strukturentwicklungsgenossenschaft“ wurde im Juli 2016 gegründet. Ihr Ziel ist es eigenen Angaben zufolge, primär Wohn- und Gewerberaum zur Verfügung zu stellen, aber auch die Gründung und den Erhalt von Firmen zu unterstützen, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Die hier bekannten Mitglieder der Genossenschaft gehören der rechtsextremistischen Szene an. Ergänzend wird auf den Verfassungsschutzbericht 2017, Seite 35 und 36 verwiesen. 7. Verfügt die „Mecklenburg-Vorpommersche Strukturentwicklungs- Genossenschaft eG“ (MVSE) über eigene Immobilien? Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen? Die „Mecklenburg-Vorpommersche Strukturentwicklungsgenossenschaft“ verfügt nach Kenntnis der Landesregierung noch über keine eigenen Immobilien. Ihren Sitz hat sie jedoch im „Thinghaus“, sodass die Genossenschaft dieses Objekt entsprechend nutzen kann. 8. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen, Parteien, Vereine, Organisationen oder Gewerbe der extrem rechten Szene Bestrebungen aufweisen, gezielt Immobilien zu erwerben? Wenn ja, lässt sich seit 2010 hinsichtlich der Kaufbestrebungen eine Entwicklung feststellen? Die rechtsextremistische Szene ist bestrebt, Immobilien zu erwerben, um dort eigene Aktivitäten zu entfalten. Auf die Antworten zu Frage 1, a) und b) wird Bezug genommen. 9. Welche Einschätzung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Bedeutung und Funktion von Immobilien, auf die Personen, Parteien, Vereine, Organisationen oder Gewerbe der extrem rechten Szene (uneingeschränkte) Zugriffsmöglichkeiten haben bzw. die sich im Besitz selbiger befinden? Eigene Immobilien dienen der rechtsextremistische Szene zur Durchführung interner Veranstaltungen und damit dem Zusammenhalt der Szene insgesamt. Zur Bedeutung der Schaffung einer Immobilieninfrastruktur wird ergänzend auf die Berichterstattung zum Projekt „Casa Pound“ im Verfassungsschutzbericht 2013, Seite 33 fortfolgende, verwiesen.