Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2481 7. Wahlperiode 17.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Matthias Manthei und Ralf Borschke, Fraktion der BMV Kommunale Straßenbaurichtlinie und ANTWORT der Landesregierung Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Kommunale Straßenbaurichtlinie - KommStrabauRL M-V) tritt am 31. Dezember 2019 außer Kraft. 1. Plant die Landesregierung die Gültigkeit der Kommunalen Straßenbaurichtlinie zu verlängern? Wenn nicht, warum nicht? Der Haushaltsgesetzgeber wird über eine Förderung kommunaler Straßenbaumaßnahmen im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2020/2021 entscheiden. In Abhängigkeit hierzu steht eine eventuelle Verlängerung der Kommunalen Straßenbaurichtlinie. 2. Was passiert ab dem 1. Januar 2020 mit den Mitteln, die bis dahin für Förderungen gemäß der Kommunalen Straßenbaurichtlinie bereitgestellt wurden? Die bis zum 1. Januar 2020 für konkrete Projekte gebundenen Fördermittel werden im Rahmen des Resteverfahrens 2019 in das Haushaltsjahr 2020 übertragen, um eine Ausfinanzierung der bewilligten kommunalen Straßenbaumaßnahmen gewährleisten zu können. Drucksache 7/2481 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Bundesmittel wurden insgesamt in den Jahren 2015, 2016 und 2017 an das Land Mecklenburg-Vorpommern für die kommunalen Straßen (Gemeindeverkehrsfinanzierung) ausgereicht? Die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz unterliegen seit 2014 nur einer allgemeinen investiven Zweckbindung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellte speziell für kommunale Straßenbauvorhaben keine Bundesmittel zur Verfügung, sondern reichte Landesmittel sowie Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für kommunale Straßenbaumaßnahmen aus. In der Summe wurden hierfür in den Jahren 2015 bis 2017 Mittel in Höhe von circa 41,63 Millionen Euro ausgereicht. 4. Wie soll die Förderung von Straßenbauvorhaben in Kommunen ab 2020 geregelt werden? Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen.