Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2490 7. Wahlperiode 17.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Windeignungsgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 - Energie - des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg soll ein nachvollziehbares und schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept hinsichtlich der Ausweisung von Windeignungsgebieten erstellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller darauf abzielt zu erfahren, wie viele Windeignungsgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim aktuell Gegenstand der laufenden Teilfortschreibung sind. Hierbei wird der rechtliche Handlungsrahmen zugrunde gelegt, dass in den vier Regionalen Raumentwicklungsprogrammen ausgewiesene Eignungsgebiete nicht staatlicherseits ausgeschrieben werden. Die Nutzung solcher Gebiete liegt in der autonomen Entscheidungshoheit der Mitspielerinnen und Mitspieler (Vorhabenträger) am Markt. Zudem stehen die Grundstücke, die in diesen Eignungsgebieten liegen, im Eigentum verschiedener privater und zuweilen auch öffentlich-rechtlicher Träger. Diese entscheiden gleichermaßen autonom, ob und wie sie mit ihren Grundstücken verfahren möchten. Drucksache 7/2490 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Windeignungsgebiete sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Landkreis Ludwigslust-Parchim ausgeschrieben? a Welche sind das? b) Wo liegen diese? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt 27 potentielle Windeignungsgebiete (WEG) durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg im Rahmen der Fortschreibung des dortigen Programms untersucht. Nummer des WEG Gemeinde Bezeichnung des WEG 10/16 Gottesgabe/Dümmer/Grambow Groß Welzin 13/16 Dümmer/Wittendörp Parum 14/16 Stralendorf/Warsow Stralendorf 15/16 Warsow/Holthusen/Bandenitz/Al t Zachun/Sülstorf Alt Zachun 16/16 Plate/Banzkow/Schwerin Plate West 18/16 Lübesse/Sülstorf/Uelitz Lübesse 19/16 Hoort/Rastow Hoort 21/16 Alt Krenzlin/Groß Krams Alt Krenzlin 22/16 Neustadt-Glewe/Wöbbelin Neustadt-Glewe 24/16 Bresegard bei Eldena/Ludwigslust Bresegard 25/16 Grabow/Eldena/Gorlosen Wanzlitz 26/16 Gorlosen Gorlosen West 28/16 Steesow/Milow Steesow 29/16 Milow/Steesow Milow 30/16 Grabow/Prislich Grabow 31/16 Blievenstorf/Spornitz/Brenz Blievenstorf 32/16 Brunow Brunow 33/16 Parchim Parchim 34/16 Gischow/Lübz Gischow 35/16 Kreien/Gehlsbach Kreien 36/16 Ganzlin Wendisch Priborn 38/16 Barkhagen/Plau am See Plauerhagen 39/16 Gallin-Kuppentin Daschow 40/16 Goldberg/Passow/Werder Sehlsdorf Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2490 3 Nummer des WEG Gemeinde Bezeichnung des WEG 42/16 Zölkow/Obere Warnow/Friedrichsruhe Kladrum 43/16 Domsühl/Friedrichsruhe Severin 44/16 Crivitz/Zapel/Barnin Wessin 2. Wie ist der Planungsstand der einzelnen unter Frage 1 aufgeführten Windeignungsgebiete? a) Wie viele Windkraftanlagen sollen in den jeweiligen Gebieten errichtet werden? b) Welche maximale Höhe ist dabei zulässig? Zu 2 Der Planungsstand der unter Frage 1 aufgeführten potenziellen Windeignungsgebiete basiert auf dem im Jahr 2016 durchgeführten 1. Beteiligungsverfahren sowie auf einem Beschluss der Verbandsversammlung vom 10. Mai 2017. Das 1. Beteiligungsverfahren wird voraussichtlich mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Ende August 2018 abgeschlossen. Zu a) In einem Regionalen Raumentwicklungsprogramm werden nur die Gebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Die Anzahl der Anlagen in den jeweiligen Gebieten wird in der später folgenden Projektplanung durch den jeweiligen Vorhabenträger bestimmt. Somit können über die Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen keine Angaben gemacht werden. Zu b) Das Regionale Raumordnungsprogramm weist lediglich aus, ob in einem gewissen Gebiet Windkraftanlagen errichtet werden können. Die Festlegung einer Höhenbegrenzung gehört nicht zu der zu regelnden Frage des „Ob“. Drucksache 7/2490 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Gibt es eine regelmäßig aktualisierte Informationsplattform, auf der die Bürger der betroffenen Kommunen sich über den Stand der Planung informieren können? a) Wenn ja, wo ist diese einsehbar? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Bürger können sich auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg unter https://www.westmecklenburg-schwerin.de über den aktuellen Planungsstand informieren. 4. Gibt es aktuelle Studien zur Windhöffigkeit der einzelnen Windeignungsgebiete ? Wenn ja, wo sind diese einsehbar? Der Landesregierung und dem Regionalen Planungsverband Westmecklenburg sind keine aktuellen Studien bekannt. Das Einholen solcher gutachterlichen Betrachtungen unter anderem zur Einschätzung der wirtschaftlichen Potenziale eines konkreten Standortes einer Windkraftanlage steht den künftigen Vorhabenträger frei.