Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2488 7. Wahlperiode 15.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Arten von Bienen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Arten von Wildbienen sind in Mecklenburg-Vorpommern heimisch? In Mecklenburg-Vorpommern sind 313 Bienenarten heimisch. 2. Welche dieser Arten stehen auf der Roten Liste? Welchen Gefährdungskategorien (RL 1 - RL 3 bzw. RL G) sind diese Arten zuzuordnen? RL 1 RL 2 RL 3 RL G Andrena simillima Bombus confusus Dasypoda argentata Lasioglossum laeve Nomada braunsiana Nomada mutabilis Osmia papaveris Ammobates punctatus Andrena chrysopyga Andrena marginata Andrena nasuta Andrena nigriceps Andrena schencki Andrena suerinensis Andrena tarsata Andrena thoracica Anthophora plagiata Andrena argentata Andrena coitana Andrena combinata Andrena stragulata Andrena fulvago Andrena fulvida Andrena gelriae Andrena hattorfiana Andrena niveata Andrena nycthemera Andrena pilipes Andrena apicata Andrena semilaevis Colletes impunctatus Hylaeus punctulatissimus Nomada distinguenda Nomada integra Nomada roberjeotiana Nomada similis Drucksache 7/2488 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 RL 1 RL 2 RL 3 RL G Bombus distinguendus Bombus muscorum Bombus pomorum Bombus quadricolor Bombus subterraneus Coelioxys brevis Dioxys tridentata Dufourea halictula Dufourea inermis Eucera dentata Eucera macroglossa Lasioglossum prasinum Lasioglossum tarsatum Megachile apicalis Megachile genalis Megachile lagopoda Megachile ligniseca Nomada argentata Nomada baccata Nomada femoralis Osmia mustelina Rophites quinquespinosus Thyreus orbatus Andrena rosae Anthidium byssinum Anthophora aestivalis Anthophora bimaculata Bombus humilis Bombus jonellus Bombus ruderarius Bombus veteranus Coelioxys afra Coelioxys conoidea Colletes fodiens Colletes marginatus Dufourea dentiventris Dufourea minuta Epeolus cruciger Eucera interrupta Halictus leucaheneus Halictus quadricinctus Halictus sexcinctus Hylaeus pectoralis Lasioglossum aeratum Lasioglossum brevicorne Lasioglossum costulatum Lasioglossum intermedium Lasioglossum laevigatum Lasioglossum lineare Lasioglossum majus Lasioglossum quadrinotatulum Lasioglossum quadrinotatum Lasioglossum sexnotatum Megachile leachella Megachile maritima Melecta luctuosa Nomada armata Osmia brevicornis Osmia pilicornis Osmia uncinata Sphecodes spinulosus Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2488 3 RL 1 RL 2 RL 3 RL G Osmia anthocopoides Osmia leaiana Osmia niveata Osmia parietina Osmia spinulosa Sphecodes rubicundus Stelis phaeoptera Stelis signata 3. Welche der in der Roten Liste aufgeführten Arten wurden seit 1990 erstmals nachgewiesen? Wann wurden sie in die Rote Liste aufgenommen? Für den angefragten Zeitraum liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Für den Zeitraum ab 1998 wird für 13 Arten von einer Neu- oder Wiederetablierung in Deutschland ausgegangen. Sie wurden daher 2011 in der Roten Liste aufgenommen. 4. Welche Arten von Wildbienen gelten in Mecklenburg-Vorpommern als ausgestorben? Wann erfolgte der jeweils letzte Nachweis dieser Art? Laut Roter Liste gelten folgende ursprünglich auch in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesenen Bienenarten deutschlandweit als ausgestorben: Andrena lepida, Anthophora borealis, Bombus mesomelas, Colletes floralis, Dasypoda suripes, Nomada nobilis. Arten, die deutschlandlandweit ausgestorben sind, ohne dass zuvor ein Nachweis in Mecklenburg-Vorpommern erbracht wurde, wurden nicht berücksichtigt. Drucksache 7/2488 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Kann aufgrund der Faktenlage von einem Bienensterben gesprochen werden? Wenn ja, weshalb? Von den Wildbienenarten in Deutschland ist der Bestand (2011 im Vergleich zum Zeitraum vor 1990) für - ca. 7 Prozent ausgestorben, - ca. 42 Prozent abnehmend, - ca. 38 Prozent stabil und - ca. 1 Prozent zunehmend. Zu den verbleibenden 12,6 Prozent ist kein Bestandstrend bekannt. Anhand des deutlichen Überhanges an abnehmenden beziehungsweise ausgestorbenen Arten im Vergleich zu den zunehmenden Arten ist bei einer summarischen Betrachtung ein Rückgang der Wildbienenartenbestände insgesamt festzustellen. Ob auf Grundlage dieser Daten von einem „Bienensterben“ oder einem Rückgang der Bienenpopulation gesprochen werden kann, vermag die Landesregierung nicht zu beantworten. 6. Stellt nach Ansicht der Landesregierung die kommerzielle Bienenhaltung eine Gefährdung der wildlebenden Populationen dar? Eine Gefährdung ist grundsätzlich durch Nahrungskonkurrenz oder durch das Einschleppen von Krankheitserregern (zum Beispiel Flügeldeformations-Virus) möglich. Der Landesregierung liegen keine Daten dazu vor, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dies als Teilaspekt für den Rückgang der Wildbienenbestände in Deutschland relevant ist. 7. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der Ausräumung der Kulturlandschaft und einem möglichen Rückgang der Wildbienenpopulation? Ja. Einschlägige Veröffentlichungen verweisen insbesondere auf die „Zerstörung der Nistplätze “ und „Vernichtung beziehungsweise Verminderung des Nahrungsangebotes“ als Hauptgefährdungsursachen für Wildbienenarten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2488 5 8. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen einem möglichen Rückgang von Bestäuberinsekten und „ausgeräumten“ Hausgärten sowie „sauberen“ kommunalen Flächen ohne nennenswertes Angebot von Blühpflanzen? Grundsätzlich können blütenreiche Gärten und Parks mit bienenfreundlichen Pflanzen und Nistmöglichkeiten für Wildbienen einen Beitrag zum Erhalt von einigen (jedoch nicht allen) Wildbienenarten leisten. Voraussetzung ist, dass diese Flächen im nachbarschaftlichen Verbund insgesamt groß genug sind, um den Arten genügend Lebensraum zu bieten und keine Randeffekte (zum Beispiel durch Pestizideinsätze angrenzender Flächen) auftreten. Der Landesregierung liegen jedoch keine Daten über eine zunehmende oder abnehmende Zahl solcher Gärten und Parks vor.