Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2480 7. Wahlperiode 13.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE „Combat 18“-Bezüge in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im September 2017 durchsuchten Beamte der Spezialeinheit der Bundespolizei „GSG 9“ zwölf mutmaßliche Mitglieder der militant-neonazistischen Gruppierung „Combat 18“, die sich auf dem Rückweg von einem Schießtraining im tschechischen Cheb nach Deutschland befanden, wobei zwei Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet wurden (https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismusdeutsche -neonazis-nach-waffentraining-in-tschechien-aufgegriffen- 1.3734134). Anlässlich dieses Vorkommnisses stellte ich im Januar 2018 eine Kleine Anfrage, ob sich unter den kontrollierten Personen auch Neonazis aus Mecklenburg-Vorpommern befunden hätten und ob der Landesregierung sonstige Bezüge oder Mitgliedschaften von Personen aus Mecklenburg-Vorpommern zur Gruppierung „Combat 18“ bekannt sind. In der Antwort (Drucksache 7/1669) hieß es lediglich, dass eine Beantwortung der Fragen im Rahmen einer der Öffentlichkeit zugänglichen Kleinen Anfrage nicht möglich sei und aus Gründen des Geheimschutzes eine Unterrichtung nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission erfolgen könne. Einer der am Schießtraining beteiligten und in diesem Zusammenhang wegen der fahrlässigen Einfuhr von Munition verurteilten Personen ist der aus Greifswald stammende Stanley R. Bei Stanley R. soll es sich möglicherweise um den Europa-Chef von „Combat 18“ handeln (LT- Drucksache NRW 16/14400, S. 147). Das antifaschistische Recherche- Kollektiv „EXIF“ veröffentlichte im Juli 2017 ein umfassendes Dossier zu „Combat 18“ in Deutschland (https://exif-recherche.org/?p=4399). Demnach bestehe „Combat 18“-Deutschland derzeit als ein fest organisiertes Netzwerk aus circa 50 Personen. Die Mitglieder wiederum verstünden sich dabei als das „originale Combat 18“, das den bewaffneten Arm des seit dem Jahr 2000 in Deutschland verbotenen „Blood and Honour“- Netzwerkes repräsentiere. Drucksache 7/2480 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 „Combat 18“ propagierte als bewaffneter Arm von „Blood and Honour“ seit seiner Gründung zu Beginn der 1990er-Jahre die Bewaffnung der extrem rechten Szene sowie den bewaffneten Untergrundkampf nach dem Vorbild des sogenannten führerlosen Widerstandes. In Europa kam es in den vergangenen Jahrzehnten zu tödlichen Anschlägen und Mordversuchen durch Neonazis, die mit dem internationalen „Combat 18“-Netzwerk in Verbindung standen bzw. diesem angehörten. Auch das Kerntrio des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) - Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt - soll laut EXIF bereits 1998 nach Kenntnis Thüringer Sicherheitsbehörden „zum harten Kern der Blood & Honour-Bewegung“ gezählt haben. Neben Stanley R. gäbe es laut EXIF weitere personelle Bezüge von „Combat 18“-Deutschland nach Mecklenburg-Vorpommern. So seien der in Malchin lebende Alexander M. sowie der in Bad Sülze wohnhafte Martin K. dem neonazistischen Netzwerk zuzurechnen. 1. Verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse, die auf die Existenz einer „Combat 18“-Struktur und auf Bezüge nach Mecklenburg- Vorpommern hindeuten? Der Landesregierung ist die aktuelle Medienberichterstattung bekannt. Gleichwohl können Einzelheiten zum Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht mitgeteilt werden. Eine Veröffentlichung würde Rückschlüsse auf die Art und Weise der Informationsgewinnung zulassen und damit zu einer Beeinträchtigung der Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages der Verfassungsschutzbehörden führen. Daher ist eine Sachstandsdarstellung nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 27 fortfolgende des Landesverfassungsschutzgesetzes möglich. 2. Handelt es sich bei „Combat 18“-Deutschland und/oder einzelnen Personen mit Verbindungen zum „Combat 18“-Netzwerk um ein Beobachtungsgegenstand des Verfassungsschutzes Mecklenburg- Vorpommern? Ja. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2480 3 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass bei „Combat 18“- Deutschland ein rechtsterroristisches Gefahrenpotenzial vorliegt? Die Landesregierung teilt die Auffassung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dass die Gruppierung „Combat 18 Deutschland“ insbesondere vor dem Hintergrund der gewalttätigen Historie der Gruppe in ihrer Anfangszeit in Großbritannien als grundsätzlich gewaltbereit und waffenaffin zu bewerten ist und daher einer intensiven Beobachtung bedarf. Ziel ist es dabei, mögliche Radikalisierungstendenzen auch im Hinblick auf ein mögliches rechtsterroristisches Gefahrenpotenzial frühzeitig zu erkennen und die Strafverfolgungsbehörden rechtzeitig einzubinden.